Sausgruber und Schausberger fordern stärkere
Berücksichtigung der Länderrechte bei EU-Regierungskonferenz
Salzburg (lk) - Die gemeinsamen Ländervertreter für den EU-Konvent, die Landeshauptmänner
Dr. Herbert Sausgruber (Vorarlberg) und Dr. Franz Schausberger (Salzburg), haben am Mittwoch (10. 09.)
am späten Nachmittag eine gemeinsame Stellungnahme der österreichischen Bundesländer zur EU-Regierungskonferenz
2003 an Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel und Außenministerin Dr. Benita Ferrero-Waldner übermittelt.
Die Länder ersuchen darin den Bund, ihre Positionen bei der Vorbereitung zur Regierungskonferenz, die im Oktober
2003 beginnt, zu vertreten und zu berücksichtigen. Den Ländern ist vor allem wichtig, dass das bestehende
Einstimmigkeitsprinzip in Wasserfragen bei Abstimmungen im EU-Ministerrat erhalten beliebt.
„Es kann nicht sein, dass in Brüssel über die Lebensgrundlage Wasser entschieden wird. Vielmehr muss
die EU-Kommission endlich zur Kenntnis nehmen, dass es sich bei Wasser um kein Wirtschaftsgut handelt, sondern
um ein lebensnotwendiges Grundelement, das auch zukünftig dem Einstimmigkeitsprinzip unterliegen muss".
Nur so könne man verhindern, dass sich die EU Österreichs Wasserreserven durch einen Mehrheitsbeschluss
ihrer Mitglieder aneignet, sind sich Schausberger und Sausgruber sicher.
Die Länder sehen zwar einige wichtige Länderforderungen bei der Entwicklung der neuen EU-Verfassung verwirklicht
– die regionale und kommunale Selbstverwaltung wird von der EU anerkannt; Regionen und Gemeinden werden im Subsidiaritätsprinzip
berücksichtigt. Dennoch gibt es einige wesentliche Punkte, die aus Ländersicht unbedingt zu berücksichtigen
sind. Dabei geht es laut Sausgruber und Schausberger insbesondere um die Schaffung einer nachvollziehbaren und
transparenten Zuordnung von Zuständigkeiten. Derzeit ließe der Entwurf auf Grund der sehr allgemein
gefassten Ziele der EU eine umfassende Koordinierungszuständigkeit der EU zu. „Die EU soll ausschließlich
für die ihr von den Mitgliedstaaten übertragenen Zuständigkeiten verantwortlich sein", fordern
die beiden Ländervertreter.
Keine Einmischung der Kommission bei AdR-Mitgliedern
So sehen die Länder keine Veranlassung, dass die Kommission die Möglichkeit eingeräumt bekommt,
die Zusammensetzung der Mitglieder im Ausschuss der Regionen (AdR) zu überprüfen. „Wer schließlich
dem Ministerrat als Mitglied des AdR vorgeschlagen ist, muss allein Sache des AdR sein", so Sausgruber.
Daseinsvorsorge: Keine Zuständigkeit der Kommission
Die Daseinsvorsorge ist ein wesentlicher Diskussionspunkt. Hier fordern die Länder, dass die Kommission
keine Kompetenz und Möglichkeit zur Ausgestaltung der Leistungen der Daseinsvorsorge bekommt. „Hier müssen
unterschiedliche Traditionen und die jeweiligen regionalspezifischen Gegebenheiten Berücksichtigung finden",
so die Landeshauptmänner. Insbesondere geht es um die Trinkwasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung,
Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen, Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) sowie Bildung und Kultur.
Weiterhin Einstimmigkeitsprinzip bei Finanzen
Beschlüsse zu finanziellen Fragen, insbesondere was die Eigenmittelausstattung und die
Finanzierung der EU anlangt, sowie der mehrjährige Finanzrahmen für die Ausgaben der EU, müssen
laut Länderstellungnahme weiterhin einstimmig gefasst werden. |