Zulässigkeit der Kündigung wird gerichtlich geklärt - Gordon: "Schützende
Hand" über KMUs - Konsumentenschutz wird genauestens beachtet
Wien (pwk) - Der Fachverband der Reisebüros in der WKÖ, dem alle rund 2.400 österreichischen
Reisebüros als Mitglieder angehören, spielt eine Schlüsselrolle in der Auseinandersetzung zwischen
den Reisebüros und der AUA. Es geht nicht nur um die Wahrung der Rechte der heimischen Reisebüros, sondern
auch um den Versuch, eine konstruktives Gesprächsklima mit der AUA beizubehalten – schließlich werden
die Fluglinien nicht auf ihren Hauptvertriebspartner (80% der Tickets) und die Reisebüros nicht auf ein Kerngeschäftsfeld
verzichten, erklärt der Obmann des Fachverbandes der Reisebüros, Komm.Rat Dkfm. Edward Gordon. Das erklärte
Ziel der Reisebüros sei es, gerichtlich klären zu lassen, ob die seitens der AUA ausgesprochene Änderungskündigung
in der vorliegenden Form zulässig ist.
Gordon, dessen Unterschrift die Klage trägt, ist der Schutz der zahlreichen Klein- und Mittelbetriebe in der
Branche ein besonderes Anliegen. "Gerade diesen mittelständischen Unternehmen muss von Anfang an die
Möglichkeit geboten werden, die Kosten einzuspielen und einen angemessenen Ertrag zu erwirtschaften. Ich weiß
wovon ich rede. Ich betreibe selbst ein mittelständischen Reisebüro". Andere selbsternannte sog.
Standesvertreter oder Sprecher würden zwar keinen Schaden anrichten, seien aber auch nicht hilfreich, setzt
Gordon fort: "Wenn jemand im Namen der Reisebüro-Branche oder Teilen davon spricht, sollte er die entsprechende
Legitimation dazu haben".
Ein wichtiger und sensibler Tätigkeitsbereich der Reisebüros ist für Gordon der Konsumentenschutz.
"Es ist einfach nicht wahr, dass der Konsument über den Tisch gezogen werden soll. Ganz im Gegenteil:
wir Reisebüros arbeiten gemeinsam mit der AUA an einer Vereinbarung, die konsumentengerecht ist. Wer sich
nicht an die Bestimmungen hält, verliert das Recht, seine Vertriebskosten auf dem AUA-Flugticket darzustellen.
Bisher wurden die Kosten auch vom Konsumenten bezahlt; sie waren jedoch zur Gänze im Flugpreis integriert"
klärt Gordon einen verbreiteten Irrtum auf. Auch habe er, Gordon, schon mit der Konsumentenschutzabteilung
des Justizministeriums detaillierte Gespräche geführt.
Flüge werden nicht teuerer. Obwohl es kalkulatorisch so aussieht, als würden die Flugpreise um 2% steigen,
ist es in Wahrheit nicht so, betont der Obmann der Reisebürobranche: "Die Tarife fallen seit geraumer
Zeit und es ist zum Leidwesen der Fluggesellschaften noch keine Trendwende in Sicht. Der Konsument darf sich freuen." |