Brüssel (bmwa) - Im Mittelpunkt des EU-Ministerrats
für Wettbewerbsfähigkeit am 14. und 15. November in Brüssel stehen vor allem die Weiterentwicklung
des europäischen Binnenmarkts und Patentangelegenheiten. Außerdem werden ein Richtlinienvorschlag für
Verbraucherkredite und die Einbeziehung von Umweltaspekten in Strategien zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
beraten.
Zunächst beraten die Minister die neuesten Daten des Binnenmarktanzeigers, der sich in den nunmehr 10 Jahren
seines Bestehens als wirksames Messinstrument für die Weiterentwicklung des europäischen Binnenmarkts
erwiesen hat. Er liefert den Nachweis, dass sich der Binnenmarkt seit 1992 deutlich weiterentwickelt hat. Da aber
auch die Ziele immer ehrgeiziger werden, bleibt für Österreich wie auch die anderen Mitgliedstaaten auch
in Zukunft noch einiges zu tun, um die Ziele zu erfüllen.
Im Bereich des Patentwesens steht eine Regelung der Patentierbarkeit computer- implementierter Erfindungen zur
Diskussion. Hier ist jetzt schon im österreichischen Gebrauchsmusterrecht Schutz für Programmlogik möglich.
Eine Klarstellung der Patentierungsmöglichkeiten auch im Patentrecht würde jedoch mehr Rechtssicherheit
schaffen. Ziel der Richtlinie muss sein, den Bereich der computerimplementierten Erfindungen so in das Patentrecht
zu integrieren, dass die Kriterien der Spruch- und Erteilungspraxis des klassischen Patentrechts analog angewendet
werden können, ohne ein Sonderpatentrecht zu schaffen.
Bei den Verhandlungen zum Gemeinschaftspatent, wo diesmal der Spezialbereich der Gerichtsbarkeit behandelt wird,
hat Österreich eine Präferenz für ein dezentrales Element der Patentgerichtsbarkeit, Vorbehalte
jedoch gegen den von der Kommission in ihrem Vorschlag konkret gewählten Ansatz mit dem darin enthaltenen
alleinigen quantitativen Kriterium: Die Schaffung dezentraler Kammern in den Mitgliedstaaten sollte nicht nur von
der Überschreitung der Schwelle von 150 Fällen von bei der Zentralkammer behandelten Fällen abhängig
gemacht werden.
Weiters steht der Vorschlag einer neuen Richtlinie für Verbraucherkredite auf der Tagesordnung: Der gewählte
Anwendungsbereich der Richtlinie schließt nicht nur Kreditinstitute und herkömmliche Kredite mit ein,
sondern geht bei weitem über den Ansatz der derzeitig gültigen Richtlinie hinaus. Bei den Verhandlungen
wird es daher notwendig sein, die Gültigkeit und Anwendbarkeit der Bestimmungen im einzelnen auch für
diese anderen Kreditgeber, bzw. auch für die unterschiedlichen Arten von Finanzierungen, zu überprüfen.
Probleme, die sich auf Grund des Maximalcharakters des Richtlinienvorschlags ergeben werden, sollten durch die
Verhandlungen in den Ratsarbeitsgruppen zu lösen sein.
Schließlich ist aus österreichischer Sicht die Vernetzung bzw. Verknüpfung der verschiedenen Prozesse
und Strategien im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit eine zentrale Forderung. In dieser Vernetzung muss auch
der Umweltaspekt einbezogen werden. Österreich begrüßt daher die Thematisierung dieser Bereiche
für den kommenden Wettbewerbsfähigkeitsrat.
In der Zusammenfassung von 15 Richtlinien im Bereich der Anerkennung von Berufsdiplomen zu einer Richtlinie ist
eine transparente und überschaubarere Gemeinschaftsregelung für den Sachbereich zu sehen. |