Rack: Europaparlament setzt zweites EU-Eisenbahnpaket auf Schienen
Straßburg (övp-pk) - "Der Zug für die europaweite Liberalisierung und Interoperabilität
des gesamten Eisenbahnnetzes fährt mit der heutigen zweiten Lesung des EU-Eisenbahnpakets ab. Wir bringen
die europäischen Eisenbahnen in allen 25 EU-Mitgliedstaaten schneller und effizienter auf ein gleiches Niveau
als ursprünglich vorgesehen war", sagte heute, Dienstag, der ÖVP-Verkehrsexperte im Europäischen
Parlament, Univ.Prof. Dr. Reinhard Rack, in Straßburg. "Ursprünglich sollten für jeden einzelnen
Verkehrstyp, also für Hochgeschwindigkeitsbahnen und den normalen Schienenverkehr, für grenzüberschreitende
und regionale Züge unterschiedliche Zeitpläne für die Liberalisierung und die Interoperabilität
aufgestellt werden. Jetzt aber ist die Bereitschaft da, sehr viel mehr zeitlich im Einklang oder parallel laufen
zu lassen. Mit diesem Erfolg schafft das Europaparlament mehr Klarheit", ist Rack zufrieden.
Das Plenum behandelt in dieser Woche insgesamt vier Richtlinien- und Verordnungsvorschläge, die die Öffnung
des europäischen Schienenverkehrs für den Wettbewerb fördern, die Sicherheit erhöhen und die
Interoperabilität zwischen den einzelnen Netzen und Strecken verbessern sollen. Das Eisenbahnpaket fällt
in den Bereich der Mitentscheidung, das EP entscheidet also gleichberechtigt mit dem Ministerrat und hat auch weitreichende
Änderungsanträge zum Standpunkt des Rates eingebracht.
Die Kommission hatte die Liberalisierung des gesamten EU- Eisenbahnnetzes mit einer Streckenlänge von 150.000
km vorgeschlagen. Bereits in erster Lesung hatte das Europäische Parlament gefordert, dass Eisenbahnunternehmen
für Schienenfrachtdienste, kombinierte Frachtdienste, grenzüberschreitende Schienenpersonendienste und
auf jeden Fall spätestens am 1. Januar 2008 innerstaatliche Schienenpersonendienste in allen Mitgliedstaaten
zu angemessenen Bedingungen Zugang zur Infrastruktur erhalten. Damit ist für die Eisenbahnunternehmen das
Recht verbunden, Zugtrassen in Anspruch zu nehmen.
In seinem Gemeinsamen Standpunkt hatte der Rat die Forderungen des EP nur ungenügend beachtet. Für innerstaatliche
Schienenfrachtverkehre schlägt der Rat den 1.1.2008, das Europäische Parlament jedoch den 1.1.2006 vor.
Was den Schienenpersonenverkehr betrifft, so sieht der Rat keinerlei Öffnung vor. Der Verkehrsausschuss hat
in insgesamt elf Änderungsanträgen mehrheitlich den Text aus der ersten Lesung wieder hergestellt und
fordert, dass Eisenbahnunternehmen für Schienenfrachtdienste und kombinierte Frachtdienste spätestens
zum 1. Januar 2006 und für Schienenpersonendienste spätestens zum 1. Januar 2008 in allen Mitgliedstaaten
zu angemessenen Bedingungen Zugang zur Infrastruktur erhalten.
In zwei weiteren Richtlinien schlägt die Kommission zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Verkehrs
und zur Kostensenkung Verbesserungen der Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems
und des konventionellen Eisenbahnsystems vor. Bereits in erster Lesung hatte das Europäische Parlament gefordert,
die Interoperabilität im gesamten Netz zu verwirklichen. "Sie kann nur dann voll und ganz zum Tragen
kommen, wenn sie sich auf alle Eisenbahnnetze erstreckt und eine vollständige Interkonnexion der verschiedenen
Teile des Netzes ermöglicht. Bei der Ausarbeitung, Annahme und Überarbeitung der technischen Spezifikationen
für die Interoperabilität müssen die absehbaren wirtschaftlichen Kosten berücksichtigt werden.
Es muss sichergestellt werden, dass die notwendigen Sicherheitsnormen gegeben sind und dass ökologischen und
sozialen Belangen Beachtung geschenkt wird", forderte Rack, der bei diesen Richtlinien für die EVP-ED-
Fraktion als verantwortlicher Verhandler und Berichterstatter zuständig war.
Um die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs zu erhöhen, fordert das Parlament in seinem Bericht zu einer weiteren
Richtlinie, dass in Zukunft Züge mit einem Aufzeichnungsgerät (Black Box) ausgestattet werden müssen.
"Wichtig ist jedoch, dass die damit aufgezeichneten Daten sowie die Verfahren ihrer Verarbeitung auch entsprechend
harmonisiert werden. Jegliche technische Harmonisierung darf sich vor allem aus Sicherheitsgründen nicht auf
ein Mindestniveau beschränken, sondern muss ein hohes Niveau gewährleisten", forderte Rack abschließend. |