LH Haider schiebt Cross-Border-Leasing bei Wasserverbänden einen Riegel vor  

erstellt am
10. 10. 03

Landeshauptmann erteilt Weisung an zuständige Abteilungen des Landes
Klagenfurt (lpd) - In seiner Funktion als Träger der mittelbaren Bundesverwaltung hat Landeshauptmann Jörg Haider am Donnerstag (09. 10.) den zuständigen Abteilungen des Landes die Weisung erteilt, geplanten Cross-Border-Leasing-Modellen bei der Wasserver- und entsorgung keine Zustimmung bzw. Genehmigung zu erteilen. Die Weisung Haiders erfolgt auf Grundlage des Wasserrechtsgesetzes sowie der Geschäftsordnung der Kärntner Landesregierung.

Gemäß den Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes (§§ 96 ff WRG) habe der Landeshauptmann sofort einzuschreiten, sollte ein seiner Aufsicht unterliegender Wasserverband den Beschluss zur Veräußerung oder Vermietung von Ver- und Entsorgungsanlagen fassen. Allenfalls sei nach der Satzung des Wasserverbandes die aufsichtsbehördliche Zustimmung und Genehmigung zu versagen und Beschlüsse der Verbandsorgane darüber nach Durchführung eines aufsichtsbehördlichen Verfahrens aufzuheben, so der Landeshauptmann.

Weiters seien die im Rahmen der Auftragsverwaltung abgeschlossenen wasserwirtschaftlichen Förderungsverträge genauestens auf die Möglichkeiten der Rückforderung zu prüfen und gegebenenfalls so zu adaptieren, dass Veräußerungen, Vermietungen usw. von Ver- und Entsorgungsanlagen im Rahmen von Cross-Border-Geschäften verhindert werden, so Haider in seiner Weisung.

Zu der geäußerten Kritik, der Landeshauptmann hätte kein Weisungsrecht gegenüber den Wasserver- und entsorgungsverbänden, stellte Haider unter Hinweis auf das Wasserrechtsgesetz des Bundes und seiner Verantwortung für die mittelbare Bundesverwaltung fest, dass auch die Obmänner der Verbände die wichtigsten Rechtsgrundlagen kennen sollten.
     
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