Klage des Landes Oberösterreich gegen Temelin-Betreiber  

erstellt am
25. 09. 03

CEZ: Zuständigkeit heimischer Gerichte zum zweiten Mal bestätigt
Linz (lk) - Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofes in einem vergleichbaren Verfahren hat nun auch das Oberlandesgericht Linz in der Unterlassungsklage des Landes Oberösterreich gegen die Temelin-Betreiberfirma CEZ die örtliche Zuständigkeit des Landesgerichtes Linz festgestellt. Dies berichtete Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer am Dienstag (23. 09.).

"Das bestätigt uns nochmals, dass es richtig war, konsequent alle rechtlichen Möglichkeiten gegen das tschechische AKW Temelin auszuschöpfen. Das Landesgericht Linz wird sich nun inhaltlich mit Temelin auseinander setzen müssen", so Pühringer.

Im Juli 2002 hatte das Land Oberösterreich gegen Temelin-Betreiber CEZ beim Landesgericht Linz eine Unterlassungsklage eingebracht. Das Land klagte dabei als Eigentümer von Grundstücken im Bezirk Freistadt. Mit dieser Klage forderte das Land Oberösterreich die "Unterlassung der vom AKW Temelin ausgehenden Einwirkungen durch ionisierende Strahlung" auf diese Grundstücke.

Im April 2002 entschied das Landesgericht Linz, die Unterlassungsklage "mangels Zuständigkeit" abzuweisen. Das Land Oberösterreich legte Rekurs an das Oberlandesgericht Linz ein. Nach einer Entscheidung in einem ähnlichen Verfahren durch den OGH hat nun auch das Oberlandesgericht Linz im Verfahren Land Oberösterreich gegen CEZ die örtliche Zuständigkeit des Landesgerichtes Linz bejaht. Die Entscheidung führt dazu insbesondere aus, dass ausschließlich die Lage des Grundstückes sowie die Beeinträchtigung eines dinglichen Rechtes für die örtliche Zuständigkeit des Gerichtes maßgeblich sind. Diese Voraussetzungen sind nach

Ansicht des Oberlandesgerichtes erfüllt, sodass sich das Landesgericht Linz in weiterer Folge inhaltlich mit den geltend gemachten Ansprüchen auseinander zu setzen hat. Das heißt, das Landesgericht Linz hat nun über die Unterlassungsklage (Immissionen, welche nicht dem Stand der Technik entsprechen, sind zu unterlassen) zu entscheiden.

"Neben der weiteren Ausschöpfung des rechtlichen Weges setzen wir auch auf die geplanten bilateralen Gespräche zwischen der österreichischen Bundesregierung und der tschechischen Regierung, die mittlerweile zwischen Bundesminister Dipl.Ing.Josef Pröll und dem tschechischen Außenminister für die letzte Oktoberwoche terminisiert wurden. In diesen soll auch über die Nullvariante verhandelt werden. Der aktuelle Störfall bestätigt uns neuerlich in unserem Kampf gegen das AKW Temelin", so Pühringer abschließend.
     
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