Landeshauptmann erteilt Weisung an zuständige Abteilungen des Landes
Klagenfurt (lpd) - In seiner Funktion als Träger der mittelbaren Bundesverwaltung hat Landeshauptmann
Jörg Haider am Donnerstag (09. 10.) den zuständigen Abteilungen des Landes
die Weisung erteilt, geplanten Cross-Border-Leasing-Modellen bei der Wasserver- und entsorgung keine Zustimmung
bzw. Genehmigung zu erteilen. Die Weisung Haiders erfolgt auf Grundlage des Wasserrechtsgesetzes sowie der Geschäftsordnung
der Kärntner Landesregierung.
Gemäß den Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes (§§ 96 ff WRG) habe der Landeshauptmann sofort
einzuschreiten, sollte ein seiner Aufsicht unterliegender Wasserverband den Beschluss zur Veräußerung
oder Vermietung von Ver- und Entsorgungsanlagen fassen. Allenfalls sei nach der Satzung des Wasserverbandes die
aufsichtsbehördliche Zustimmung und Genehmigung zu versagen und Beschlüsse der Verbandsorgane darüber
nach Durchführung eines aufsichtsbehördlichen Verfahrens aufzuheben, so der Landeshauptmann.
Weiters seien die im Rahmen der Auftragsverwaltung abgeschlossenen wasserwirtschaftlichen Förderungsverträge
genauestens auf die Möglichkeiten der Rückforderung zu prüfen und gegebenenfalls so zu adaptieren,
dass Veräußerungen, Vermietungen usw. von Ver- und Entsorgungsanlagen im Rahmen von Cross-Border-Geschäften
verhindert werden, so Haider in seiner Weisung.
Zu der geäußerten Kritik, der Landeshauptmann hätte kein Weisungsrecht gegenüber den Wasserver-
und entsorgungsverbänden, stellte Haider unter Hinweis auf das Wasserrechtsgesetz des Bundes und seiner Verantwortung
für die mittelbare Bundesverwaltung fest, dass auch die Obmänner der Verbände die wichtigsten Rechtsgrundlagen
kennen sollten. |