Neue Verordnung dämmt Einsatz von Fluorkohlenwasserstoffen und Schwefelhexafluorid
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Wien (bmlfuw) - Der Einsatz der klimaschädigenden fluorierten Treibhausgase wird in Österreich
ab dem kommenden Jahr deutlich eingeschränkt. Eine neue Verordnung drosselt die Verwendungsmöglichkeiten
von drei so genannten "Industriegasen" drastisch. In vielen Anwendungen wird der Einsatz komplett verboten.
"Damit kommt Österreich im Klimaschutz eine internationale Vorreiterrolle zu. Denn außer Dänemark
gibt es weltweit noch kein Land, das die Verwendung dieser Treibhausgase derartig drosselt. Diese Verordnung hat
mit Sicherheit umweltpolitische Signalwirkung", erklärte Umwelt- und Landwirtschaftsminister Mag. Wilhelm
Molterer am Freitag (22. 11.).
Teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW), vollhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (FKW) und Schwefelhexafluorid
(SF6) sind synthetisch hergestellte Substanzen mit extrem hoher Treibhausgaswirkung. Anders als die ebenfalls als
klimaschädigend eingestuften Gase Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4) und Lachgas (N2O) kommen sie nicht in der
Natur vor. Ihre Emissionsmengen sind absolut gesehen zwar weit geringer, ihre Treibhausgaswirkung ist aber bis
zu 23900-mal höher als jene von CO2. Darum wurden HFKW, FKW und SF6 auch 1997 in das Protokoll der UN-Klimaschutzkonferenz
von Kyoto aufgenommen. Mit diesem Abkommen soll die Erwärmung der Erdatmosphäre verlangsamt werden, indem
der Ausstoß von Treibhausgasen verringert wird. Österreich hat sich verpflichtet, bis zum Jahr 2010
die Emissionen aller sechs Gase zusammen um 13 % zu reduzieren.
Industriegase werden vor allem in Kälte- und Klimaanlagen, bei der Schaumstoffherstellung, in Lösungsmitteln,
in Löschmitteln und in der Elektronikindustrie eingesetzt. Ihre Verwendung steigt sowohl weltweit als auch
in Österreich deutlich an. HFKW, FKW und SF6 werden nämlich zunehmend als Ersatzsubstanz für die
seit mehreren Jahren verbotenen Fluorchlorkohlenwasserstoffe herangezogen werden, die als "Ozonkiller"
gelten. Ohne drosselnde Maßnahmen, wie sie die neue Verordnung vorsieht, würde die jährliche Emissionsmenge
von derzeit 1,8 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente auf etwa 3 Millionen Tonnen im Jahr 2010 ansteigen.
Ziel der Verordnung ist es, diese unweigerlich zu erwartende Entwicklung zu bremsen und die Etablierung von technologischen
Alternativen, die zumeist schon verfügbar sind, zu unterstützen. Gegenüber dem für 2010 erwarteten
Emissionsniveau soll damit eine Reduktion von 1,2 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten erreicht werden. Die Verordnung
enthält neben verbindlichen Verbots- und Ausstiegsterminen auch andere Instrumente wie Meldepflichten und
emissionsbezogene Kontrollmaßnahmen.
Die festgelegten Ausstiegszenarien beziehen sich auf neue Anlagen. So dürfen Industriegase ab Anfang bzw.
Mitte 2003 nicht mehr in industriell verwendeten Sprays, Lösungsmitteln und Löschmitteln eingesetzt werden.
Für die Herstellung von Schaumstoffen treten - je nach Dicke und Material - Verbote zwischen Mitte 2003 und
Ende 2007 in Kraft. Ab Ende 2007 kommt das Aus für die Verwendung in Kälte- und Klimaanlagen. Für
bestehende Anlagen wurden Auslauf- und Übergangszeiträume festgelegt. Ausnahmen sind nur bei Vorlage
entsprechender Gutachten möglich, die das Fehlen von technologischen Alternativen belegen. |