Bartenstein: Der Tourismus- und Freizeitwirtschaft werden dringend benötigte
Arbeitskräfte, bei vorrangiger Ausschöpfung des in Österreich vorhandenen Arbeitskräftepotenzials,
zur Verfügung gestellt
Wien (bmwa) - Die Sozialpartner auf Länderebene haben sich auf ein Gesamtkontingent von 7.810 Saisoniers
geeinigt, dennoch bewilligt Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein im Verordnungsentwurf
die Kontingente für die Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitskräfte rund zehn Prozent weniger.
Angesichts der gegenwärtigen Arbeitsmarktentwicklung und des großen Potenzials an arbeitssuchend vorgemerkten
inländischen und integrierten ausländischen Arbeitskräften sind Kontingente in der vollständigen
Höhe des gemeldeten und sozialpartnerschaftlich akkordierten Bedarfs bis auf weiteres nicht vertretbar. Die
Verordnung wurde zur Begutachtung ausgesendet. Stellungnahmen sind bis zum 12. November 2002 abzugeben.
Nach dem Fremdengesetz kann der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zur Abdeckung eines kurzfristig auftretenden
und vorübergehenden zusätzlichen Arbeitskräftebedarfes eine Saisonarbeitskräfteverordnung erlassen,
in der zahlenmäßige Kontingente für die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte
in festgelegten Wirtschaftszweigen, Berufsgruppen oder Regionen festgelegt werden. Grundlage dafür ist der
von den Arbeitsmarkt-Servicestellen in den Bundesländern erhobene und mit den Sozialpartnern auf Landesebene
akkordierte Bedarf.
Aus den Bundesländern (ausgenommen Wien und Burgenland, wo keine Einigungen erzielt worden sind) wurde ein
Bedarf von 7810 Arbeitskräften für die Wintersaison angemeldet. Teilweise wurde den Einigungen der Landessozialpartner
ein "Ehrenkodex" im Hinblick auf Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten der Tourismusbranche zugrunde
gelegt. Im Verordnungsentwurf werden nun auf Grund des vorhandenen Arbeitskräftepotenzials 6.990 Plätze
bewilligt. Das AMS wird vorrangig alle Möglichkeiten ausschöpfen, um arbeitssuchende Personen auf die
gemeldete Saisonstellen zu vermitteln.
Übersicht über die einzelnen Bundesländer:
Kärnten: 180 beantragt, 165 bewilligt
Niederösterreich: 170 beantragt, 155 bewilligt (davon 18 für Schaustellerbetriebe)
Oberösterreich: 270 beantragt, 245 bewilligt
Salzburg:2.750 beantragt, 2.490 bewilligt
Steiermark: 560 beantragt, 505 bewilligt (davon 20 für Schaustellerbetriebe)
Tirol: 3.180 beantragt, 2.880 bewilligt
Vorarlberg: 700 beantragt, 550 bewilligt. |