Optionsmodell war entscheidend für Zustimmung
Wien (evp-ed) - Für die Zustimmung der ÖVP- Delegation zum geplanten neuen Abgeordnetenstatut
war das sogenannte Optionsmodell ausschlaggebend, wie ÖVP-Delegationsleiterin MEP Ursula Stenzel am Donnerstag
(16. 01.) erklärte. Dieses Optionsmodell sieht vor, dass auch jene Abgeordneten
Ja zu einer gemeinschaftlichen Neuregelung sagen können, selbst wenn sie für sich persönlich die
Anwendung der vorgesehenen Entschädigungs- und Besteuerungsregel ausschließen - aber einer einheitlichen
Regelung für alle anderen nicht im Wege stehen wollen.
Nationales Recht bleibt Basis
Stenzel nachdrücklich: "Die ÖVP-Abgeordneten haben ausschließlich unter der Voraussetzung
zugestimmt, dass weiterhin für die Entschädigung und Besteuerung, aber auch für die Pensionsregelung
das nationale Recht angewandt wird. Wir wollen keine Privilegien und keine Sonderstellung. Wir wollen keine Besserstellung
gegenüber der österreichischen Bevölkerung." Damit die ÖVP-Delegation aber auch nicht
einer im Vertrag von Amsterdam festgelegten Verpflichtung im Wege steht, die krassen Einkommensunterschiede unter
den Abgeordneten durch ein neues Statut abzuschaffen, wurde unter der Bedingung einer optionalen Wahl zwischen
nationalem und EU-Recht zugestimmt.
Dies ist nach Ansicht von Experten umso notwendiger, als es nach der EU-Erweiterung zu noch deutlicheren Einkommensunterschieden
kommen wird. "Es soll keine EU-Millionäre geben - besonders aus Rücksicht auf die neuen Beitrittsländer",
betonte Stenzel. Es liege nun am Rat, den von einer internationalen Expertengruppe ausgearbeiteten Vorschlag zu
genehmigen - oder nicht. Dieser habe grundsätzlich gleiche Entschädigung, gleiches Pensionssystem, gleiche
Besteuerung zum Ziel. Basis für die Entschädigung sind 50 Prozent des Grundbezuges eines Richters
im Europäischen Gerichtshof (Euro 8.670,64) - abzüglich des Beitrages zum neu eingerichteten Pensionsfonds.
Es liege am Rat, den in Frage kommenden Steuersatz für eine spätere gemeinschaftsrechtliche Regelung
festzulegen. "Der Steuersatz wurde und wird immer vom Rat und nicht von den Abgeordneten festgelegt",
so Stenzel.
Vorwurf ist gegenstandslos
Wie Stenzel weiter feststellte, "kann jetzt jeder Abgeordnete, sollte das Statut in Kraft treten,
für die gesamte Zeit seines Mandats für die weitere Anwendung des bisherigen Entschädigungsrechtes
und der nationalen Besteuerung optieren. Daher läuft der Vorwurf ins Leere und ist gegenstandslos, dass man
sich hier Privilegien ausverhandelt habe".
Pensionsregelung ebenfalls optional
Auch in der Pensionsfrage seien sich die ÖVP-Abgeordneten der Problematik bewusst gewesen. Stenzel:
"Deshalb haben wir uns auch hier die Option für die nationalen Bestimmungen bewusst offen gelassen und
damit auch offen für alle Reformen, die in Österreich in Angriff genommen werden." Grundsätzlich
gelte, dass mit der Umstellung des Altersversorgungssystems auch die Abgabenlast für den einzelnen Abgeordneten
erheblich steige. Vorläufig wurde der Beitragsanteil der Abgeordneten auf Empfehlung von Experten mit 17 Prozent
der Entschädigung festgelegt. |