Länder kämpfen für Sicherung der heimischen Wasserreserven  

erstellt am
12. 09. 03

Sausgruber und Schausberger fordern stärkere Berücksichtigung der Länderrechte bei EU-Regierungskonferenz
Salzburg (lk) - Die gemeinsamen Ländervertreter für den EU-Konvent, die Landeshauptmänner Dr. Herbert Sausgruber (Vorarlberg) und Dr. Franz Schausberger (Salzburg), haben am Mittwoch (10. 09.) am späten Nachmittag eine gemeinsame Stellungnahme der österreichischen Bundesländer zur EU-Regierungskonferenz 2003 an Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel und Außenministerin Dr. Benita Ferrero-Waldner übermittelt. Die Länder ersuchen darin den Bund, ihre Positionen bei der Vorbereitung zur Regierungskonferenz, die im Oktober 2003 beginnt, zu vertreten und zu berücksichtigen. Den Ländern ist vor allem wichtig, dass das bestehende Einstimmigkeitsprinzip in Wasserfragen bei Abstimmungen im EU-Ministerrat erhalten beliebt.

„Es kann nicht sein, dass in Brüssel über die Lebensgrundlage Wasser entschieden wird. Vielmehr muss die EU-Kommission endlich zur Kenntnis nehmen, dass es sich bei Wasser um kein Wirtschaftsgut handelt, sondern um ein lebensnotwendiges Grundelement, das auch zukünftig dem Einstimmigkeitsprinzip unterliegen muss". Nur so könne man verhindern, dass sich die EU Österreichs Wasserreserven durch einen Mehrheitsbeschluss ihrer Mitglieder aneignet, sind sich Schausberger und Sausgruber sicher.

Die Länder sehen zwar einige wichtige Länderforderungen bei der Entwicklung der neuen EU-Verfassung verwirklicht – die regionale und kommunale Selbstverwaltung wird von der EU anerkannt; Regionen und Gemeinden werden im Subsidiaritätsprinzip berücksichtigt. Dennoch gibt es einige wesentliche Punkte, die aus Ländersicht unbedingt zu berücksichtigen sind. Dabei geht es laut Sausgruber und Schausberger insbesondere um die Schaffung einer nachvollziehbaren und transparenten Zuordnung von Zuständigkeiten. Derzeit ließe der Entwurf auf Grund der sehr allgemein gefassten Ziele der EU eine umfassende Koordinierungszuständigkeit der EU zu. „Die EU soll ausschließlich für die ihr von den Mitgliedstaaten übertragenen Zuständigkeiten verantwortlich sein", fordern die beiden Ländervertreter.

Keine Einmischung der Kommission bei AdR-Mitgliedern
So sehen die Länder keine Veranlassung, dass die Kommission die Möglichkeit eingeräumt bekommt, die Zusammensetzung der Mitglieder im Ausschuss der Regionen (AdR) zu überprüfen. „Wer schließlich dem Ministerrat als Mitglied des AdR vorgeschlagen ist, muss allein Sache des AdR sein", so Sausgruber.

Daseinsvorsorge: Keine Zuständigkeit der Kommission
Die Daseinsvorsorge ist ein wesentlicher Diskussionspunkt. Hier fordern die Länder, dass die Kommission keine Kompetenz und Möglichkeit zur Ausgestaltung der Leistungen der Daseinsvorsorge bekommt. „Hier müssen unterschiedliche Traditionen und die jeweiligen regionalspezifischen Gegebenheiten Berücksichtigung finden", so die Landeshauptmänner. Insbesondere geht es um die Trinkwasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung, Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen, Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) sowie Bildung und Kultur.

Weiterhin Einstimmigkeitsprinzip bei Finanzen
Beschlüsse zu finanziellen Fragen, insbesondere was die Eigenmittelausstattung und die
Finanzierung der EU anlangt, sowie der mehrjährige Finanzrahmen für die Ausgaben der EU, müssen laut Länderstellungnahme weiterhin einstimmig gefasst werden.
     
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