Wien (arbö) - Autolenker, die in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt
sind, müssen sich danach zwingend einem Alkoholtest stellen. Angesichts tragischer Unfälle unter Alkoholeinwirkung
am vergangenen Wochenende, erinnert der ARBÖ daran, dass der verpflichtende Alkoholtest nach schweren Unfällen
österreichweit erfolgt, und nicht nur wie bisher in Wien und Niederösterreich. Das Innenministerium hat
am 17. Juli 2002 per Erlass angeordnet, dass bei Unfällen mit Personenschaden ein Alkomattest bei allen beteiligten
Lenkern durchgeführt wird.
"Ins Röhrl blasen" müssen auch jene Lenker, bei denen auf den ersten Blick kein Verdacht auf
Alkoholkonsum gegeben erscheint. Wird der Test verweigert oder stellt sich heraus, dass die Lenker beeinträchtigt
waren, müssen sie damit rechnen, zur Kasse gebeten zu werden. Die Haftpflichtversicherungen kommen zwar für
den angerichteten Schaden fürs Erste auf, können sich ihr Geld aber dann wieder von den Unfalllenkern
zurückholen, falls diese erwiesenermaßen alkoholbeeinträchtigt waren. Kein Alkoholtest wird bei
getöteten Autofahrern oder bei Lenkern durchgeführt, die das Bewusstsein verloren haben.
Der ARBÖ appelliert an die Autofahrer, Alkohol möglichst zu meiden. Auch weil dieselbe Menge Alkohol
bei einem Menschen oft unterschiedliche Wirkung erzeugen kann, je nach seinem aktuellen Zustand. Wichtig scheint
auch, dass Kollegen oder potenzielle Mitfahrer alkoholisierter Lenker davon abhalten, sich hinter das Steuer zu
setzen.
Laut Statistik Austria war der November des Vorjahres, nach Juli und August, mit 275 Unfällen unter Alkoholeinwirkung
der drittstärkste Monat. In Oberösterreich, in der Steiermark und in Niederösterreich passierten
die meisten "Alkounfälle". Die gefährlichsten" Tage sind nicht nur das Wochenende, sondern
schon am Freitag häufen sich Unfälle unter Alkoholeinfluss. Zwischen 17.00 Uhr Abends und zwei Uhr in
der Früh kracht es alkoholbedingt am häufigsten. Und: 90,9 Prozent der Alkolenker sind Männer. |