Pirker: Faire Strafverfahren für jeden Bürger in der EU  

erstellt am
09. 10. 03

Gemeinsame Mindestnormen garantieren Rechtsschutz für alle
Brüssel (evp-ed) - "Ein faires Strafverfahren für jeden Bürger: Was in Österreich zu den Säulen unseres Rechtssystems gehört, wird nun in allen EU-Mitgliedstaaten gewährleistet", begrüßte der EVP-ED-Sicherheitssprecher Dr. Hubert Pirker die Annahme einer entsprechenden EU-Initiative im Innenausschuß des Europäischen Parlaments. "Mit der Annahme von EU-weit gültigen Mindestnormen werden die Vorschriften im Bereich der Verfahrensgarantien endlich angeglichen und somit Fairness bei Verfahren in allen Mitgliedstaaten gewährleistet", so der österreichische Europaabgeordnete in seiner Plenarrede in Brüssel.

Durch die geplante Regelung werde allen Bürgern Europas das Recht auf ein faires Verfahren in jedem EU-Mitgliedstaat garantiert. "Besonders für EU-Bürger, die unverschuldet einer Tat verdächtigt oder angeklagt werden, soll die Möglichkeiten geschaffen werden, sich bestmöglich zu verteidigen. Der Schwerpunkt wird daher auf den Schutz der Rechte von Personen gelegt, die verdächtigt werden, eine Straftat begangen zu haben", so Pirker. "Ohne Sprachkenntnisse und ohne Rechtsbeistand wird beispielsweise nach einem Autounfall mit Verletzten aus dem Urlaubstrip leicht ein Horrortrip. Hier werden die einheitlichen Standards helfen, damit jeder auch in einem fremden Land seine Rechte bestmöglich wahren kann", betont Pirker.

Im Einzelnen sieht die Initiative vor, dass Tatverdächtige und Beschuldigte unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrer Lage durch einen Rechtsanwalt bzw. Prozessvertreter verteidigt und vertreten werden. "Dabei sollen die Bedingungen der finanziellen Mittel klar festgelegt werden. Gefordert ist die Festschreibung einer Positivliste, also welche Straftaten die Unentgeltlichkeit der Verteidigung des Angeklagten erlauben", so Pirker. Gewährt der Mitgliedstaat nicht den vorgeschriebenen Beistand, gilt der Akt von Rechts wegen als nichtig und der Staat wird in höchstmöglichem Maß sanktioniert. In mündlichen Verfahren müssen Dolmetscher gestellt werden, damit der Beschuldigte alles Gesprochene verstehen kann. Außerdem müssen alle Dokumente übersetzt werden, damit ein unparteiisches Verfahren garantiert ist. "Natürlich müssen die Verfahrensrechte auch dem Niveau der Schutzbedürftigkeit einiger Personengruppen entsprechen. Vor allem auf alte, kranke oder behinderte Menschen ist besonders Rücksicht zu nehmen", unterstreicht der ÖVP-Europaparlamentarier.

"Diese gemeinsamen Mindestnormen sind ein Instrument zur Bewertung und Überwachung der wirkungsvollen praktischen Anwendung. Sie sollen auch das gegenseitige Vertrauen in die Polizei- und Justizsysteme jedes EU-Mitgliedstaates stärken. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit diesem System einen großen Schritt hin zu einem gemeinsamen und wirkungsvollen Rechtsraum gesetzt haben, der für die Bürger da ist", so Pirker abschließend.
     
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