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BM Grasser – Unvereinbarkeit |
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erstellt am
14. 10. 03
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Gusenbauer:
Untersuchungsausschuss soll Licht ins »System Grasser« bringen
Noch nie gab es eine Regierung, die so viele verfassungswidrige Gesetze beschlossen hat
Wien (sk) - "Die SPÖ wird kommende Woche einen Untersuchungsausschuss im Nationalrat fordern,
um Licht ins System Grasser zu bringen", unterstrich SPÖ-Vorsitzender Alfred Gusenbauer am Montag (13. 10.) in einer Pressekonferenz. Finanzminister Grasser falle in dieser Regierung,
die sich trotz zahlreicher Warnungen "immer wieder zum verfassungswidrigen Verhalten entschlossen hat",
besonders auf, so Gusenbauer. Er sieht einen Untersuchungsausschuss auch im Interesse des Finanzministers, da dieser
dadurch die Möglichkeit bekomme, sich reinzuwaschen. Andererseits habe die Bevölkerung das Recht, Aufklärung
über die Machinationen des Finanzministers zu erhalten.
Gusenbauer wies darauf hin, dass ein "Minister mit diesen Anschuldigungen politisch nicht mehr handlungsfähig
ist". Deshalb sei es umso wichtiger "Licht ins System Grasser" zu bringen. Gusenbauer: "Viele
meinen, dass ein Finanzminister, der auch nur ein bisschen Anstand hat, den Hut nehmen müsste." Der SPÖ-Chef
unterstrich, dass es noch nie einen Minister gegeben habe, der soviel Geld für seine Eigenwerbung, für
sein Image ausgegeben hat und dabei so schlecht beraten ist. Aufklärungsbedürftig sei die Homepage des
Ministers, sein Aktienbesitz und seine Steuerangelegenheiten. Gusenbauer verwies auf Erkenntnisse von SPÖ-Rechnungshofsprecher
Kräuter, der wiederum aufklärungsbedürftige Querverbindungen zwischen öffentlichen Aktivitäten
des Finanzministers und seinen privaten Beziehungen bzw. zu geschäftlichen Beziehungen mit dem FPÖ-Klub
feststellte.
Noch nie gab es eine Bundesregierung, der so viele Experten vor der Beschlussfassung sagten, dass die geplanten
Gesetze verfassungswidrig sind, und die trotzdem beschlossen wurden", sagte Gusenbauer. Es habe auch noch
nie eine Regierung gegeben, die zur Kenntnis nehmen musste, dass so viele Gesetze als verfassungswidrig vom Verfassungsgerichtshof
aufgehoben werden mussten. Dazu gehöre das Zivildienstgesetz, die Ambulanzgebühren, das erste Pensionsgesetz
aus dem Jahr 2000, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, die veränderten Ambulanzgebühren, das Gesetz
zu den Personalvertretungswahlen, die Unfallrentenbesteuerung und das Gesetz zum Hauptverband.
Es verwundere daher nicht, wie einzelne Vertreter der Koalitionsparteien die Performance der Regierung bewerten.
So sagte der Vizekanzler, dass die Wirtschafts- und Sozialpolitik "gescheitert" sei. Landeshauptmann
Haider sagte, die Regierungsperformance sei "eine Katastrophe", Landeshauptmann Schausberger sieht "mangelnden
Hausverstand", Landeshauptmann Pühringer nimmt "neoliberale Züge" wahr, Landeshauptmann
Pröll sieht Beschlüsse "nicht in Akkordanz mit der Bevölkerung". Die Liste "dieser
Selbstbewertungen" ließe sich endlos fortsetzen, sagte der SPÖ-Vorsitzende.
Für Gusenbauer steht außer Zweifel, dass dieses "verfassungswidrige Verhalten" der Regierung
als Konsequenz von "Speed kills" und des "Drüberfahrens" über alle Warnungen und
Kritik zu sehen ist. |
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Vermögensaufstellung wurde stets an den Rechnungshof übermittelt
Lückenlose Meldung des Aktienportfolios Grassers an den Unvereinbarkeitsausschuss
erfolgt
Wien (bmf) - "Ich erwarte eine rasche Einberufung des Unvereinbarkeitsausschusses.", erklärt
Finanzminister Karl-Heinz Grasser nach der Übersendung seines vollständigen, detaillierten Aktienportfolios
an der Unvereinbarkeitsausschuss am Montag (13. 10.) und weiter: "Die Aktien,
an denen ich bei keinem Unternehmen mehr als 0,00 % halte, sind mit Sicherheit nicht mit meiner Position als Finanzminister
unvereinbar. Damit ist die Sache vom Tisch."
Sehr wohl gemeldet hatte Grasser seine Vermögenslage dem Rechnungshof und weist darauf hin, dass in keinem
einzigen Fall aufgrund der geringen Höhe der Anteile eine Einflussnahme auf ein Unternehmen und damit eine
Unvereinbarkeit im Sinne des Unvereinbarkeitsgesetzes vorlag.
Die neuerlichen Vorwürfe des Grünen Sicherheits-Sprechers Peter Pilz, Grasser habe 295 Yline-Aktien gehalten
und sich durch Insiderwissen bereichert, weist Grasser entschieden zurück: "Ich habe auf Anraten meines
unabhängigen Vermögensberaters in zwei Tranchen am 18. und 22.12.2000 verkauft und das zu einem Zeitpunkt,
nachdem die Yline-Aktie seit Anfang März im Zuge des allgemeinen Verfalls der Technologiewerte verloren hatte
und auch von der Erste Bank bereits Mitte November von der Kaufempfehlung auf "Neutral" herabgestuft
wurde. Drei Tage vor meinem ersten Teilverkauf Mitte Dezember platzte der Beko-Deal und auch meine Aktien verloren
an einem einzigen Tag 22 Prozent, also über ein Fünftel ihres Wertes."
Zur Historie: Die Yline-Aktie erreichte am 6. März 2000 ihren Höchststand mit 278 Euro, verlor im Zuge
des Verfalls der Technologiewerte an Wert und schloss nach dem geplatzten Deal mit Beko am 15. Dezember am 28.12.2000
mit einem Kurswert von 40 Euro.
Wie dem Unvereinbarkeitsausschuss übermittelt, kaufte Karl-Heinz Grasser am 15.11.1999 140 Stück Yline-Aktien
zu 36,65 Euro, am 16.11.1999 155 Stück zu 35,80 Euro und verkaufte 145 Stück am 18.12.2000 zu 61 Euro
und am 22.12.2000 150 Stück zu 44 Euro. |
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ÖVP-Parlamentsklub schlägt Sitzung des Unvereinbarkeitsausschusses noch in dieser Woche
vor
Wien (övp-pk) - Gemäß Paragraph 3 Abs. 1 des Unvereinbarkeitsgesetzes sind Regierungsmitglieder
verpflichtet, ihre Anteilsrechte an einer Gesellschaft oder einem Unternehmen bei Amtsantritt oder unverzüglich
nach Erwerb solchen Eigentums dem Unvereinbarkeitsausschuss des Nationalrates zu melden. Hierbei ist das Ausmaß
der Beteiligung einschließlich der Anteilsrechte des Ehegatten anzugeben. Diese Meldepflicht besteht unabhängig
von der Höhe der Anteilsrechte. Sofern die Anteilsrechte einschließlich der des Ehegatten 25 Prozent
betragen, so dürfen diesen Unternehmen weder vom Bund noch von der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegenden
Unternehmen Aufträge erteilt werden.
Bundesminister Karl-Heinz Grasser hat die Meldung seines Aktienbesitzes an den Unvereinbarkeitsausschuss öffentlich
angekündigt.
Um eine ordnungsgemäße Beratung dieser Meldung sicherzustellen, schlägt der ÖVP-Parlamentsklub
vor, den Unvereinbarkeitsausschuss noch im Laufe dieser Woche einzuberufen. |
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Grasser hat Unvereinbarkeitsgesetz verletzt
Pilz: Kündigt Misstrauensantrag für nächstes Plenum an
Wien (grüne) - "Grasser hat das Unvereinbarkeitsgesetz durch das Verschweigen seiner YLine-Beteiligung
verletzt. Damit hat er neuerlich dokumentiert, dass er als Finanzminister österreichische Gesetze missachtet.
Die Grünen werden daher im nächsten Plenum einen Misstrauensantrag einbringen und rechnen damit, dass
die Freiheitlichen ihr Misstrauen gegen Grasser endlich unter Beweis stellen", so Peter Pilz, Sicherheitssprecher
der Grünen.
In weiteren Anfragen werden die Grünen versuchen, noch mehr Licht in die bemerkenswerten Vermögensverhältnisse
des Finanzministers und seiner Freunde zu bringen. "Grasser soll endlich seine Beteiligung an YLine offen
legen", fordert Pilz. |
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