Größere Veränderungen im Bundesrat  

erstellt am
31. 10. 03

Auswirkungen der Landtagswahlen in Oberösterreich und Tirol
Wien (pk) - Wenn der Bundesrat am Donnerstag, dem 6. November, zu seiner 702. Sitzung zusammentritt, tut er das in neuer Zusammensetzung. Auslöser der Veränderungen sind die Landtagswahlen in Oberösterreich und in Tirol am 28. September. Die Landtage der beiden Länder haben in deren Konstituierenden Sitzungen am 21. Oktober (Tirol) resp. Am 23. Oktober (Oberösterreich) die Vertreter ihres Bundeslandes in der Länderkammer nominiert.

Von den bisherigen Tiroler Bundesräten sind Klaus Gasteiger (S) und Wilhelm Grissemann (F) ausgeschieden. Neue Mitglieder der Länderkammer sind Helmut Wiesenegg (S) und Eva Konrad (G). Vom Landtag als Bundesräte wieder gewählt wurden Hans Ager – der derzeit amtierende Bundesratspräsident führt wieder die Tiroler Liste an -, Helmut Kritzinger und Christine Fröhlich (sämtlich V). Von den 5 Bundesräten aus Tirol werden damit 3 von der Volkspartei (wie bisher) und je 1 (wie bisher) von den Sozialdemokraten und – erstmals – von den Grünen entsandt; die Freiheitlichen stellen entsprechend dem Wahlergebnis keinen Bundesrat (bisher 1).

Von den 11 Bundesräten aus Oberösterreich sind 7 ausgeschieden: Germana Fösleitner, Uta Barbara Pühringer, Leopold Steinbichler und Gerhard Tusek (sämtlich V), Ulrike Haunschmied und Klaus Peter Nittmann (beide F) sowie Hedda Kainz (S). Neu in den Bundesrat kommen Bernhard Baier, Ferdinand Tiefnig und Georg Spiegelfeld (alle V) sowie Erich Gumplmeier, Ewald Lindinger und Wolfgang Schimböck (sämtlich S). Auch Oberösterreich stellt mit Ruperta Lichtenecker erstmals eine gründe Bundesrätin. Von den 11 Bundesräten des Landes Oberösterreich stellen damit Volkspartei und Sozialdemokraten je 5 (bisher 6 V, 3 S), die Grünen 1 (bisher 0). Auch aus Oberösterreich kommt kein Bundesrat der FPÖ (bisher 1).

Insgesamt verteilen sich die Bundesratsmandate folgender Maßen auf die vier Parteien: ÖVP 28 (bisher 29), SPÖ 23 (21), FPÖ 7 (10) und Grüne 4 (2). Da für die Bildung einer Fraktion nach der Geschäftsordnung des Bundesrats fünf Mitglieder erforderlich sind, bilden die Grünen derzeit keine Fraktion. Mit Zustimmung des Bundesrats könnten die Grünen gemäß der Geschäftsordnung dennoch eine Fraktion bilden.
 
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