Standesregeln sichern Unparteilichkeit, Kompetenz und Integrität
Brüssel (evp-ed) - "Freie Berufe wie Rechtsanwalt, Notar, Ingenieur, Architekt, Arzt oder
Buchprüfer haben einen ganz besonderen Charakter. Sie erfordern eine hohe Qualifikation und ein besonderes
Vertrauensverhältnis zu ihren Klienten. Sie sind aber auch durch die Tatsache gekennzeichnet, dass den Verbrauchern
nicht dieselben Informationen zur Verfügung stehen wie den Anbietern der Dienstleistungen. Diese Besonderheiten
muss auch die Europäische Kommission anerkennen. Das gilt vor allem für die entscheidende Bedeutung der
öffentlichen und Standesregulierungen", betonte der Wirtschafts- und Währungssprecher der EVP-ED-Fraktion
Mag. Othmar Karas am Donnerstag (09. 10.). Gemeinsam mit dem rechts- und binnenmarktpolitischen
Sprecher der Fraktion, Klaus-Heiner Lehne, forderte Karas eine Debatte mit der Kommission ein, die im Plenum des
Europäischen Parlaments stattfand.
Standesregelungen werden von freiberuflichen Gruppen unter eigener Verantwortung eingeführt, um die Qualität
der Dienstleistungen zu gewährleisten. Besondere Wertmaßstäbe werden dabei festgelegt, um diese
Regelungen auf professionelle Weise zu beachten und um die Berufsethik zu garantieren. "Solche Regelungen
sind keine Wettbewerbsbeschränkungen. Standesregelungen sind aus meiner Sicht notwendig, um die Unparteilichkeit,
Kompetenz, Integrität und Verantwortlichkeit der Mitglieder der betroffenen Berufsstände zu gewährleisten",
betonte der österreichische Europaparlamentarier vor dem Plenum.
Die Kommission sollte nicht den Fehler begehen, in Standesregeln eine Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs
hineinzuinterpretieren. "Ich bin ganz bei der Kommission, wenn es darum geht, dass Selbstregulierungen den
Markt nicht abschotten und den Verbrauchern keine Nachteile bringen sollen. Dennoch kann man nicht alles über
einen Kamm scheren. Das Hauptziel dieser Reglementierungen besteht darin, die Qualität der Leistungen durch
berufsethische Ziele zu garantieren und Interessenskonflikte und irreführende Werbung zu verhindern",
betonte Karas.
Eine Anwendung der EU-Wettbewerbsregeln im freiberuflichen Sektor sei daher solange sinnvoll und zu unterstützen,
solange die Besonderheiten des Marktbereichs berücksichtigt würden. "Ich begrüße ausdrücklich,
dass die Kommission die Existenz von Berufsverbänden nicht in Frage stellt. Ich fordere die Kommission aber
ebenso auf, konkrete Initiativen zu entwickeln und das Subsidiaritätsprinzip zu beachten, um einen vollständigen
Schutz des allgemeinen Interesses sowie der Rechte der Kunden zu gewährleisten", sagte Karas abschließend. |