Minister ermächtigt zu benötigten Garantien – Bund würde in OK eintreten
Salzburg - Der Ministerrat der österreichischen Bundesregierung hat am Dienstag (12. 11.)
im Ministerrat einen für die Olympiabewerbung Salzburg 2010 gemeinsam mit den Partnerregionen Amadé
und Kitzbühel wichtigen Beschluss gefasst.
In diesem Beschluss gibt der Ministerrat – analog zum österreichischen Parlament, das einstimmig ein Gesetz
verabschiedet hat – den Ministerien „Grünes Licht“, alle vom IOC geforderten Garantien unter Wahrung der österreichischen
Gesetze und einschlägiger EU-Richtlinien abzugeben.
Darüber hinaus wurde im Ministerrat auch beschlossen, dass der Bund in die Durchführungsgesellschaft
eintreten wird, die im Falle eines Zuschlages für die Olympischen Winterspiele 2010 gegründet wird. Diese
Gesellschaft soll auf den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit beruhen.
Damit sind auch die Weichen für die Klärung der Frage nach einer Haftung im Falle eines potenziellen
Defizits gestellt. Die Ministerien sowie die anderen Stellen in den Gebietskörperschaften der Länder
und der Gemeinden werden nun gemeinsam mit der Salzburg Winterspiele 2010 GmbH den genauen Wortlaut der Garantien
erarbeiten, die im zweiten Bewerbungsdokument aufscheinen werden.
Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel sprach in diesem Zusammenhang nach dem Ministerrat der Bewerbung eine
Kompliment aus: „Die Bewerbung läuft sehr gut“, erklärte der Bundeskanzler im Pressefoyer nach dem Ministerrat.
„Der heutige Ministerratsbeschluss ist für die Salzburger Bewerbung nicht nur inhaltlich äußerst
wichtig, weil er auch vom Land und der Stadt Salzburg getragen wird und damit die vom IOC verlangten Garantien
inklusive der Defizithaftung festgelegt sind, er kommt auch zeitlich im richtigen Moment. Denn damit sind die Voraussetzungen
gegeben, dass wir alle Garantien früh genug bekommen, um das zweite Bewerbungsdokument rechtzeitig fertig
stellen zu können. Mit anderen Worten: Wir sind nach wie vor im Zeitplan“, freute sich Generaldirektor Dr.
Egon Winkler über den Beschluss des Ministerrates.
Im Beschluss des Ministerrats lauten die Passagen, in der der Bund seine Absicht, sich an dem Organisationskomitee
zu beteiligen wie folgt: „…Aus diesem Grund wird sich der Bund – im Falle einer positiven Entscheidung des IOC
für Österreich – an einer für die Durchführung erforderlichen „Durchführungsgesellschaft“
auf den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit beteiligen…Vor der offiziellen
Übergabe des Bewerbungsdokumentes an das IOC (entsprechend den Anforderungen des IOC) wird zwischen den beteiligten
Körperschaften und allfälligen weiteren Gesellschaftern eine definitive vertragliche Regelung bezüglich
aller Aspekte der angeführten Beteiligungen und Haftungen bzw. Gewinnregelungen herbeigeführt.“
Am Ende des Beschlusses folgt dann die Ermächtigung des Ministerrates für die Ministerien: „Die Bundesregierung
ermächtigt auf der Grundlage des vorliegenden Ministerratsbeschlusses alle betroffenen Bundesminister die
vom IOC geforderten Garantieerklärungen auf der Grundlage der österreichischen Gesetze sowie der einschlägigen
EU-Richtlinien zu veranlassen." |