Jarolim:
Geschworenengerichtsbarkeit reformieren statt abschaffen
Wien (sk) - Ein klares Ja zur Geschworenengerichtsbarkeit deponierte SPÖ-Justizsprecher Hannes
Jarolim am Dienstag (14. 10.) in einer Pressekonferenz. Allerdings sei eine grundlegende
Reform anzustreben. Die SPÖ wünscht sich eine bessere Auswahl der Geschworenen und eine bessere Ausbildung,
die Öffentlichkeit der Rechtsbelehrung, eine Mehrheit von sechs zu zwei Geschworenen für eine Verurteilung
sowie die schriftliche Begründung des Urteils.
Das derzeitige Modell führt dazu, dass viele qualifizierte Geschworenen nicht in die Geschworenenliste kommen",
kritisierte Jarolim. Der SPÖ-Justizsprecher will daher einerseits Ausnahmen von der Staatsbürgerpflicht,
Geschworener zu sein, minimieren (z.B. Beamten) und andererseits den Status des/der Geschworenen anheben. "Durch
entsprechende Bewusstseinsbildung soll die Bereitschaft, hier mitzuwirken größer werden", betonte
Jarolim. Auch sollen Möglichkeiten geschaffen werden, unqualifizierte Personen durch Staatsanwalt oder Verteidigung
auszuscheiden.
Ein obligatorischer Kurs über Pflichten und Aufgaben der Geschworenen soll die bessere Ausbildung der Geschworenen
sicherstellen. Auch für den Kursleiter soll die Möglichkeit bestehen, Personen, die offensichtlich der
Aufgabe nicht gewachsen sind, von der Geschworenengerichtsbarkeit auszuschließen. Die Rechtsbelehrung der
Laienrichter vor der Urteilsberatung soll öffentlich sein und die Möglichkeit von Rechtsmitteln gegen
den Inhalt der Belehrung und die Formulierung der Fragen bestehen. Die Auswahl der Geschworenen und die Ausbildung
sollen es ermöglichen, dass das Urteil vom Vorsitzenden der Geschworenen schriftlich begründet wird.
Dadurch wird die Urteils-Anfechtung wesentlich erleichtert, in der Beweiswürdigung war sie bisher gar nicht
möglich. Und eine derzeitige Mehrheit der Geschworenen von fünf zu drei, die zu einer Verurteilung reicht,
soll von einer sechs zu zwei-Mehrheit abgelöst werden. |
Fekter erfreut über breiten politischen Konsens
ÖVP-Justizsprecherin: Laiengerichtsbarkeit soll nicht abgeschafft werden - Reformen
sollen Unbehagen der Richter beseitigen
Wien (övp-pk) - ÖVP-Justizsprecherin Abg. Dr. Maria Theresia Fekter ist erfreut über
den breiten politischen Konsens, wonach die Geschworenengerichte beibehalten werden sollen. Zuversicht äußerte
Fekter am Dienstag (14. 10.) zudem darüber, dass dieser breite Konsens auch
in der Detaildebatte nicht verloren gehen wird.
"Die mittlerweile vorliegenden Reformvorschläge sind nun von verschiedenen Seiten zu prüfen. Sie
sollen helfen, das Unbehagen der Richter mit den Geschworenen zu beseitigen", sagte Fekter und stellte weiters
klar, dass "der Vorstoß zur Abschaffung der Laiengerichtsbarkeit von Richterseite kam. Er hat aber auf
politischer Ebene keinen Widerhall gefunden."
Fekter rechnet nicht mit einer Verfassungsänderung, in der die Laiengerichtsbarkeit abgeschafft wird, sehr
wohl aber mit einer Reform im Hinblick auf mehr juristische Vorbildung und Transparenz bei der Urteilsfindung -
insbesondere bei der Belehrung.
"Ein möglichst breiter politischer Konsens ist gerade in Justizfragen wichtig und Tradition. Es freut
mich, dass wir neuerlich auf der Basis eines solchen Konsenses agieren können und hoffe, dass wir auf diesem
guten Wege auch zu einem guten Ziel gelangen", schloss die ÖVP-Justizsprecherin. |