Ab März 2004 zunächst USD 200 Mio. Zoll auf US-Produkte
Brüssel (aiz) - Im Handelsstreit mit den USA hat die EU-Kommission am Mittwoch (05. 11.) Strafzölle
auf Importe aus den USA im Wert von bis zu USD 4 Mrd. (EUR 3,49 Mrd.) beschlossen. Die Sanktionen sollen ab März
2004 erhoben und schrittweise erhöht werden. Die Zölle sollten zunächst 5% des maximal von der Welthandelsorganisation
WTO bewilligten Sanktionsvolumens von USD 4 Mrd. betragen, sagte eine Kommissionssprecherin in Brüssel. Dies
entspricht USD 200 Mio. Sie können ein Jahr lang monatlich um 1% des möglichen Gesamtstrafbetrages angehoben
werden, wenn die USA ihre Praxis nicht ändern. Als Obergrenze setzte sich die EU zunächst 17% der möglichen
Gesamtsaktion. Von diesen Strafzöllen wären vor allem verschiedenste landwirtschaftliche Produkte, Holz,
Metalle und Textilien betroffen.
Die Kommission hofft, dass die US-Regierung in dieser Zeit jene Art von Unternehmensbesteuerung ändert, die
die EU als verbotene Subvention sieht. Einer Entscheidung der WTO zufolge müssen die USA Steuervergünstigungen
für große Exportunternehmen aufheben. Es sei nicht akzeptabel, dass die USA auch drei Jahre nach Ablauf
der ursprünglichen Frist die WTO-Entscheidung nicht umgesetzt habe, so EU-Handelskommissar Pascal Lamy.
Unabhängig davon geht es in einem zweiten Streit um Strafzölle der USA auf Stahlimporte. In diesem Konflikt
wird am Montag eine Entscheidung in dem Berufungsverfahren erwartet, das die USA bei der WTO angestrengt haben.
Versteckte US-Exportsubventionen durch Foreign Sales Corporations
Die Exportvergünstigungen sind seit Jahren ein Streitthema zwischen Washington und Brüssel. Das amerikanische
Steuerrecht erlaubt es US-Exporteuren, Briefkastenfirmen in Steueroasen wie den Virgin Islands oder Barbados zu
gründen und über diese Unternehmen Exporte steuerlich begünstigt abzuwickeln. Dieses System sichert
US-Konzernen eine Steuerersparnis von bis zu 30%. Damit können sie auf Auslandsmärkten deutlich günstiger
anbieten als die Konkurrenz. Derzeit existieren zwischen 4.000 und 5.000 so genannter Foreign Sales Corporations
(FSC).
Die WTO stellte durch die Entscheidungen eines Panels und des Berufungsgremiums fest, dass es sich bei der FSC-Regelung
um eine unzulässige Ausfuhrsubvention im Sinne des Übereinkommens über Subventionen und - soweit
landwirtschaftliche Erzeugnisse betroffen waren - auch im Sinne des Übereinkommens über die Landwirtschaft
handelte. Den USA wurde eine Frist bis zum 01.11.2000 gesetzt, um die FSC-Regelung abzuschaffen. Der WTO-Aufforderung,
diese Ausfuhrsubventionen einzustellen, sind die USA (trotz einiger gesetzlicher Änderungen) nicht nachgekommen.
Im Mai 2003 ermächtigte die WTO die EU daher zur Einführung von Gegenmaßnahmen. |