Sozialpolitik – Pensionsreform – VfGH-Urteil  

erstellt am
13. 10. 03

Struktur des Hauptverbandes verfassungswidrig
Neugestaltung von Verwaltungsrat und Geschäftsführung notwendig
Wien (vfgh) - Der Verfassungsgerichtshof hat am Freitag (10. 10.) seine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Hauptverbands-Struktur bekannt gegeben.

Das vom Verfassungsgerichtshof eingeleitete Prüfverfahren brachte im Wesentlichen folgende Ergebnisse:

1) Verwaltungsrat verfassungswidrig
Die Vorschriften über die Einrichtung des Verwaltungsrates wurden als verfassungswidrig erkannt.

Der Verfassungsgerichtshof hat sich zunächst die Frage gestellt, ob es sich beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger tatsächlich um eine Einrichtung der Selbstverwaltung handelt oder, ob er in den Bereich der (ausgegliederten) Staatsverwaltung falle. Bei beiden Sichtweisen ergaben sich für die Verfassungsrichterinnen und -richter Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Hauptverbandsstruktur.

Der Verfassungsgerichtshof gelangte zu der Auffassung, dass der Gesetzgeber den Hauptverband als Selbstverwaltungseinrichtung konzipiert hat.

Die Einrichtung einer weisungsfreien Selbstverwaltung ist zwar zulässig, allerdings gibt es dafür verfassungsrechtliche Bedingungen. Im konkreten Fall waren zwei Aspekte maßgeblich:

Zunächst muss sichergestellt sein, dass der Wirkungsbereich des Selbstverwaltungskörpers (hier: des Hauptverbandes) auf jene Angelegenheiten beschränkt bleibt, die im Interesse jener gelegen sind, die im Selbstverwaltungskörper zusammengeschlossen sind (konkret: im Interesse der Sozialversicherungsträger).

Dazu kommt die notwendige Sicherstellung der demokratischen Legitimation des obersten Organs eines Selbstverwaltungskörpers (konkret in diesem Fall: notwendige Sicherstellung der demokratischen Legitimation des Verwaltungsrates).

Das Problem der Hauptverbandsreform liegt nun darin, dass der Hauptverband der Hauptverband der Sozialversicherungsträger (etwa: Gebietskrankenkassen, Pensionsversicherungsanstalt) ist und die Aufgaben des Verwaltungsrates praktisch ausnahmslos diese Versicherungsträger betreffen, genau diese Sozialversicherungsträger aber von der Mitwirkung im Verwaltungsrat ausgeschlossen sind.

Die gesetzlichen Bestimmungen über Zusammensetzung und Aufgaben des Verwaltungsrates sind daher wegen des Verstoßes gegen verfassungsrechtliche Organisationsprinzipien der Selbstverwaltung verfassungswidrig.

2) Ausschluss von leitenden Funktionären kollektivvertragsfähiger Körperschaften (zum Beispiel von leitenden Gewerkschaftsfunktionären) vom Verwaltungsrat des Hauptverbandes verfassungswidrig

Die Verfassungsrichterinnen und -richter sind außerdem der Ansicht, dass es für den Ausschluss leitender Funktionäre kollektivvertagsfähiger Körperschaften von der Mitwirkung im Verwaltungsrat keinen ausreichenden sachlichen Grund gibt.

3) Geschäftsführung des Hauptverbandes ebenfall verfassungswidrig
Die Geschäftsführung des Hauptverbandes nimmt wichtige Verwaltungsaufgaben wahr - sie erlässt etwa Verordnungen - ist aber selbst nicht demokratisch legitimiert.

Die Einrichtung eines Organs, das wichtige Verwaltungstätigkeiten der Hoheitsverwaltung im Rahmen eines Selbstverwaltungskörpers zu besorgen hat, sogar Verordnungen erlassen kann und kein Organ der Selbstverwaltung ist, muss an die Weisungen eines Organs der Selbstverwaltung gebunden sein (wie dies etwa bisher für den Generaldirektor des Hauptverbandes gegolten hat).

Insgesamt hat der Verfassungsgerichtshof daher entschieden, dass die Hauptverbandsstruktur in der derzeitigen Form verfassungswidrig ist.

Die Verfassungsrichterinnen und -richter, die aus Anlass des Verfahrens auch grundsätzliche Aussagen über die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Selbstverwaltung getroffen haben, räumten dem Gesetzgeber in Hinblick auf die notwendigen Sanierungsmaßnahmen eine Frist bis zum 31. Dezember 2004, um den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger neu zu gestalten.

Hinweis: Der Volltext der Entscheidung wird nach schriftlicher Fertigstellung auf der Homepage des Verfassungsgerichtshofes (http://www. vfgh.gv.at) veröffentlicht.

 

 Cap: Regierung soll sofort verfassungskonformen Zustand im Hauptverband herstellen
SPÖ bringt Entschließungsantrag ein und verlangt Debatte im Nationalrat
Wien (sk) - Nachdem der VfGH die von ÖVP und FPÖ im Zuge ihrer Einfärbungspolitik hergestellte Struktur des Hauptverbandes als verfassungswidrig erkannt hat, sind alle von diesen gesetzten Maßnahmen oder Verordnungen rechtspolitisch bedenklich. Davon ist die gesamte Sozial- und Gesundheitspolitik, zu deren Umsetzung der Hauptverband beitragen muss, betroffen. Die SPÖ wird daher in der nächsten Sitzung des Nationalrates einen Entschließungsantrag einbringen, der die Regierung verpflichtet, unverzüglich einen verfassungskonformen Zustand des Hauptverbandes herzustellen, kündigte der geschäftsführende SPÖ-Klubobmann Josef Cap am Freitag (10. 10.) gegenüber dem Pressedienst der SPÖ an. Es müsse garantiert werden, dass im Interesse der Versicherten so rasch als möglich die Handlungsfähigkeit dieser Institution, die 36 Milliarden Euro zu verwalten habe, wieder hergestellt wird. Zudem verlangt die SPÖ, dass sich die Regierung bei der kommenden Nationalratssitzung einer umfassenden Debatte über dieses von ihr angerichtete Desaster stellt, sagte Cap abschließend.

 

 Bleckmann zu Hauptverband: Kein Rückfall in rot-schwarze Proporzpolitik
Wien (fpd) - "Der Bescheid des VfGH zum Hauptverband ist zu Kenntnis zu nehmen. Bis 2004 sind verfassungskonforme Gesetze zu machen", erklärte Generalsekretärin Magda Bleckmann am Freitag (10. 10.).

Klar sei jedoch, dass auch nach dem Bescheid, der Weg, den Hauptverband aus der unerträglichen politischen Vereinnahmung herauszulösen, konsequent weiter verfolgt werde. "Der Hauptverband darf auch in Zukunft kein Selbstbedienungsladen der sozialistischen Bankrotteuere und Gewerkschaftsbonzen sein. Der Hauptverband muss, sowie schon in den letzten zwei Jahren, als moderner und kundenorientierte Betrieb weitergeführt werden", betonte Bleckmann.

Erklärtes Ziel der Reform der Bundesregierung sei die Schaffung von modernen und kosteneffizienten Strukturen. Gespart werde im Bereich der Verwaltung und nicht bei den Versicherten. Eine Rückkehr zur Geldverschwendung, wie unter der Ära Sallmutter, wo das Geld regelrecht zum Fenster hinausgeworfen wurde, werde es nicht geben, schloss Bleckmann.

 

Hauptverbandsreform-Aufhebung durch VfGH Bauchfleck der Regierung
Öllinger: Absolute schwarz-blaue Niederlage - Von allen sozialpolitischen Reformen bleibt nur Trümmerhaufen
Wien (grüne) - Als "Bauchfleck" der Regierung und "absolute schwarz-blaue Niederlage" wertete Sozialsprecher Karl Öllinger am Freitag (10. 10.) die vom Verfassungsgerichtshof aufgehobene Hauptverbandsreform. Damit sei "von allen sozialpolitischen Reformen nur ein Trümmerhaufen" geblieben. Öllinger verwies darauf, dass sich die Niederlagenserie der ÖVP-FPÖ-Koalition nach der Aufhebung von Ambulanzgebühr und Unfallrenten weiter fortsetze.

Jedenfalls sei damit die Ansicht der Grünen voll bestätigt worden, dass die "parteipolitische Umfärbelung" des Hauptverbands und der Ausschließungsgrund bzw. die Unvereinbarkeitsbegründungen für Gewerkschaftsspitzenfunktionäre "sowie die ganze Konstruktion, die die Regierungsparteien gewählt haben, verfassungswidrig" sei. Öllinger: "Mir fällt ein Stein vom Herzen über das klare Urteil des VfGH". Die Regierung sei jedenfalls gut beraten, die "Finger von einem weiteren Umfärbungsversuch zu lassen".

 

Verzetnitsch: »VfGH bestätigt Gewerkschaftsrichtung«
Regierung soll nicht bis Ende 2004 warten
Wien (oegb) - "Ein schöner Tag beginnt mit einem schönen Urteil." So begann ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch die Pressekonferenz am Freitag (10. 10.), in der er Bezug nahm auf das Freitag Früh bekannt gewordene Urteil des Verfassungsgerichtshofes zur Hauptverbandsreform, die einen Ausschluss von SpitzenfunktionärInnen von Kammern und Gewerkschaften aus dem Verwaltungsrat beinhaltet. Von der Regierung erwartet sich Verzetnitsch, dass diese nicht bis Ende 2004 zuwarte, das Urteil umzusetzen, denn: "Wer Selbstverwaltung ernst nimmt, der muss sie rasch möglich machen."

Der Spruch des VfGH ist für Verzetnitsch eine "Bestätigung, dass die Gewerkschaften gerade in sozialen Fragen richtig liegen." Das habe sich schon bei der Ambulanzgebühr und der Unfallrentenbesteuerung gezeigt, die der ÖGB ebenfalls bekämpft hatte.
 
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