19. November: "Welttag zur Vorbeugung von Kindesmissbrauch"
Wien (bmsg) - Am 20. November, dem Internationalen Tag des Kindes, wird die Annahme der Kinderrechtekonvention
durch die Vereinten Nationen am 20. November 1989 gefeiert. Am Vortag wird einem wichtigen Thema der Kinderrechtekonvention,
dem Schutz von Kindern vor Gewalt, mit dem "Welttag zur Vorbeugung von Kindesmissbrauch" besonderes Augenmerk
geschenkt. Generationenminister Mag. Herbert Haupt fordert in diesem Zusammenhang von der Bevölkerung ein
aktiveres Vorgehen ein: "Der Missbrauch von Kindern ist ein schreckliches Verbrechen. Die Gesellschaft ist
aufgefordert, Opfern auf allen Ebenen zu helfen und weitere Übergriffe zu verhindern. Am besten kann Kindesmissbrauch
aber mit Bewusstseinsbildung vorgebeugt werden. Starke, selbstbewusste Kinder, die auch über Sexualität
adäquat Bescheid wissen und die richtigen Worte dafür haben, können sich selbst besser schützen."
Das international beispielgebende Gewaltschutzgesetz in Österreich, die Prozessbegleitung, die Förderung
von Hilfs- und Opferschutzeinrichtungen, die Aus- und Fortbildung von Fachkräften sowie die Arbeit mit Tätern
seien letzten Endes allesamt wichtige Bausteine, um das erfahrene Leid zu mindern und Kinder vor weiteren Übergriffen
zu schützen. Aber auch die Qualitätssicherung und die Entwicklung von Standards im Umgang mit Opfern
und Tätern von familiärer Gewalt und die Bildung und Förderung von Netzwerken müsse man für
eine aktive Bekämpfung des Kindesmissbrauchs beachten, so Minister Haupt.
"Hervorheben möchte ich auch die Arbeit der 23 Kinderschutzgruppen in den Krankenhäusern in ganz
Österreich. Sie leisten mit ihrer interdisziplinären Zusammenarbeit und dem koordinierten Vorgehen die
professionelle Arbeit, die Kindern mit Gewalterfahrung am besten gerecht wird", betont Haupt weiters. Deshalb
unterstütze das BMSG deren Tätigkeit mit fachlichen Inputs. Ein Leitfaden soll es allen Krankenanstalten
erleichtern, Gruppen einzurichten und neue Fachkräfte anzuleiten. Bei der diesjährigen Fachtagung am
30. November, die wiederum vom BMSG unterstützt wird, werden die unterschiedlichen Rechtsnormen, die bei der
Kinderschutzarbeit aufeinander treffen, sowie eine gesetzliche Verankerung der Kinderschutzgruppen diskutiert.
Dass sexuelle Übergriffe an Kindern unabhängig vom Ort des Geschehens mit aller Entschiedenheit abzulehnen
und strafrechtlich zu verfolgen sind, zeigt das vom BMSG initiierte In-Flight-Video "Sextourismus mit Kindesmissbrauch
ist kein Kavaliersdelikt". Das mit dem "respect award" ausgezeichnete Video wird auf AUA-Flügen
nach Indien und nun auch von Lauda Air-Flügen nach Thailand gezeigt. Wünschenswert wäre, dass es
noch auf weiteren Destinationen in exotische Urlaubsländer gezeigt wird. |