Graz (lk) - Hilfs- und schutzbedürftige Fremde sollen künftig in Österreich
eine einheitliche Grundversorgung erhalten. Das könnte auf Basis eines Bund-Länder-Vertrages nach Art.
15 a Bundesverfassungsgesetz erfolgen. Darüber liegt bereits ein Beschluss der Landeshauptleutekonferenz vom
Juli dieses Jahres mit dem Auftrag an die Landesfinanzreferenten vor, die Verhandlungen mit dem Bund abzuschließen.
Die Kosten für eine bundeseinheitliche Grundversorgung sollen nach derzeitigem Verhandlungsstand zu 60 Prozent
vom Bund und zu 40 Prozent von den Ländern übernommen werden. Voraussetzungen für eine Mindestversorgung
schutzwürdiger Fremder sollen auch im Fall eines Scheiterns der Ver-handlungen mit dem Bund geschaffen werden.
In beiden Fällen sind Novellen zum Steiermärkischen Sozialhilfegesetz erforderlich, die Landesrat Dr.
Kurt Flecker in der Sitzung der Steiermärkischen Landesregierung am Montag vorgestellt hat. Es geht beispielsweise
um den Schutz und den Anspruch auf Sozialhilfe von Flüchtlingen während eines anhängigen Asylverfahrens
oder um die Rechte von Asylanten, die aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abgeschoben werden können.
Dieser Schutz könnte in der Steiermark heuer voraussichtlich 1.200 Personen betreffen. Mit der Beschlussfassung
ist in einer der nächsten Sitzungen zu rechnen. |