Gewerbe und Handwerk mit klarem Handlungsauftrag für neue Bundesregierung
Steuer- und Abgabenpolitik neu gestalten, Wettbewerbssituation verbessern und Bürokratieabbau fortsetzen
Wien (pwk) - Einen „klaren Handlungsauftrag“ für die neue Bundesregierung ortet der Obmann der Bundessparte Gewerbe und Handwerk, Georg Toifl, um dem österreichischen Mittelstand den dringend nötigen Aufschwung zu ermöglichen. „Das lautstarke Bekenntnis zum Mittelstand, das die Politik vor dem 24.11. abgegeben hat, wollen wir nach dem Wahltag einfordern. Schließlich geht es um viel“, betont Toifl. Über 70.000 Unternehmen beschäftigten mehr als 550.000 Arbeitnehmer und erwirtschaften mehr als 30 Prozent des BIP. „Die vielen heimischen Klein- und Mittelbetriebe sind nicht nur der Jobmotor unserer Wirtschaft, sondern auch das wirtschaftliche Rückgrat unseres Landes“, so der Spartenobmann. Aus diesem Grund müssten nun rasch Maßnahmen gesetzt werden, die den Betrieben das Wirtschaften weiter möglich machen. Dazu müsse die künftige Regierung in drei Bereichen tätig werden. Toifl: „Vorrangig ist eine neue Ausrichtung der Steuer- und Abgabenpolitik für den Mittelstand, Handlungsbedarf besteht aber auch bei weiteren Bürokratieabbau und einer generellen Verbesserung der Wettbewerbssituation.“

Die Forderungen im Detail
Im Bereich der Steuer- und Abgabenpolitik spricht sich die Bundessparte Gewerbe und Handwerk für eine steuerrechtliche Begünstigung des Eigenkapitals und konkret für eine Entlastung nicht entnommener Gewinne aus. Zugleich bedarf es einer steuerlichen Entlastung arbeitsintensiver Dienstleistungen, wie sie insbesondere im Handwerk typisch sind. Das Potential bei der Senkung der Lohnnebenkosten muss voll ausgeschöpft werden. Zentral ist auch die Forderung nach dem Entfall der 13. Umsatzsteuer-Vorauszahlung. Weiterer Punkt auf der Forderungsliste ist eine bessere steuerrechtliche Behandlung der stillen Reserven bei Betriebsübergaben und -umwandlungen. „Alle Akteure sind aufgefordert ein System zu schaffen, in dem sich das Schaffen von Arbeitsplätzen und Einkommen lohnt“, unterstrich der Spartenobmann, der auch Handlungsbedarf bei den Sozialversicherungen sieht. „Eine Dämpfung der Verwaltungskosten ohne die Gesundheitsvorsorge in Frage zu stellen ist möglich und genauso notwendig wie die Stärkung der Selbstverwaltung der Sozialversicherungen im Sinne einer effizienten Kontrolle.

Handlungsbedarf besteht ebenfalls bei einem weiteren Bürokratieabbau. Wesentlich sind hier für die Bundessparte der Abbau überzogener Schutzbestimmungen, die lediglich den Arbeitgeber mit Verwaltungsaufgaben belasten ohne erkennbaren Nutzen für die Mitarbeiter, sowie die Reduzierung aller bürokratischen Abläufe im Bereich der Melde-, Aufzeichnungs- und statischen Auswertungspflichten auf das unbedingt notwendige Maß. Zusätzlich muss es zu einer Vereinfachung und weiteren Beschleunigung von Genehmigungsverfahren sowie einer Vereinfachung der Lohnverrechnung kommen.

Dritter Forderungsbereich ist die Wettbewerbspolitik. Hier konzentriert sich die Vertretung der österreichischen Gewerbe- und Handwerksbetriebe auf 2 Punkte: Die Reduktion der Schattenwirtschaft sowie die Begrenzung der Eigenregiearbeiten der öffentlichen Hand. „Gelingt es, nur die Hälfte der Schattenwirtschaft zu legalisieren, würden dem Staat durch die Beitragsleistungen und Steuern jene Mittel zufließen, die zur Finanzierung des sozialen Netzes fehlen. Zusätzlich würde die öffentliche Hand und insbesondere die Gemeinden durch eine kluge Begrenzung der Eigenregiearbeiten Gelder einsparen, die sie an anderer Stelle wirkungsvoller einsetzen könnten“, so Toifl.
 
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