Tätigkeit des UBAS in den Jahren 2000 und 2001
Wien (PK) - Beim Unabhängigen Bundesasylsenat, der Rechtsmittelinstanz in Asylangelegenheiten,
sind in den Jahren 2000 und 2001 rund 12.600 Geschäftsfälle neu anhängig geworden. Insgesamt 11.000
Verfahren sind abgeschlossen worden. Der Unabhängige Bundesasylsenat hat - ausgenommen verfahrensrechtliche
Entscheidungen - in 4.357 Fällen erstinstanzliche Entscheidungen bestätigt, in 1.372 Fällen erstinstanzliche
Entscheidungen behoben und dabei in 740 Fällen den Flüchtlingsstatus zuerkannt.
Gegen 123 Bescheide des UBAS wurde Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof und gegen 1.621 Bescheide Beschwerde
beim Verwaltungsgerichtshof erhoben; davon hat in 91 Fällen der Innenminister von seinem Beschwerderecht Gebrauch
gemacht.
Entlastung des UBAS gefordert
Nach Auffassung des UBAS muss das österreichische Asylverfahren, nicht zuletzt was die Qualität
seines Rechtsschutzes betrifft, international keinen Vergleich scheuen. Mit wachsender Sorge, heißt es in
dem Bericht, beobachtet der Unabhängige Bundesasylsenat allerdings eine in den letzten Jahren immer wieder
feststellbare - nicht nur quantitative, sondern auch inhaltliche - Verlagerung der Asylverfahren in die Berufungsverfahren.
Die verhältnismäßig große Zahl an erstinstanzlichen Entscheidungen, die vom UBAS im Rechtsmittelverfahren
zu bestätigen sind, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese Bestätigungen überwiegend
erst als Ergebnis umfangreicher Ergänzungen im Rahmen der Berufungsverfahren zu sehen oder nach Durchführung
eines - de facto komplett - neuen Asylverfahrens erfolgt sind.
Parallel dazu hat die mit jährlich zwischen 6.000 und 6.700 gleichbleibend hohe Zahl an neu anhängig
gewordenen Berufungsverfahren, die die größenordnungsmäßige Ausrichtung des UBAS auf 5.000
Verfahren um bis zu 35 % pro Jahr übersteigt, inzwischen zu einem Rückstau von Verfahren bzw. Entscheidungen
im Ausmaß von mehr als 7.600 Verfahren geführt.
Daher wird im Bericht eine wirksame und spürbare Entlastung des UBAS gefordert: Das erstinstanzliche Verfahren
beim Bundesasylamt sollte in Richtung einer umfassenden Erhebung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes so verbessert
werden, dass in einem allfälligen Berufungsverfahren weitestgehend darauf aufgebaut werden könne und
keine Gesamtwiederholung bzw. Neuabwicklung des Ermittlungsverfahrens ausgelöst werde. Außerdem wird
angeregt, den österreichischen Vertretungsbehörden in den hauptsächlichen Herkunftsländern
von AsylwerberInnen in asylrechtlichen, eventuell auch fremdengesetzlichen und migrationspolitischen Angelegenheiten
besonders geschultes Kontaktpersonal beizugeben.
Personelle Ressourcen und budgetäre Rahmenbedingungen
Mit 31.12.2001 betrug der Personalstand des UBAS neben dem Vorsitzenden und der Stellvertretenden Vorsitzenden
35 (plus 2 karenzierte) Senatsmitglieder sowie 14 Beamte und 45 Vertragsbedienstete; 9 MitarbeiterInnen sind begünstigte
Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes. Die Frauenquote beträgt insgesamt 57 %, im Bereich
der Senatsmitglieder 42,5 %.
Im Jahr 2000 betrug der finanzielle Bedarf des UBAS insgesamt 5,3 Mill. Euro (3,3 Mill. Euro Personal- und 2 Mill.
Euro Sachaufwand) und 2001 5,7 Mill. Euro (3,5 Mill. Euro Personal- und 2,2 Mill. Euro Sachaufwand). Die in den
beiden Berichtsjahren erfolgte "Unterbudgetierung" im Rahmen der Budgetvoranschläge (4,5 Mill. Euro
für das Jahr 2000 und 5,3 Mill. Euro für das Jahr 2001) konnte sowohl durch die Heranziehung von Rücklagen
aus dem Jahr 1999 als auch durch die Bereitstellung zusätzlicher Budgetmittel ausgeglichen werden. ( III-175
d.B.) |