Gemeinsame Mindestnormen garantieren Rechtsschutz für alle
Brüssel (evp-ed) - "Ein faires Strafverfahren für jeden Bürger: Was in Österreich
zu den Säulen unseres Rechtssystems gehört, wird nun in allen EU-Mitgliedstaaten gewährleistet",
begrüßte der EVP-ED-Sicherheitssprecher Dr. Hubert Pirker die Annahme einer entsprechenden EU-Initiative
im Innenausschuß des Europäischen Parlaments. "Mit der Annahme von EU-weit gültigen Mindestnormen
werden die Vorschriften im Bereich der Verfahrensgarantien endlich angeglichen und somit Fairness bei Verfahren
in allen Mitgliedstaaten gewährleistet", so der österreichische Europaabgeordnete in seiner Plenarrede
in Brüssel.
Durch die geplante Regelung werde allen Bürgern Europas das Recht auf ein faires Verfahren in jedem EU-Mitgliedstaat
garantiert. "Besonders für EU-Bürger, die unverschuldet einer Tat verdächtigt oder angeklagt
werden, soll die Möglichkeiten geschaffen werden, sich bestmöglich zu verteidigen. Der Schwerpunkt wird
daher auf den Schutz der Rechte von Personen gelegt, die verdächtigt werden, eine Straftat begangen zu haben",
so Pirker. "Ohne Sprachkenntnisse und ohne Rechtsbeistand wird beispielsweise nach einem Autounfall mit Verletzten
aus dem Urlaubstrip leicht ein Horrortrip. Hier werden die einheitlichen Standards helfen, damit jeder auch in
einem fremden Land seine Rechte bestmöglich wahren kann", betont Pirker.
Im Einzelnen sieht die Initiative vor, dass Tatverdächtige und Beschuldigte unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit
oder ihrer Lage durch einen Rechtsanwalt bzw. Prozessvertreter verteidigt und vertreten werden. "Dabei sollen
die Bedingungen der finanziellen Mittel klar festgelegt werden. Gefordert ist die Festschreibung einer Positivliste,
also welche Straftaten die Unentgeltlichkeit der Verteidigung des Angeklagten erlauben", so Pirker. Gewährt
der Mitgliedstaat nicht den vorgeschriebenen Beistand, gilt der Akt von Rechts wegen als nichtig und der Staat
wird in höchstmöglichem Maß sanktioniert. In mündlichen Verfahren müssen Dolmetscher
gestellt werden, damit der Beschuldigte alles Gesprochene verstehen kann. Außerdem müssen alle Dokumente
übersetzt werden, damit ein unparteiisches Verfahren garantiert ist. "Natürlich müssen die
Verfahrensrechte auch dem Niveau der Schutzbedürftigkeit einiger Personengruppen entsprechen. Vor allem auf
alte, kranke oder behinderte Menschen ist besonders Rücksicht zu nehmen", unterstreicht der ÖVP-Europaparlamentarier.
"Diese gemeinsamen Mindestnormen sind ein Instrument zur Bewertung und Überwachung der wirkungsvollen
praktischen Anwendung. Sie sollen auch das gegenseitige Vertrauen in die Polizei- und Justizsysteme jedes EU-Mitgliedstaates
stärken. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit diesem System einen großen Schritt hin zu einem
gemeinsamen und wirkungsvollen Rechtsraum gesetzt haben, der für die Bürger da ist", so Pirker abschließend. |