Karas: EU-Verfassung bringt mehr Rechte für Regionen  

erstellt am
17. 09. 03

Frühwarnmechanismus sichert Subsidiaritätsprinzip ab
Brüssel/Gars (evp-ed) - Der Entwurf für eine europäische Verfassung bringt auch den Ländern eine deutliche Verbesserung ihrer Position im europäischen Zusammenspiel. Dafür haben sich vor allem Österreich und Deutschland im Konvent eingesetzt", sagte der österreichische Europaparlamentarier Mag. Othmar Karas bei der Klubtagung der niederösterreichischen ÖVP am Dienstag (16. 09.) in Gars am Kamp. "Unsere Regionen und Gemeinden müssen sich ihrer Aufgabe bewusst sein, direkt am Bürger die Bedeutung der EU und unserer Rolle im europäischen Integrationsprozess zu vermitteln", so Karas weiter.

In vier wesentlichen Fragen habe der Konvent eine Stärkung des Subsidiaritätsprinzips und damit eine Stärkung der Länder und Gemeinden vorgesehen: Erstens durch eine mehrfache Bezugnahme auf die regionale und kommunale Ebene bei der Ausgestaltung des Subsidiaritätsprinzips, wobei zum ersten Mal in der Geschichte der EU im Vertrag ausdrücklich die 'lokale und regionale Selbstverwaltung' respektiert wird. "Die EU verankert damit die Anerkennung und Achtung der kommunalen Selbstverwaltung. Sie wird als Teil der politischen und verfassungsrechtlichen Struktur der nationalen Identität festgehalten", sagte der Wirtschafts- und Währungssprecher der EVP-ED-Fraktion. Auch bei der Definition des Subsidiaritätsprinzips wird die regionale und lokale Ebene ausdrücklich genannt.

"Ein großer Erfolg für unsere Regionen ist der neu eingerichtete Subsidiaritäts-Frühwarn- mechanismus", betonte der niederösterreichische Europaabgeordnete. Nationale Parlament sollen in Hinkunft in einer begründeten Stellungnahme darlegen können, weshalb ein Kommissionsvorschlag nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist. Dabei kann auch eine Konsultation mit den Landtagen stattfinden. Wenn ein ausreichendes Quorum an Kritik vorliegt, muss die Kommission ihren Vorschlag überprüfen. "Nach Inkrafttreten eines Rechtsaktes können die Mitgliedstaaten im Namen ihres nationalen Parlaments Klage beim Europäischen Gerichtshof wegen Verletzung des Subsidiaritätsprinzips erheben. Damit erhalten Länder und Kommunen eine gestärkte Stellung in der Ausformulierung von europäischen Rechtsakten", betonte Karas.

Auch der Ausschuss der Regionen, der bislang im Europäischen Institutionengefüge eher ein Schattendasein geführt hatte, wurde durch den Konvent aufgewertet und kann in Zukunft aus Subsidiaritätsgründen bei Legislativvorschlägen. Allein aus Sicht der Regionen und Kommunen habe der Konvent in seinem Verfassungsentwurf für Europa also deutliche Verbesserungen gebracht. "Das Konventsergebnis ist zu weit mehr als neunzig Prozent ausgezeichnet. Ich fordere daher auch unsere Länder und Gemeinden auf, sich für eine weitestgehende Beibehaltung dieses Ergebnisses in der kommenden Regierungskonferenz starkzumachen. Der Konvent hat sich für die Regionen eingesetzt, jetzt sollten sich die Regionen für Europa einsetzen", so Karas abschließend.
     
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