EU: Bessere Aufklärung über Inhaltsstoffe von Lebensmitteln
Neue Richtlinie gilt für Lebensmittel und alkoholische Getränke
Brüssel (aiz.info) - Verbraucher müssen künftig über den Inhalt von Lebensmitteln vollständig informiert werden, so dass zum Beispiel Allergiker feststellen können, ob allergieauslösende Anteile enthalten sind. Das sieht der Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Richtlinie über die Etikettierung von Lebensmitteln vor, die am Donnerstag (14. 11.) vom Rat gebilligt wurde. Verbraucherschutzkommissar David Byrne begrüßte die Entscheidung des Rates. "Die Angabe aller Inhaltsstoffe auf dem Etikett ist eine unmittelbare Reaktion auf wiederholte Forderungen der Verbraucher nach besseren Informationen über die Zusammensetzung der Lebensmittel, die sie kaufen", so Byrne. Er setze sich ganz besonders für eine überarbeitete Kennzeichnungsregelung ein, bei der die Verbraucher viel mehr Informationen über mögliche Allergene erhalten. Diese Regelung gelte für Lebensmittel und alkoholische Getränke, betonte der Kommissar.
Mit der Änderung wird unter anderem die "25%-Regel" abgeschafft, nach der bislang Bestandteile von zusammengesetzten Zutaten, die weniger als 25% des Enderzeugnisses ausmachen, nicht zwingend angegeben werden müssen. Die Schwelle, unter der es keine Verpflichtung geben wird, die Zutaten auf dem Etikett anzugeben, wird auf 2% gesenkt (anstatt auf 5%, wie von der Kommission vorgeschlagen). Aus dem Text des Abkommens geht hervor, dass die Inhaltsstoffe, deren Anteil am Enderzeugnis weniger als 2% beträgt, im Anschluss an die übrigen Inhaltsstoffe aufgezählt werden können.

Für die Verwendung von Obst-, Gemüse- oder Pilzmischungen als Zutaten sieht der Text vor, dass diese in der Liste der Zutaten unter der Bezeichnung "Obst", "Gemüse" oder "Pilze" zusammengefasst werden können, gefolgt von dem Zusatz "in variabler Zusammensetzung" und der Auflistung der enthaltenen Früchte, Gemüse oder Pilzsorten. Die Auflistung zusammengesetzter Zutaten auf der Etikettierung wird nicht zwingend sein, da ihre Zusammensetzung aus einer gemeinschaftlichen Verordnung ersichtlich wird.

Zwei Erklärungen der Kommission werden dem Abkommen beigefügt: Aus der ersten Erklärung geht hervor, dass die Kommission dem Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss bereits einen Antrag auf Stellungnahme im Hinblick auf die Überprüfung von Anhang I der Richtlinie vorgelegt hat (Liste der Zutaten, die als potentielle Allergene gelten). Die zweite Erklärung enthält einen genauen Überblick über die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften, auf die sich die Richtlinie bezieht (harmonisierte Standards für einige Nahrungsmittel wie beispielsweise Schokolade und Kakaoerzeugnisse, Fruchtsäfte, Konfitüren, Gelees und Marmeladen). Die neuen Vorschriften gelten auch für alkoholische Getränke, wenn diese eine Zutat enthalten, die in der Liste der Allergene aufgeführt ist, wie zum Beispiel Sulfit in Weinen.