Kukacka: Mehrphasen-Fahrausbildung am 1. 1. 2002
ÖVP-Verkehrssprecher: Prämienvergünstigungen sollen gewährt werden
Wien (övp-pk) - Ab 1. Jänner 2003 - also in knapp einem Monat - tritt die Mehrphasenausbildung für Führerscheinneulinge in Kraft. Mit dieser zweiten Ausbildungsphase innerhalb eines Jahres nach Absolvierung der Fahrprüfung soll der bedauerlichen Tatsache Rechnung getragen werden, dass in der Gruppe der jugendlichen Verkehrsteilnehmer die Unfallrate überproportional hoch ist, ÖVP-Verkehrssprecher Abg. Mag. Helmut Kukacka am Sonntag (01. 12.).

So gehörten trotz eines Bevölkerungsanteils von nur zwölf Prozent im vergangenen Jahr über ein Drittel aller im Straßenverkehr Verletzten und ein Viertel aller Getöteten der Altersgruppe der 15- bis 24-jährigen an.

Die zweite Ausbildungsphase besteht aus Perfektionsfahrten (Feedbackfahrten) mit einem anschließenden Gespräch mit dem Ausbildner (Dauer: eine Unterrichtseinheit), einem Fahrsicherheitstrainings (Dauer: theoretischer Teil eine Unterrichtseinheit und praktischer Teil sechs Unterrichtseinheiten) und verkehrspsychologischen Gruppendiskussionen (Dauer: zwei Unterrichtseinheiten).

"Werden eine oder mehrere der Teile der zweiten Ausbildungsphase nicht innerhalb eines Jahres nach der Fahrprüfung absolviert, wird der Führerscheinneuling vom zentralen Führerscheinregister automatisch darauf hingewiesen, die fehlenden Teile binnen vier Monaten zu absolvieren. Kommt der Führerscheinneuling binnen dieser vier Monate dieser Aufforderung nicht nach, wird dies an die zuständige Behörde (Bezirkshauptmannschaft oder Bundespolizeidirektion) weitergeleitet. Diese teilt dem säumigen Führerscheinneuling nun mittels Bescheid mit, dass er nochmals vier Monate Zeit hat, die zweite Ausbildungsphase abzuschließen. Nach dieser Frist wird der Führerschein entzogen. Er wird erst wieder ausgehändigt, wenn die zweite Ausbildungsphase zur Gänze abgeschlossen ist", stellte Kukacka klar.

Die Mehrphasenausbildung soll aber nicht zu höheren Führerscheinkosten führen, sondern sich in niedrigeren KFZ-Versicherungskosten niederschlagen. Denn eine Mehrphasen-Fahrausbildung müsste zu einem Rückgang der Verkehrsunfälle und damit auch der Schadensfälle führen. Die Versicherungen würden daher von der Mehrphasenausbildung finanziell profitieren, erklärte der Verkehrssprecher.

Dies müsste zur Folge haben, dass die Versicherungen Vergünstigungen (Gutschriften) bei den Versicherungsprämien leisten, meinte Kukacka. Er verwies dabei auf die Regelung der Generali-Versicherung. Generali refundiert (auf Antrag) 110 Euro an den Führerscheinneuling, wenn dieser für seinen ersten PKW innerhalb eines Jahres nach der Führerscheinaushändigung zumindest eine KFZ-Haftpflichtversicherung von zehn Millionen Euro abschließt und er in den ersten drei Jahren schadensfrei, d.h. ohne maluswirksamen Haftpflichtschaden, bleibt. Die anderen Versicherungen sollten diesem Beispiel folgen, und Führerscheinneulingen, die die entsprechende zweite Ausbildungsphase haben und darüber hinaus einen gewissen Zeitraum schadenfrei geblieben sind, Prämienvorteile zukommen lassen, schloss der Abgeordnete.
 
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