Frühwarnmechanismus sichert Subsidiaritätsprinzip ab
Brüssel/Gars (evp-ed) - Der Entwurf für eine europäische Verfassung bringt auch den
Ländern eine deutliche Verbesserung ihrer Position im europäischen Zusammenspiel. Dafür haben sich
vor allem Österreich und Deutschland im Konvent eingesetzt", sagte der österreichische Europaparlamentarier
Mag. Othmar Karas bei der Klubtagung der niederösterreichischen ÖVP am Dienstag (16. 09.) in
Gars am Kamp. "Unsere Regionen und Gemeinden müssen sich ihrer Aufgabe bewusst sein, direkt am Bürger
die Bedeutung der EU und unserer Rolle im europäischen Integrationsprozess zu vermitteln", so Karas weiter.
In vier wesentlichen Fragen habe der Konvent eine Stärkung des Subsidiaritätsprinzips und damit eine
Stärkung der Länder und Gemeinden vorgesehen: Erstens durch eine mehrfache Bezugnahme auf die regionale
und kommunale Ebene bei der Ausgestaltung des Subsidiaritätsprinzips, wobei zum ersten Mal in der Geschichte
der EU im Vertrag ausdrücklich die 'lokale und regionale Selbstverwaltung' respektiert wird. "Die EU
verankert damit die Anerkennung und Achtung der kommunalen Selbstverwaltung. Sie wird als Teil der politischen
und verfassungsrechtlichen Struktur der nationalen Identität festgehalten", sagte der Wirtschafts- und
Währungssprecher der EVP-ED-Fraktion. Auch bei der Definition des Subsidiaritätsprinzips wird die regionale
und lokale Ebene ausdrücklich genannt.
"Ein großer Erfolg für unsere Regionen ist der neu eingerichtete Subsidiaritäts-Frühwarn-
mechanismus", betonte der niederösterreichische Europaabgeordnete. Nationale Parlament sollen in Hinkunft
in einer begründeten Stellungnahme darlegen können, weshalb ein Kommissionsvorschlag nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip
vereinbar ist. Dabei kann auch eine Konsultation mit den Landtagen stattfinden. Wenn ein ausreichendes Quorum an
Kritik vorliegt, muss die Kommission ihren Vorschlag überprüfen. "Nach Inkrafttreten eines Rechtsaktes
können die Mitgliedstaaten im Namen ihres nationalen Parlaments Klage beim Europäischen Gerichtshof wegen
Verletzung des Subsidiaritätsprinzips erheben. Damit erhalten Länder und Kommunen eine gestärkte
Stellung in der Ausformulierung von europäischen Rechtsakten", betonte Karas.
Auch der Ausschuss der Regionen, der bislang im Europäischen Institutionengefüge eher ein Schattendasein
geführt hatte, wurde durch den Konvent aufgewertet und kann in Zukunft aus Subsidiaritätsgründen
bei Legislativvorschlägen. Allein aus Sicht der Regionen und Kommunen habe der Konvent in seinem Verfassungsentwurf
für Europa also deutliche Verbesserungen gebracht. "Das Konventsergebnis ist zu weit mehr als neunzig
Prozent ausgezeichnet. Ich fordere daher auch unsere Länder und Gemeinden auf, sich für eine weitestgehende
Beibehaltung dieses Ergebnisses in der kommenden Regierungskonferenz starkzumachen. Der Konvent hat sich für
die Regionen eingesetzt, jetzt sollten sich die Regionen für Europa einsetzen", so Karas abschließend. |