Evangelische Kirchen in Österreich und Deutschland unterzeichnen Kommuniqué
Wien (epd Ö) - Ihre Kirchengemeinschaft vertiefen wollen die Evangelische Kirche A.B. und die
Evangelische Kirche H.B. in Österreich (EKÖ) einerseits sowie die Evangelische Kirche in Deutschland
(EKD) und ihre 24 Gliedkirchen andererseits. Das hält ein Kommuniqué fest, das am 12. November von
Bischof Mag. Herwig Sturm, Landessuperintendent Hofrat Mag. Peter Karner und dem Ratsvorsitzenden der EKD, Präses
Manfred Kock, unterzeichnet wurde. In dem Kommuniqué heißt es: „Wir wollen die bewährte Zusammenarbeit
zwischen den Dienststellen unserer Kirchen intensivieren, Verbindungen auf kirchenleitender Ebene pflegen und unser
gemeinsames Engagement auf europäischer Ebene verstärken.“
Betont wird in dem Papier, dass das sprachliche und kulturelle Erbe sowie die geographische Nachbarschaft „eine
besondere Nähe zwischen unseren Kirchen“ begründet. Aufgrund der Mitgliedschaft Deutschlands und Österreichs
in der Europäischen Union wüssten sich beide Kirchen dem europäischen Integrationsprozess „als Weg
zur Verwirklichung von Frieden und Versöhnung für den gesamten Kontinent“ verpflichtet. Wörtlich
heißt es: „Beide Kirchen halten es für notwendig, die protestantische Stimme in Europa zu stärken.
Sie unterstützen die Konferenz Europäischer Kirchen, insbesondere in ihren Aufgaben gegenüber den
Institutionen der EU und dem Europarat.“
Hervorgehoben werden auch einige Punkte der bisherigen praktischen Zusammenarbeit zwischen den Kirchen, wie das
Engagement der EKD in der evangelischen Urlauberseelsorge an mehr als 50 Orten in Österreich sowie die Beiträge
der EKÖ zur Arbeit des EKD-Büros in Brüssel.
Rücksicht auf Vielfalt nehmen - Präses Kock zu Konsultationen in Wien
„Der europäische Einigungsprozess darf nicht nur ökonomische, er muss auch kulturelle und historische
Zusammenhänge berücksichtigen“, sagte der Ratsvorsitzende der EKD, Präses Manfred Kock, bei einem
Empfang im Palais Pallavicini in Wien am vergangenen Montag. Die kirchlichen Stellungnahmen werden „aber nur dann
Bedeutung haben, wenn wir in ihnen immer auch die Beziehung zum Grund unseres Glaubens kenntlich machen.“ Diese
Grundlage „brauchen wir, wenn es um die Frage nach der Würde des Menschen geht, die für uns in Jesus
Christus abgebildet ist.“
Bei den kirchlichen Aufgaben für Europa gehe es nicht um eine europäisch-abendländische Restauration.
Ein Zusammenwachsen werde nur möglich sein, „wenn Rücksicht auf die Vielfalt genommen wird.“ Es sei nur
eine politische Einheit denkbar, die unterschiedliche Kulturen und Lebensformen respektiere. „Die Kirchen können
den Völkern Europas auch zeigen, wie sie mit Sünde umgehen, ich meine damit die Spaltung der Kirchen.“
Die Einigungsschritte der Kirchen seien daher Ausdruck einer „Bußbewegung, die auf eine Gemeinschaft der
versöhnten Verschiedenheit zielt.“ Im zusammenwachsenden Europa und bei den Beratungen des EU-Konvents zur
Zukunft der Europäischen Union sei es wichtig, dass die Kirchen mit „einer Stimme sprechen“. Vornehmlich gehe
es darum, „dass die volle Religionsfreiheit und die Autonomie der Kirchen in der Europäischen Union gesichert
werden.“ Unbedingt müsse daher das Staatskirchenrecht in der Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten verbleiben. |