Gemeinsamer Antrag von ÖWB, Industrie, RFW und WVÖ
Wien (pwk) - Österreich hat trotz eines schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfelds seine Wettbewerbsfähigkeit
in den letzten Jahren verbessern können und nimmt derzeit weltweit den 13. Rang ein. Am Ende der nächsten
Legislaturperiode soll das Land zu den "Top 10" der Welt zählen. Dazu sind weitere Reformanstrengungen
nötig.
Auf Antrag von Delegierten des ÖWB, der Industrie, des RFW und des WVÖ (Wirtschaftsverband Österreich,
früher Freier Wirtschaftsverband Österreich) hat das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Österreich
daher einstimmig beschlossen:
"Die Wirtschaftskammer Österreich soll sich bei den zuständigen Organen der Bundesregierung dafür
einsetzen, dass auch in der neu anlaufenden Legislaturperiode Maßnahmen zur Sicherung und Stärkung des
Wirtschaftsstandorts Österreich ergriffen werden. Vorrangig sollen folgende Punkte umgesetzt werden:
Einführung einer einheitlichen, rechtsformneutralen Betriebssteuer in Höhe von maximal 25 % Senkung der
Steuer- und Abgabenquote auf 43 % bis 2005 Zeitlich unbeschränkter Verlustvortrag für Einnahmen/Ausgabenrechner
Abschaffung von Austriaka (z.B. Werbeabgabe) bzw. von Bagatellsteuern (z.b. Gebühren für Rechtsgeschäfte)
Weitere Reduktion der Lohnnebenkosten zur Erreichung der vereinbarten 1,1 Mrd. Euro durch Ausschöpfung der
Potenziale in der Arbeitslosenversicherung und im IESG Effizientere bzw. raschere Vermittlung von Arbeitssuchenden
(Ausweitung der Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitslose analog zum deutschen Hartz-Modell) Umsetzung und
Abschluss der regionalen Beschäftigungsabkommen mit den MOEL Verdoppelung des Freibetrages (derzeit 365.000
Euro) bei Unternehmensübertragungen und Bindung der Steuerbegünstigung an das für den Übergeber/die
Übergeberin jeweils geltende Pensionsantrittsalter Vereinfachung und Vereinheitlichung der allgemeinen Antrittsvoraussetzungen
und Ausübungsvorschriften für die selbständigen Berufe Sicherstellung der mittelfristigen Finanzierung
für Forschung und Technologie aus den Gewinnen der Oesterreichischen Nationalbank Schaffung eines schlanken
einheitlichen Anlagenrechts auf Bundesebene (insbesondere Wegfall der anlagenrechtlichen Genehmigungspflicht für
Kleinstbetriebe, wenn eine baurechtliche Genehmigung vorliegt) Fortsetzung der Verwaltungsreform durch Zusammenführung
von Aufgaben- und Ausgabenverantwortung zwischen Gebietskörperschaften Deregulierung und Entbürokratisierung
des Umweltrechts gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Fortführung des Privatisierungskurses
sowie Abbau von Eigenregieleistungen der öffentlichen Hand (z.B. Straßenmeistereien, Bauhöfe) Umsetzung
des Generalverkehrsplanes/Einbindung in die Transeuropäischen Netzwerke Absenkung der Mauttarife in Richtung
des EU-Durchschnitts (insbesondere Wegfall der Doppelmauten) Sicherung einer fairen Rahmenordnung für Wettbewerb
bei leitungsgebundenen Energieträgern Die Sicherstellung der Mittel für Förderung der KMUs, die
Evaluierung der Förderuntergrenzen und eine bessere Abstimmung von Bundes- und Landesförderungen Ausweitung
der Ausnahmen für die Kreditvergabe an KMU (Entschärfung von Basel II)."
Kritik an der Abschaffung des Entgeltfortzahlungsfonds (EFZG) kam vom WVÖ. WVÖ-Sektionsobmann Hans Paulas
forderte eine Wiedereinsetzung des EFZG, da dieser vor allem für Klein- und Mittelbetriebe ein wesentliches
Mittel zur Risikoabsicherung darstellt. Seit Abschaffung des EFZG hätten die Unternehmer ein viel größeres
Risiko zu tragen. Nach Diskussion wurde ein von Präsident Viktor Sigl eingebrachter Gegenantrag zum Thema
Entgeltfortzahlung mehrheitlich angenommen. Diesem zufolge möge die WKÖ "gemeinsam mit dem Versicherungsverband
und den einzelnen Versicherungen neue Modelle zur Abdeckung der krankheitsbedingten Entgeltfortzahlung ausarbeiten,
die die geänderte Rechtslage im Leistungsumfang und vor allem in der Prämiengestaltung berücksichtigen". |