BM Grasser – Unvereinbarkeit  

erstellt am
14. 10. 03

 Gusenbauer: Untersuchungsausschuss soll Licht ins »System Grasser« bringen
Noch nie gab es eine Regierung, die so viele verfassungswidrige Gesetze beschlossen hat
Wien (sk) - "Die SPÖ wird kommende Woche einen Untersuchungsausschuss im Nationalrat fordern, um Licht ins System Grasser zu bringen", unterstrich SPÖ-Vorsitzender Alfred Gusenbauer am Montag (13. 10.) in einer Pressekonferenz. Finanzminister Grasser falle in dieser Regierung, die sich trotz zahlreicher Warnungen "immer wieder zum verfassungswidrigen Verhalten entschlossen hat", besonders auf, so Gusenbauer. Er sieht einen Untersuchungsausschuss auch im Interesse des Finanzministers, da dieser dadurch die Möglichkeit bekomme, sich reinzuwaschen. Andererseits habe die Bevölkerung das Recht, Aufklärung über die Machinationen des Finanzministers zu erhalten.

Gusenbauer wies darauf hin, dass ein "Minister mit diesen Anschuldigungen politisch nicht mehr handlungsfähig ist". Deshalb sei es umso wichtiger "Licht ins System Grasser" zu bringen. Gusenbauer: "Viele meinen, dass ein Finanzminister, der auch nur ein bisschen Anstand hat, den Hut nehmen müsste." Der SPÖ-Chef unterstrich, dass es noch nie einen Minister gegeben habe, der soviel Geld für seine Eigenwerbung, für sein Image ausgegeben hat und dabei so schlecht beraten ist. Aufklärungsbedürftig sei die Homepage des Ministers, sein Aktienbesitz und seine Steuerangelegenheiten. Gusenbauer verwies auf Erkenntnisse von SPÖ-Rechnungshofsprecher Kräuter, der wiederum aufklärungsbedürftige Querverbindungen zwischen öffentlichen Aktivitäten des Finanzministers und seinen privaten Beziehungen bzw. zu geschäftlichen Beziehungen mit dem FPÖ-Klub feststellte.

Noch nie gab es eine Bundesregierung, der so viele Experten vor der Beschlussfassung sagten, dass die geplanten Gesetze verfassungswidrig sind, und die trotzdem beschlossen wurden", sagte Gusenbauer. Es habe auch noch nie eine Regierung gegeben, die zur Kenntnis nehmen musste, dass so viele Gesetze als verfassungswidrig vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden mussten. Dazu gehöre das Zivildienstgesetz, die Ambulanzgebühren, das erste Pensionsgesetz aus dem Jahr 2000, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, die veränderten Ambulanzgebühren, das Gesetz zu den Personalvertretungswahlen, die Unfallrentenbesteuerung und das Gesetz zum Hauptverband.

Es verwundere daher nicht, wie einzelne Vertreter der Koalitionsparteien die Performance der Regierung bewerten. So sagte der Vizekanzler, dass die Wirtschafts- und Sozialpolitik "gescheitert" sei. Landeshauptmann Haider sagte, die Regierungsperformance sei "eine Katastrophe", Landeshauptmann Schausberger sieht "mangelnden Hausverstand", Landeshauptmann Pühringer nimmt "neoliberale Züge" wahr, Landeshauptmann Pröll sieht Beschlüsse "nicht in Akkordanz mit der Bevölkerung". Die Liste "dieser Selbstbewertungen" ließe sich endlos fortsetzen, sagte der SPÖ-Vorsitzende.

Für Gusenbauer steht außer Zweifel, dass dieses "verfassungswidrige Verhalten" der Regierung als Konsequenz von "Speed kills" und des "Drüberfahrens" über alle Warnungen und Kritik zu sehen ist.

 

Vermögensaufstellung wurde stets an den Rechnungshof übermittelt
Lückenlose Meldung des Aktienportfolios Grassers an den Unvereinbarkeitsausschuss erfolgt
Wien (bmf) - "Ich erwarte eine rasche Einberufung des Unvereinbarkeitsausschusses.", erklärt Finanzminister Karl-Heinz Grasser nach der Übersendung seines vollständigen, detaillierten Aktienportfolios an der Unvereinbarkeitsausschuss am Montag (13. 10.) und weiter: "Die Aktien, an denen ich bei keinem Unternehmen mehr als 0,00 % halte, sind mit Sicherheit nicht mit meiner Position als Finanzminister unvereinbar. Damit ist die Sache vom Tisch."

Sehr wohl gemeldet hatte Grasser seine Vermögenslage dem Rechnungshof und weist darauf hin, dass in keinem einzigen Fall aufgrund der geringen Höhe der Anteile eine Einflussnahme auf ein Unternehmen und damit eine Unvereinbarkeit im Sinne des Unvereinbarkeitsgesetzes vorlag.

Die neuerlichen Vorwürfe des Grünen Sicherheits-Sprechers Peter Pilz, Grasser habe 295 Yline-Aktien gehalten und sich durch Insiderwissen bereichert, weist Grasser entschieden zurück: "Ich habe auf Anraten meines unabhängigen Vermögensberaters in zwei Tranchen am 18. und 22.12.2000 verkauft und das zu einem Zeitpunkt, nachdem die Yline-Aktie seit Anfang März im Zuge des allgemeinen Verfalls der Technologiewerte verloren hatte und auch von der Erste Bank bereits Mitte November von der Kaufempfehlung auf "Neutral" herabgestuft wurde. Drei Tage vor meinem ersten Teilverkauf Mitte Dezember platzte der Beko-Deal und auch meine Aktien verloren an einem einzigen Tag 22 Prozent, also über ein Fünftel ihres Wertes."

Zur Historie: Die Yline-Aktie erreichte am 6. März 2000 ihren Höchststand mit 278 Euro, verlor im Zuge des Verfalls der Technologiewerte an Wert und schloss nach dem geplatzten Deal mit Beko am 15. Dezember am 28.12.2000 mit einem Kurswert von 40 Euro.

Wie dem Unvereinbarkeitsausschuss übermittelt, kaufte Karl-Heinz Grasser am 15.11.1999 140 Stück Yline-Aktien zu 36,65 Euro, am 16.11.1999 155 Stück zu 35,80 Euro und verkaufte 145 Stück am 18.12.2000 zu 61 Euro und am 22.12.2000 150 Stück zu 44 Euro.

 

 ÖVP-Parlamentsklub schlägt Sitzung des Unvereinbarkeitsausschusses noch in dieser Woche vor
Wien (övp-pk) - Gemäß Paragraph 3 Abs. 1 des Unvereinbarkeitsgesetzes sind Regierungsmitglieder verpflichtet, ihre Anteilsrechte an einer Gesellschaft oder einem Unternehmen bei Amtsantritt oder unverzüglich nach Erwerb solchen Eigentums dem Unvereinbarkeitsausschuss des Nationalrates zu melden. Hierbei ist das Ausmaß der Beteiligung einschließlich der Anteilsrechte des Ehegatten anzugeben. Diese Meldepflicht besteht unabhängig von der Höhe der Anteilsrechte. Sofern die Anteilsrechte einschließlich der des Ehegatten 25 Prozent betragen, so dürfen diesen Unternehmen weder vom Bund noch von der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegenden Unternehmen Aufträge erteilt werden.

Bundesminister Karl-Heinz Grasser hat die Meldung seines Aktienbesitzes an den Unvereinbarkeitsausschuss öffentlich angekündigt.

Um eine ordnungsgemäße Beratung dieser Meldung sicherzustellen, schlägt der ÖVP-Parlamentsklub vor, den Unvereinbarkeitsausschuss noch im Laufe dieser Woche einzuberufen.

 

Grasser hat Unvereinbarkeitsgesetz verletzt
Pilz: Kündigt Misstrauensantrag für nächstes Plenum an
Wien (grüne) - "Grasser hat das Unvereinbarkeitsgesetz durch das Verschweigen seiner YLine-Beteiligung verletzt. Damit hat er neuerlich dokumentiert, dass er als Finanzminister österreichische Gesetze missachtet. Die Grünen werden daher im nächsten Plenum einen Misstrauensantrag einbringen und rechnen damit, dass die Freiheitlichen ihr Misstrauen gegen Grasser endlich unter Beweis stellen", so Peter Pilz, Sicherheitssprecher der Grünen.

In weiteren Anfragen werden die Grünen versuchen, noch mehr Licht in die bemerkenswerten Vermögensverhältnisse des Finanzministers und seiner Freunde zu bringen. "Grasser soll endlich seine Beteiligung an YLine offen legen", fordert Pilz.
 
zurück