VfGH: Prüfung der Energeieffizienz fällt in die Kompetenz der Bundesländer
Wien (pwk) - Auf Antrag von 64 Abgeordneten des Nationalrats hat sich der Verfassungsgerichtshof
mit der Frage befasst, ob Bund oder Länder für die Prüfung der Energieeffizienz zuständig sind.
In einem jetzt veröffentlichten Erkenntnis vom 10.10 03 (G 212/02-18) stellt der VfGH fest, dass sich die
Kompetenzrechtslage seit 1986 nicht verändert hat und daher die Kompetenz zur Prüfung der Energieeffizienz
noch immer bei den Bundesländern liegt.
Nach der bestehenden Kompetenzlage müssen daher die Bundesländer die Prüfung der Energieeffizienz
vorschreiben, was aber nicht zu einem eigenständigen Verfahren führen darf. Dieses Beispiel zeige nach
Ansicht der WKÖ einmal mehr, wie wichtig es ist, dass die Arbeiten des Österreich-Konvents zu einer Beseitigung
der bestehenden Zersplitterung in der Gesetzgebungskompetenz führen. "Es müssen klare und sinnvoll
abgerundete Kompetenzbereiche für Bund und Länder geschaffen werden, wobei insbesondere auch die Einheitlichkeit
des Wirtschaftsgebietes zu wahren ist".
Wie WKÖ-Umweltrechtsexperte Rudolf Donninger erklärt, habe die WKÖ, ebenso wie die Bundesregierung,
die Prüfung der sinnvollen Energienutzung nicht als Eingriff in die Landeskompetenz gesehen, sondern als Vorbeugung
vor weiteren Umweltbelastungen durch energieverschwendende Maßnahmen.
Die Notwendigkeit, die Energeieffizienz zu überprüfen, ergibt sich aus der gemeinschaftsrechtlichen Umsetzungsverpflichtung
der IPPC-Richtlinie (96/61/EG) über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung. |