Zug für mehr Liberalisierung und Sicherheit fährt ab  

erstellt am
22. 10. 03

Rack: Europaparlament setzt zweites EU-Eisenbahnpaket auf Schienen
Straßburg (övp-pk) - "Der Zug für die europaweite Liberalisierung und Interoperabilität des gesamten Eisenbahnnetzes fährt mit der heutigen zweiten Lesung des EU-Eisenbahnpakets ab. Wir bringen die europäischen Eisenbahnen in allen 25 EU-Mitgliedstaaten schneller und effizienter auf ein gleiches Niveau als ursprünglich vorgesehen war", sagte heute, Dienstag, der ÖVP-Verkehrsexperte im Europäischen Parlament, Univ.Prof. Dr. Reinhard Rack, in Straßburg. "Ursprünglich sollten für jeden einzelnen Verkehrstyp, also für Hochgeschwindigkeitsbahnen und den normalen Schienenverkehr, für grenzüberschreitende und regionale Züge unterschiedliche Zeitpläne für die Liberalisierung und die Interoperabilität aufgestellt werden. Jetzt aber ist die Bereitschaft da, sehr viel mehr zeitlich im Einklang oder parallel laufen zu lassen. Mit diesem Erfolg schafft das Europaparlament mehr Klarheit", ist Rack zufrieden.

Das Plenum behandelt in dieser Woche insgesamt vier Richtlinien- und Verordnungsvorschläge, die die Öffnung des europäischen Schienenverkehrs für den Wettbewerb fördern, die Sicherheit erhöhen und die Interoperabilität zwischen den einzelnen Netzen und Strecken verbessern sollen. Das Eisenbahnpaket fällt in den Bereich der Mitentscheidung, das EP entscheidet also gleichberechtigt mit dem Ministerrat und hat auch weitreichende Änderungsanträge zum Standpunkt des Rates eingebracht.

Die Kommission hatte die Liberalisierung des gesamten EU- Eisenbahnnetzes mit einer Streckenlänge von 150.000 km vorgeschlagen. Bereits in erster Lesung hatte das Europäische Parlament gefordert, dass Eisenbahnunternehmen für Schienenfrachtdienste, kombinierte Frachtdienste, grenzüberschreitende Schienenpersonendienste und auf jeden Fall spätestens am 1. Januar 2008 innerstaatliche Schienenpersonendienste in allen Mitgliedstaaten zu angemessenen Bedingungen Zugang zur Infrastruktur erhalten. Damit ist für die Eisenbahnunternehmen das Recht verbunden, Zugtrassen in Anspruch zu nehmen.

In seinem Gemeinsamen Standpunkt hatte der Rat die Forderungen des EP nur ungenügend beachtet. Für innerstaatliche Schienenfrachtverkehre schlägt der Rat den 1.1.2008, das Europäische Parlament jedoch den 1.1.2006 vor. Was den Schienenpersonenverkehr betrifft, so sieht der Rat keinerlei Öffnung vor. Der Verkehrsausschuss hat in insgesamt elf Änderungsanträgen mehrheitlich den Text aus der ersten Lesung wieder hergestellt und fordert, dass Eisenbahnunternehmen für Schienenfrachtdienste und kombinierte Frachtdienste spätestens zum 1. Januar 2006 und für Schienenpersonendienste spätestens zum 1. Januar 2008 in allen Mitgliedstaaten zu angemessenen Bedingungen Zugang zur Infrastruktur erhalten.

In zwei weiteren Richtlinien schlägt die Kommission zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Verkehrs und zur Kostensenkung Verbesserungen der Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems und des konventionellen Eisenbahnsystems vor. Bereits in erster Lesung hatte das Europäische Parlament gefordert, die Interoperabilität im gesamten Netz zu verwirklichen. "Sie kann nur dann voll und ganz zum Tragen kommen, wenn sie sich auf alle Eisenbahnnetze erstreckt und eine vollständige Interkonnexion der verschiedenen Teile des Netzes ermöglicht. Bei der Ausarbeitung, Annahme und Überarbeitung der technischen Spezifikationen für die Interoperabilität müssen die absehbaren wirtschaftlichen Kosten berücksichtigt werden. Es muss sichergestellt werden, dass die notwendigen Sicherheitsnormen gegeben sind und dass ökologischen und sozialen Belangen Beachtung geschenkt wird", forderte Rack, der bei diesen Richtlinien für die EVP-ED- Fraktion als verantwortlicher Verhandler und Berichterstatter zuständig war.

Um die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs zu erhöhen, fordert das Parlament in seinem Bericht zu einer weiteren Richtlinie, dass in Zukunft Züge mit einem Aufzeichnungsgerät (Black Box) ausgestattet werden müssen. "Wichtig ist jedoch, dass die damit aufgezeichneten Daten sowie die Verfahren ihrer Verarbeitung auch entsprechend harmonisiert werden. Jegliche technische Harmonisierung darf sich vor allem aus Sicherheitsgründen nicht auf ein Mindestniveau beschränken, sondern muss ein hohes Niveau gewährleisten", forderte Rack abschließend.
     
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