EU-Kulturministerrat in Brüssel
Wien/Brüssel (bpd) - "Es ist Aufgabe der Kulturminister, über politische Grenzen hinweg
die kulturelle Integration voranzutreiben. Daher hoffe ich, dass wir auch im Rahmen der EU verstärkt zu einer
partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit allen Beitrittskandidaten kommen", sagte Kunststaatssekretär Franz
Morak am Montag (11. 11.) anlässlich des EU-Kulturministerrates in Brüssel.
Im Mittelpunkt der Beratungen stand die Entschließung über den "Arbeitsplan für die europäische
Zusammenarbeit im Kulturbereich".
In der Entschließung werden bestimmte Kriterien des "Europäischen Mehrwerts" und entsprechende
Maßnahmen festgelegt. In diesem Zusammenhang betonte, der Staatssekretär, dass "die kulturelle
Integrationspolitik der Wirtschaftlichen Realität nicht hinterher hinken dürfe. Denn für Österreich
ist die kulturelle Zusammenarbeit mit den Beitrittskandidaten - und zwar mit allen Beitrittskandidaten -ein zentraler
Bestandteil der europäischen Integration geworden." Morak erinnerte daran, dass Österreich die Integration
auf kultureller Ebene immer ein besonderes Anliegen war, wie sich beispielsweise an den regelmäßigen
Konferenzen mit den Kulturministern Südostmitteleuropas und anderen Initiative zeige.
Ein zweiter zentraler Tagesordnungspunkt betraf die Schlussfolgerungen des Rates zur Richtlinie "Fernsehen
ohne Grenzen". Ihre Überabreitung ist in Vorbereitung, um sie an das immer stärker werdende konvergente
Medienumfeld anzupassen. "Bei einer Neufassung des zentralen Regulierungsinstruments im Fernsehbereich auf
europäischer Ebene geht es um die Aufrechterhaltung der Rechtssicherheit für die Fernsehveranstalter",
so Morak.
"Die entscheidende Frage bei der Revision der Richtlinie ist die Ausweitung des Anwendungsbereiches",
so Morak. Hier sollte im Interesse der Rechtssicherheit und der Wettbewerbssicherheit ein zukunftssicherer, also
horizontaler Rechtsrahmen für die Fragen der Inhaltregulierung geschaffen werden," betonte der Staatssekretär.
Dabei gehe es auch um die Diskussion, ob die zunehmend an Bedeutung gewinnenden "Punkt-zu-Punkt"-Dienste
wie etwa "Pay-TV", "video on demand", "interaktives Fernsehen", oder die diversen
Formen des "Internet-Fernsehens" in die Richtlinie integriert werden sollen, insbesondere dann, wenn
derartige Dienste in ihrer medialen Wirkung einem traditionell ausgestrahltem Fernsehdienst vergleichbar sind.
Im Hinblick auf öffentlich-rechtliche Fernsehveranstalter in einem geänderten Medienumfeld gelte es,
so Morak, "die Qualitätsanforderungen im öffentlichen Fernsehen sorgfältig festzulegen."
Dies entspreche den Intentionen der EU genauso wie dem vor einem Jahr beschlossenen ORF-Gesetz.
Abschließend betonte Morak, dass er für einen klaren Rechtsrahmen auf europäischer Ebene eintrete,
um Wettbewerbsverzerrungen zu Gunsten einzelner Dienste vorzubeugen, es zugleich aber notwendig sei, sich für
die Erhaltung hochwertiger und kultureller Inhalte im europäischen Fernsehen stark zu machen. |