CEZ: Zuständigkeit heimischer Gerichte zum zweiten Mal bestätigt
Linz (lk) - Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofes in einem vergleichbaren Verfahren hat nun
auch das Oberlandesgericht Linz in der Unterlassungsklage des Landes Oberösterreich gegen die Temelin-Betreiberfirma
CEZ die örtliche Zuständigkeit des Landesgerichtes Linz festgestellt. Dies berichtete Landeshauptmann
Dr. Josef Pühringer am Dienstag (23. 09.).
"Das bestätigt uns nochmals, dass es richtig war, konsequent alle rechtlichen Möglichkeiten gegen
das tschechische AKW Temelin auszuschöpfen. Das Landesgericht Linz wird sich nun inhaltlich mit Temelin auseinander
setzen müssen", so Pühringer.
Im Juli 2002 hatte das Land Oberösterreich gegen Temelin-Betreiber CEZ beim Landesgericht Linz eine Unterlassungsklage
eingebracht. Das Land klagte dabei als Eigentümer von Grundstücken im Bezirk Freistadt. Mit dieser Klage
forderte das Land Oberösterreich die "Unterlassung der vom AKW Temelin ausgehenden Einwirkungen durch
ionisierende Strahlung" auf diese Grundstücke.
Im April 2002 entschied das Landesgericht Linz, die Unterlassungsklage "mangels Zuständigkeit" abzuweisen.
Das Land Oberösterreich legte Rekurs an das Oberlandesgericht Linz ein. Nach einer Entscheidung in einem ähnlichen
Verfahren durch den OGH hat nun auch das Oberlandesgericht Linz im Verfahren Land Oberösterreich gegen CEZ
die örtliche Zuständigkeit des Landesgerichtes Linz bejaht. Die Entscheidung führt dazu insbesondere
aus, dass ausschließlich die Lage des Grundstückes sowie die Beeinträchtigung eines dinglichen
Rechtes für die örtliche Zuständigkeit des Gerichtes maßgeblich sind. Diese Voraussetzungen
sind nach
Ansicht des Oberlandesgerichtes erfüllt, sodass sich das Landesgericht Linz in weiterer Folge inhaltlich mit
den geltend gemachten Ansprüchen auseinander zu setzen hat. Das heißt, das Landesgericht Linz hat nun
über die Unterlassungsklage (Immissionen, welche nicht dem Stand der Technik entsprechen, sind zu unterlassen)
zu entscheiden.
"Neben der weiteren Ausschöpfung des rechtlichen Weges setzen wir auch auf die geplanten bilateralen
Gespräche zwischen der österreichischen Bundesregierung und der tschechischen Regierung, die mittlerweile
zwischen Bundesminister Dipl.Ing.Josef Pröll und dem tschechischen Außenminister für die letzte
Oktoberwoche terminisiert wurden. In diesen soll auch über die Nullvariante verhandelt werden. Der aktuelle
Störfall bestätigt uns neuerlich in unserem Kampf gegen das AKW Temelin", so Pühringer abschließend. |