Mit Sozialpartnern auf Landesebene akkordierter
Bedarf als Grundlage
Wien (bmwa) - Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Martin Bartenstein hat mit einer Verordnung die
Kontingente für die Beschäftigung von 8.000 ausländischen Saisonarbeits- kräften im Wintertourismus
bewilligt. "Zusammen mit dem bereits vor rund zwei Wochen genehmigten ‚Gletscherkontingent’ in der Höhe
von 982 Plätzen werden damit der Tourismus- und Freizeitwirtschaft die erforderlichen Arbeitskräfte unter
Berücksichtigung der gegenwärtigen Arbeitsmarktentwicklung und des Potenzials an Arbeit suchend vorgemerkten
inländischen und integrierten ausländischen Arbeitskräften zur Verfügung gestellt", so
der Minister am Montag (10. 11.).
Nach dem Fremdengesetz kann der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zur Abdeckung eines kurzfristig auftretenden
und vorübergehenden zusätzlichen Arbeitskräftebedarfes eine Saisonarbeitskräfteverordnung erlassen,
in der zahlenmäßige Kontingente für die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte
in festgelegten Wirtschaftszweigen, Berufsgruppen oder Regionen festgelegt werden.
Grundlage für die einzelnen Bundesländerkontingente ist der von den Arbeitsmarkt- Servicestellen in den
Bundesländern und mit den Sozialpartnern auf Landesebene akkordierte Bedarf. Das AMS wird vorrangig alle Möglichkeiten
ausschöpfen, um arbeitssuchende Personen auf die gemeldeten Saisonstellen zu vermitteln.
Übersicht über die einzelnen Bundesländer:
Burgenland: 146
Kärnten: 173
Niederösterreich: 185 (davon 20 für Schaustellerbetriebe)
Oberösterreich: 270 (davon 5 für Schaustellerbetriebe)
Salzburg: 2.630 (davon 5 für Schaustellerbetriebe)
Steiermark: 545 (davon 20 für Schaustellerbetriebe)
Tirol: 3.320
Vorarlberg: 681
Wien: 50 |