Wien (leopold museum) - Vera Gara, eine in Kanada lebende Anspruchswerberin, hat im Jahr 2000 gegen die
Leopold Museum-Privatstiftung Klage auf Herausgabe eines Bildes von Egger-Lienz mit dem Titel "Der Sensendengler"
erhoben, welches ihrem Vater von den Nationalsozialisten enteignet worden sein soll. Tatsache ist, dass nach den
vorliegenden Akten dem Vater der Klägerin, Herrn Moritz Pick, im Zuge der Arisierungen ein Kunstwerk von Egger-Lienz
mit der Bezeichnung "Der Sensenschmied" enteignet worden ist. Das im Bestand des Leopold Museums befindliche
Ölgemälde, welches Gegenstand der Anspruchstellung war, hat Prof. Dr. Rudolf Leopold im Jahre 1963 von
einem niederösterreichischen Kunsthändler erworben.
Im durch drei Instanzen geführten Gerichtsverfahren war es der Klägerin nicht gelungen, die Identität
des von ihr beanspruchten Bildes mit dem in der Stiftung befindlichen Gemälde zu beweisen. Zwei beigezogene
Sachverständige bestätigten, dass Egger-Lienz mehrere Versionen dieses Sujets gemalt hat und überdies
die sonstigen Umstände des Falles eine Eigentümerschaft des Vorfahren der Klägerin höchst unwahrscheinlich
erscheinen lassen. Die von der Wiener Anwaltskanzlei Ebert & Huber vertretene Leopold-Stiftung hat auch den
Leiter der Provenienzforschungskommission, Univ. Prof. Dr. Ernst Bacher beiziehen lassen, welcher dem Gericht bestätigte,
dass die von der Klägerin vorgebrachten Argumente auch in einem gegen ein Bundesmuseum gerichteten Verfahren
nicht für eine Rückstellungsempfehlung an den Rückstellungsbeirat des Bundes ausgereicht hätten.
Die gegen Prof. Dr. Leopold persönlich erhobene Klage hat die Klägerin schon in einem früheren Stadium
des Verfahrens zurückgezogen. Der Oberste Gerichtshof hat nun auch den gegen die Leopold Museum-Privatstiftung
verbliebenen Anspruch der Klägerin verworfen, indem er die Revision der Klägerin zurückwies und
in seiner Begründung die von zwei Vorinstanzen ausgesprochene Klagsabweisung vollinhaltlich bestätigte. |