Wien (rk) - Für die Prinzipien des Föderalismus und der Subsidiarität
innerhalb der europäischen Union und für die Selbstbestimmung der Gemeinden bezüglich der Daseinsvorsorge
setzte sich Bürgermeister Dr. Michael Häupl in seinem Beitrag beim Festakt "40 Jahre Gemeindeverfassungsnovelle
1962" am Mittwoch (20. 11.) im Parlament ein. Bundespräsident Dr. Thomas Klestil
betonte das Grundrecht der Bürger, über Belange ihres Lebensumfeldes, ihrer Heimat selbst zu entscheiden,
wie es in der österreichischen Gemeindeverfassungsnovelle vorbildhaft geregelt sei. Nationalratspräsident
Dr. Heinz Fischer stellte fest, die regionale und kommunale Zusammenarbeit solle in Zukunft im europäischen
Bereich noch verstärkt werden.
Die Tendenz der zunehmenden Europäisierung, so Häupl weiter, müsse mit einer Stärkung der Regionen,
Städte und Gemeinden einhergehen, die das Fundament Europas bilden. Die verfassungsmäßig verankerte
Gemeindeautonomie sei die Grundlage für die Zusammenarbeit der Kommunen mit den anderen Gebietskörperschaften,
zum Wohle Österreichs und Europas.
Rückblickend bezeichnete Häupl die Gemeindeverfassungsnovelle 1962 als einen der wesentlichen Meilensteine
in der demokratischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung Österreichs, aber nicht zuletzt
auch als einen wichtigen Beitrag zur europäischen Entwicklung. Stärkere Gemeinderechte ermöglichten
mehr Initiativen auf kommunaler Ebene, weckten Kreativität und Identifizierung mit dem Gemeinwesen. Gerade
deshalb hätten die Städten und Gemeinden in den letzten Jahrzehnten wesentlich zu einer erfolgreichen
Entwicklung Österreichs beigetragen.
Daseinsvorsorge als essentieller Teil des mitteleuropäischen Gesellschaftsmodells
Im Zuge des EU-Beitritts hätten die Städten und Gemeinden wesentliche Informations-, Stellungnahme-
und Nominierungsrechte erhalten, sagte Häupl, dennoch lasse die Rechtsstellung der Städte in der EU noch
eine Reihe von Wünschen offen. Primär gehe es heute um Fragen der "Daseinsvorsorge" und des
"Europäischen Konvents". Häupl bezeichnete die Leistungen der - weitgehend kommunalen - Daseinsvorsorge
als essentiellen Teil des europäischen Gesellschaftsmodells. Das Problem der derzeitigen Diskussion sei nicht
die Anwendung wirtschaftlicher Überlegungen, sondern die zwangsweise Marktöffnung ohne Rücksicht
auf die vielfältigen Nebenwirkungen auf örtlicher Ebene. Darüber hinaus stehe diese derzeit geplante
Vorgangsweise im klaren Widerspruch zum Prinzip der Subsidiarität.
Häupl verwies darauf, dass die Identifizierung der Bürgerinnen und Bürger mit dem europäischen
Projekt nur dann steige, wenn auch die Bedeutung und die Besonderheiten lokaler und regionaler Einheiten weiterhin
spürbar und politisch relevant seien. Im Besonderen sei die Bereitstellung kommunaler Dienstleistungen ein
wichtiges Element der kommunalen Selbstverwaltung und diese wiederum ein wichtiges Element der Demokratie. Jede
Kommune solle also das Recht haben, diese Belange in ihrem Sinn zu regeln. In Zukunft sollten daher EU-Recht und
nationales Recht die Entscheidungsfreiheit der Gemeinden über die Art der Leistungserbringung absichern. |