»Recht auf Licht« wird Gesetz  

erstellt am
18. 09. 03

Auch Ersatz für entgangene Urlaubsfreuden kommt
Wien (pk) - Im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch soll nun erstmals ein "Recht auf Licht" normiert werden. Die entsprechende Regierungsvorlage ( 173 d.B.) fand am Mittwoch (17. 09.)  im Justizausschuss des Nationalrats eine große Mehrheit. Das Gesetz gibt Nachbarn, die sich durch negative Immissionen von fremden Bäumen und Pflanzen, insbesondere durch deren Schattenwurf, beeinträchtigt fühlen, die Möglichkeit einer Unterlassungsklage. Streitigkeiten wegen des "Rechts auf Licht" sollen in Zukunft primär außergerichtlich ausgetragen werden. Die Gerichte können nach dem Entwurf erst dann angerufen werden, wenn es nicht gelingt, innerhalb von drei Monaten eine gütliche Einigung zu erzielen.

Die Regierungsvorlage bringt weiters auch eine Änderung des Konsumentenschutzgesetzes, durch die klargestellt wird, dass Pauschalreisenden bei erheblichen Reisemängeln auch der Ersatz der entgangenen Urlaubsfreude zusteht.

In der Debatte äußerte S-Abgeordneter Christian Puswald die Befürchtung, die Regelung würde nur zu noch mehr Streit vor Gericht führen. Diesem Pessimismus widersprachen nicht nur die Abgeordneten Heribert Donnerbauer und Maria Theresia Fekter (beide V), sondern auch Puswalds Fraktionskollegin Gisela Wurm und Justizminister Dieter Böhmdorfer. Der Minister kündigte an, in drei Jahren einen Bericht über die Erfahrungen mit der neuen Regelung vorzulegen.

Bei der Abstimmung fand die Vorlage in der Fassung eines Abänderungsantrags der Regierungsfraktionen, der die Position des Konsumenten stärkt, die Zustimmung der Abgeordneten aller Fraktionen mit Ausnahme des Abgeordneten Puswald (S). Einstimmig angenommen wurde eine diesbezügliche Ausschussfeststellung.

Auch Rechtsanwälte und Notare unterliegen EU-Geldwäsche-Bestimmungen
Durch Änderung der Rechtsanwaltsordnung und der Notariatsordnung ( 174 d.B.) soll einer EU-Richtlinie Rechnung getragen werden, die die bisher nur für Kredit- und Finanzinstitute geltenden Pflichten im Kampf gegen die Geldwäsche auch auf Rechtsanwälte und Notare ausdehnt. Im wesentlichen sieht die Regierungsvorlage bei bestimmten Geschäften Identifizierungspflichten vor, wobei unter bestimmten Voraussetzungen auch Meldepflichten gegenüber dem Bundeskriminalamt gelten sollen. Allgemein werden Rechtsanwälte und Notare durch das Gesetz zu besonderer Sorgfalt verpflichtet, um der Durchführung von Geschäften vorzubeugen, die in einem Zusammenhang mit Geldwäsche stehen.

Die Vorlage wurde unter Berücksichtigung eines von den Regierungsfraktionen eingebrachten umfangreichen Abänderungsantrages, der detaillierte Regelungen im Zusammenhang mit der Alters-, Berufsunfähigkeit- und Hinterbliebenenversorgung vorsieht, einstimmig angenommen.

Grundbuch wird auf elektronischen Rechtsverkehr umgestellt
Um wie im Regierungsprogramm vorgesehen den elektronischen Rechtsverkehr auch auf die Belange des Grundbuches auszudehnen, sollen durch ein so genanntes Grundbuchumstellungsgesetz (193 d.B.) nun die rechtlichen Voraussetzungen für eine diesbezügliche elektronische Urkundensammlung geschaffen werden. Dadurch werden ab 2004 Online-Anfragen auf die Urkunden des Grundbuches ermöglicht. - Diese Vorlage wurde von den Vertretern aller Parteien angenommen.

Rechtshilfe-Übereinkommen mit Ballei Guernsey
Schließlich wurde noch ein Europäisches Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen einstimmig genehmigt. Derzeit ist dieser Staatsvertrag auf die Ballei Guernsey (eine Inselgruppe mit autonomem Status und eigener Verfassung, die unmittelbar der britischen Krone untersteht, aber kein Bestandteil des Vereinigten Königreiches ist) nicht anwendbar. Die gegenständliche Vereinbarung zwischen der Republik Österreich, dem Königreich Großbritannien und Nordirland sieht nun die Zustimmung Österreichs zur Ausdehnung des Anwendungsbereichs des Europäischen Übereinkommens auf die Ballei Guernsey vor.
     
zurück