Ötzi-Finderlohn: »Wir warten auf eine Antwort«  

erstellt am
14. 11. 03

Bozen (lpa) - "Die Südtiroler Landesregierung hat dem Ehepaar Simon einen Finderlohn von 50.000 Euro angeboten. Wir warten auf eine Antwort", mit diesen Worten hat Landeshauptmann Luis Durnwalder auf eine Pressekonferenz reagiert, bei der am Donnerstag (13. 11.) Vormittag in Bozen Helmut Simon und seine Rechtsvertreter ihren Standpunkt kundgetan haben.

"Wir haben von Herrn Simon bzw. vom Ehepaar Simon noch nie eine verbindliche Finderlohnforderung erhalten", erklärt auch die Leiterin der Landesabteilung für Rechtsangelegenheiten, Rechtsanwältin Renate von Guggenberg. "Wir haben das Urteil des Landesgerichts zur Kenntnis genommen, das die Simons als Finder anerkennt, das aber keine Verpflichtung zu einem Finderlohn enthält. Eine solche Entscheidung steht noch aus. Wir möchten aber im Verhandlungsweg zu einer Einigung mit den Simons zu kommen."

Die Leiterin der Landesrechtsabteilung stellt in diesem Zusammenhang auch einige Aussagen der Simons beziehungsweise deren Anwälten richtig. So hatte 1992 nicht das Land einen Finderlohn von zehn Millionen Lire angeboten, sondern der österreichische Anwalt der Simons eine Anzahlung auf den Finderlohn von zehn Millionen Lire gefordert. Die Landesregierung beschloss, im Dezember zehn Millionen Lire als allumfassenden Finderlohn auszubezahlen. Die Simons wiesen die Zahlung des Betrages zurück und forderten nun einen Betrag von 500.000 Schillingen (ca. 35.000 €) sowie als Solidargläubiger eine zehnprozentige (zuzüglich Umsatzsteuer) Beteiligung an allen unmittelbaren und mittelbaren Einnahmen. Diese Forderung konnte von der Landesverwaltung nicht nur aus rechtlicher Sicht nicht akzeptiert werden. Diese teilte der Landeshauptmann den Eheleuten Simon im Februar 1994 in einem Brief mit, in dem er erneut auf den von der Landesregierung beschlossenen Finderlohn von zehn Millionen Lire hinwies. Dieses Angebot wurde zunächst abgelehnt (19. 09), nachdem eine Klage vor dem Landesgericht Innbruck wegen Nichtzuständigkeit abgelehnt worden war, fragte der Rechtsvertreter der Simons in der Landesverwaltung nach, ob das Land noch bereit wäre, den Betrag von 10.000.000 Lire zu zahlen (06. 06. 1995). Von Seiten des Landes wurde grünes Licht gegeben (16. 08.), der Rechtsanwalt der Simons machte aber am 29.08.1995 einen Teilbetrages 20.781.000 Lire geltend, vorbehaltlich künftiger Ausdehnung. Dieses Vergleichsangebot war nicht im Sinne der Landesverwaltung, was der Landeshauptmann den Simons in einem Schreiben im November 1995 mitteilte.

Auf eine Aussprache mit dem zuständigen Landesrat Bruno Hosp am 27.03.1996, bei dem die Simons ihre Enttäuschung darüber, dass der Landeshauptmann selbst sich nicht Zeit genommen habe, Ausdruck gaben und das ursprüngliche Angebot des Landes erneut zurückwiesen, folgte im März 1998 die Klage der Simons, die auf die offizielle Anerkennung als Finder abzielte. Während dieser Zeit waren die Simons auf Kosten der Landesverwaltung zur Eröffnung des Südtiroler Archäologiemuseums eingeladen worden, wo seit der Eröffnung sowohl in der Ausstellung als auch in den Publikationen das Ehepaar Simon als Finder aufscheint.

Im Jahr 1998 fanden im Rahmen des Verfahrens vor dem Landesgericht Bozen weitere Verhandlungen über die Höhe des Finderlohnes statt. In einem Schreiben sprach Kulturlandesrat Hosp am 01. Dezember 1998 von einem Höchstbetrag von 50 Millionen Lire. Bei einer Vergleichsverhandlung wurde keine Einigung zwischen dem Angebot des Landes und den Forderungen der Simons von 250 bis 300 Millionen Lire gefunden.

"Nun werden wir weiterverhandeln", so Rechtsanwältin von Guggenberg, nach deren Worten sich die Juristen beider seiten über die Einmaligkeit der des Falles und die Schwierigkeit der Bemessung des Wertes der am 19. September 1991 gefundenen Gletscherleiche einig sein. Sie weist außerdem darauf hin, dass ein Experte für Fundrecht an archäologischen Gegenständen eine Summe von 50.000 Euro für den Eismannfund als angemessen bewertet hat.
 
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