|
||
Schwarzböck: Bauern begrüßen Dürre-Hilfe-Angebot der Bundesregierung |
erstellt am |
|
Weitere EUR 8 Mio. Hilfe für Betriebsmittelankäufe möglich Wien (aiz.info) - "Die Rekordtrockenheit des vergangenen Sommers hat in Österreich zu gewaltigen Ernteausfällen sowohl im Ackerbau als auch im Grünland in der Größenordnung von mehr als EUR 200 Mio. geführt. In manchen Regionen mussten die Bauern Einbußen von mehr als 50% verkraften. Durch eine erste rasche Hilfsmaßnahme der Bundesregierung und der Länder in der Höhe von insgesamt EUR 6 Mio. konnte noch in diesem Sommer geholfen werden. Nun stellt der Bund weitere EUR 4 Mio. unter der Voraussetzung zur Verfügung, dass sich auch die Länder mit einer ebenso hohen Summe anschließen. Das Geld dient den betroffenen Bauern als Unterstützung beim Ankauf von Betriebsmitteln", erklärte der Vorsitzende der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern, Rudolf Schwarzböck, angesichts der am Donnerstag (30. 10.) präsentierten zweiten Welle der Dürre-Hilfe. Konkret stehen die insgesamt EUR 8 Mio. als Zinsenzuschuss für Betriebsmittelkredite zur Verfügung und stellen eine Ergänzung zur Hilfsmaßnahme des verbilligten Zukaufs von Raufutter dar. "Damit werden jene Bauern, die dringend Betriebsmittel erwerben müssen, in die Lage versetzt, diese auch anzuschaffen. Die Bauern begrüßen diese Maßnahme der Bundesregierung und hoffen auf die rege Beteiligung der Länder, damit den schwer betroffenen Betrieben rasch und wirksam geholfen werden kann", so Schwarzböck. Der Zuschuss für den Betriebsmittelkredit beträgt voraussichtlich 3,5% und wird in Form einer einmaligen Zahlung auf Basis des Barwertes für Betriebsmittelkredite mit einer Laufzeit zwischen ein und drei Jahren gewährt. Die Kredithöhe ist abhängig von Kulturart und Fläche, der maximal förderbare Kredit pro Betrieb beträgt EUR 30.000,-. Das Landwirtschaftsministerium führt nun Gespräche mit den Bundesländern und leitet die Genehmigung dieser Sonderrichtlinie durch die EU ein, um den betroffenen Bauern umgehend helfen zu können. |
||
zurück |