Gemeinsame Deklaration von neun EU-Regionen zur Gentechnik  

erstellt am
05. 11. 03

S. Eisl: EU muss Koexistenz-Frage bei gentechnisch veränderten Organismen klären
Salzburg (lk) - Agrarreferent Landesrat Sepp Eisl unterzeichnete am Dienstag (04. 11.) in Brüssel mit acht weiteren europäischen Regionen – Oberösterreich, Schleswig-Holstein (D), Toskana (I), Baskenland (E), Limousin und Aquitaine (F), Wales (GB) und Thrace-Rodopi (GR) – eine gemeinsame Deklaration zur Regelung der Koexistenzfrage durch die EU-Kommission. Eisl dazu: „Ich halte es für bedenklich, dass die EU bis heute das Thema Koexistenz im Zusammenhang mit der Ausbringung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) nicht regelt. Solange diese Regelung ausständig ist, darf es nicht zur Zulassung neuer GVO kommen. Zudem regelt eine EU-Richtlinie die gentechnikfreie Bewirtschaftung der Biobauern – auch die muss bei der weiteren Vorgehensweise berücksichtigt werden.“ Eisls Forderung: Für die einzelnen Regionen müsse es auch künftig möglich sein, sensible Gebiete zu schützen beziehungsweise GVO-frei zu halten.

Gemeinsam mit den acht Regionen hat Salzburg dem Landwirtschaftlichen Ausschuss des Europäischen Parlaments und Vertretern der EU-Kommission die Erklärung übergeben. In der Erklärung ersuchen die Regionen die Europäischen Institutionen,

  1. Maßnahmen klar zu definieren, um jegliche Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden und einen harmonisierten Ansatz auf europäischer Ebene unter voller Berücksichtigung des Prinzips der Subsidiarität zu etablieren;
  2. klar die Verantwortlichkeiten im Falle der Verunreinigung von Produkten aus konventionellem oder aus ökologischem Landbau durch gentechnisch veränderte Nutzpflanzen auf der Basis des Verursacherprinzips („polluter pays“) zu spezifizieren;
  3. alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Vorhandensein von GVO in Saatgut für konventionelle Produkte als auch in Saatgut für den ökologischen Landbau zu vermeiden;
  4. zuzustimmen, dass die europäischen Regionen selber ihre Gebiete oder Teile davon als GVO-freie Zonen definieren können, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und umweltrelevanten Besonderheiten und der Anerkennung der Zuständigkeiten in jedem Mitgliedstaat, ohne dass diese Entscheidungen als eine Verletzung des Prinzips des freien Warenverkehrs gewertet werden.

Prinzipielles Ziel von Eisl ist es, die Wahlfreiheit der Bewirtschaftung und den Schutz jener Bauern, die auch in Zukunft gentechnikfrei wirtschaften wollen, zu gewährleisten: „Wir arbeiten in Salzburg zur Zeit ein Gentechnik-Vorsorgegesetz aus, das das Verbot der Ausbringung von GVO in NATURA-2000-Gebieten und weiteren naturschutzrechtlich geschützten Gebieten sowie die zwingende Durchführung von Zulassungsverfahren bei der Ausbringung von GVO in allen anderen Gebieten und die Frage der Haftung in diesem Zusammenhang regeln soll.“

Parallel dazu positionierte sich Salzburg heute bei einem „Europäischen Netzwerk“ jener Regionen, die gentechnikfrei bleiben wollen, in Brüssel. Diese Allianz soll die Position der einzelnen Regionen auf EU-Ebene stärken.

 
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