Innsbrucker Wohnungsservice geht online
Innsbruck (rms) - Das Wohnungsservice der Stadt Innsbruck ist die erste Dienststelle, die "online-Service" anbietet: Wer sich etwa über Mietzinsbeihilfe, Wohnhaussanierung oder Schallschutzförderung informieren will, kann sich per Mausklick über das Internet - über die Homepage der Stadt Innsbruck - informieren.

"Ein sehr gutes Service", begrüßt StRin Dr. Marie-Luise Pokorny-Reitter diese "Online-Premiere" der Stadt vom städtischen Wohnungsservice in Eigenregie erstellt: "Es ist wichtig, dass sich die Bevölkerung praktisch rund um die Uhr über diesen wichtigen Bereich des Wohnens informieren kann!"

Über die Webadresse www.innsbruck.at und dem weiteren Pfad intern/dienststellen online/wohnbauförderung erschließt sich auf dem PC eine umfangreiche Information. Die zuständigen Mitarbeiter werden vorgestellt, über Links kommt man zu den Wohnbauförderungsseiten des Landes (die vervollständigt wurden) und zu den städtischen Förderungen und Dienstleistungen rund ums Bauen. Die Einreich- sowie Beratungsstellen werden angeführt, wie etwa die Wohnhaussanierung, die Schallschutzförderung für die Altstadt, das Ansuchen "Impulseförderung" (Biomasseheizungen) oder die Mietzinsbeihilfen.

Gerade in dem stark ansteigenden Mietzinsbereich (in den letzten fünf Jahren wurden doppelt soviele Anträge behandelt) zeigt sich der Vorteil der Information via PC und Internet: Berechnungsformulare (nach Eingabe der entsprechenden Daten wird die (ungefähr) zu erwartenden Förderung ausgewiesen), Information über die erforderlichen Unterlagen und das Antragsformular lassen sich "herunterladen". Antrag und Originalunterlagen müssen allerdings persönlich abgegeben werden!
Die Kombination von Internet und persönlicher Beratung war der Grundgedanke für das Online-Service-Angebot. Referent Ing. Ronald Depaoli: "Wir wollen den Bürgern/innen eine gewisse Vorinformation ins Wohnzimmer liefern. Dann aber geben wir im Amt in einer persönlichen Beratung eine spezifische Information." Der weitere Ausbau für "dieses sehr gute Service" ist bereits geplant. Der nächste Schritt ist eine Homepage für die Schlichtungsstelle. Vor allem aber sollen die neuen Richtlinien für die Wohnungsvergabe (sobald sie beschlossen sind) "online" abrufbar sein.
 
zurück