»EU-Gentechnik-Richtlinien sind nicht praxistauglich«  

erstellt am
11. 09. 03

Bgld. Landesrat Rittsteuer übt heftige Kritik an der Gentechnik-Richtlinie der EU
Eisenstadt (blms) - Ab 2004 soll das Nebeneinander von gentechnisch veränderten Organismen (GVO), gentechnikfreiem, konventionellen Pflanzenbau und biologischer Landwirtschaft (Koexistenz) durch einen Beschluss der Kommission der Europäischen Union möglich sein. „Die EU-Kommision hat mit ihrer Gentechnik-Richtlinie die Verantwortung für die Umsetzung der Koexistenz und der Haftung einfach auf die Mitgliedsstaaten abgeschoben“, kritisierte Landesrat Paul Rittsteuer am Mittwoch (10. 09.). „Fragen der Mindestdistanzen beim Anbau von GVO und Nicht-GVO, sowie die Haftungsproblematik bei möglicher Verunreinigung und Vermischung der beiden Pflanzentypen sind nicht geklärt“, fehlen auch dem Präsidenten der Burgenländischen Landwirtschaftskammer, Franz Stefan Hautzinger, klare Vorgaben von der EU.

„Die Koexistenz-Leitlinien sind absolut enttäuschend, weil sie nicht praxistauglich sind. Die Empfehlungen aus Brüssel sind abgestimmt auf eine Landwirtschaft in großen Strukturen, keinesfalls aber auf unsere Betriebe mit durchschnittlichen Schlaggrößen von 0,2 ha“, zeigt LR Rittsteuer wenig Verständnis für die EU-Vorgaben. Es sei nur möglich, größere Bereiche GVO-frei zu deklarieren, so die Agrarier Rittsteuer und Hautzinger. Daher habe das Land Oberösterreich einen Antrag auf eine „gentechnikfreie Zone Oberösterreich“ gestellt. Der Antrag wurde von Brüssel abgelehnt. „Damit haben auch unsere Bemühungen, das gesamte Burgenland als gentechnikfreie Zone zu erklären, vorerst einen Rückschlag erlitten“, bedauert LR Rittsteuer.

Ein weiterer strittiger Punkt ist die Haftungsfrage: Landesrat Rittsteuer und LK-Präsident Hautzinger wollen „mit allen Mitteln“ verhindern, dass die Bauern bei gentechnischen Verunreinigungen ihrer Felder, wo der Verursacher nicht ausfindig zu machen ist, übrig bleiben. Beide fordern daher eine Haftung des Landes – „denn gerade im Burgenland wäre die Verunreinigungsgefahr durch Pollenflug aus dem benachbarten Ausland besonders groß“, so Rittsteuer. Bei der Diskussion um eine gentechnikfreie Zone Burgenland sei die Forderung nach einer Landeshaftung nicht berücksichtigt worden. Für Landesrat Rittsteuer und auch LK-Präsident Hautzinger sind die jetzigen Regelungen nicht ausreichend – beide fordern ein „praktikables EU-Gesetz zur Koexistenz und klare Haftungsregelungen vor Schäden durch Verunreinigungen“.
     
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