Die Erweiterung der EU sollte Anlass sein, Qualitätsprodukte
verstärkt EU-weit anerkennen zu lassen
Wien (lebensministerium) - Unser Land ist reich an regionalen Spezialitäten, die sich auch jenseits
lokaler und nationaler Grenzen einen Namen gemacht haben. Was wäre etwa knackiger Blattsalat ohne das geschmackvolle
"Steirische Kürbiskernöl" oder die Mohntorte ohne dem traditionellen "Waldviertler Graumohn"?
Diese beiden und noch zehn weitere österreichische Produkte sind bereits in einer Liste von EU-weit geschützten
Herkunftsbezeichnungen aufgenommen. Das österreichische Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft ist bestrebt, die derzeit noch geringe Anzahl an österreichischen Produkten auf
der insgesamt 626 Produkten umfassenden EU-Liste geschützter Bezeichnungen zu erhöhen und unterstützt
insbesondere im Vorfeld der EU-Erweiterung alle Interessenten durch Informationsveranstaltungen.
Grundlage dieser Herkunftsbezeichnungen bildet die EU-Verordnung 2081/92, welche darauf abzielt regionale Spezialitäten
mit einem Qualitätssiegel auszuzeichnen. Je nach Art der Auflagen weist das Siegel eine "geschützte
geographische Angabe" oder eine "geschützte Ursprungsbezeichnung" aus. Produzenten regionaler
Spezialitäten können einen gemeinsamen Antrag beim österreichischen Patentamt auf EU-weiten Schutz
stellen. Neben dem Steirischen Kürbiskernöf und dem Waldviertler Graumohn gehören Marchfeldspargel,
Tiroler Speck, Gailtaler Speck, Gailtaler Almkäse, Tiroler Almkäse, Tiroler Bergkäse, Tiroler Graukäse,
Vorarlberger Alpkäse, Vorarlberger Bergkäse und die Wachauer Marille zu den bereits geschützten
österreichischen Spezialitäten.
Die Antragstellung erfolgt beim österreichischen Patentamt, das Lebensministerium gibt eine Empfehlung über
die Anerkennung des Produktes ab. Nach positiver Prüfung wird der Antrag an die Europäische Kommission
geleitet. Entscheidend ist, ob überzeugt werden kann, dass die Qualität eines Lebensmittels im Zusammenhang
mit der Region steht, in der es produziert wird. Mit der Aufnahme in die Liste wird dem Antragsteller die exklusive
Verwendung dieser Herkunftsbezeichnung gewährt. Das Produkt ist berechtigt ein spezielles Ursprungssiegel
zu tragen und ist EU-weit zeitlich unbegrenzt geschützt.
Das Lebensministerium und die betroffenen Regionen sind stolz auf ihre Ursprungsbezeichnungen. Immerhin kann man
sie als Impuls für eine nachhaltige regionale Entwicklung und als Botschafter für den besonderen Geschmack
einer Region betrachten. Konsumenten können sich auf die besondere Qualität, die in diesen Produkten
steckt, verlassen und durch deren Genuss ein Stück typischer österreichischer Landschaft erhalten. Produzenten
wird es ermöglicht ihre Produkte mit dem Herkunftssiegel aufzuwerten und die Mehrkosten, die durch ständige
Bemühungen um mehr Qualität entstehen, selbstbewusst recht zu fertigen. |