Kneucker: Gott steht über Verfassung  

erstellt am
21. 11. 03

Gastvortrag des stellvertretenden Oberkirchenrates an der Evangelisch-Theologischen Fakultät Wien
Wien (epd Ö) - Gegen einen Gottesbezug in der Verfassung hat sich der stellvertretende Oberkirchenrat Dr. Raoul Kneucker ausgesprochen. „Gott steht über der Verfassung“, sagte der Honorarprofessor für Politikwissenschaft und frühere Sektionschef im Bildungsministerium bei seinem Gastvortrag an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien am Dienstag (18. 11.). Kneucker referierte zum Thema „Gott über, in, unter der Verfassung“.

Die derzeit in einzelnen Verfassungen europäischer Staaten vorhandenen Gottesbezüge seien, so der Jurist, „allesamt christlich im Ton“, historisch zwar erklärbar, für eine moderne, pluralistische und oft nichtchristliche Gesellschaft jedoch nicht brauchbar. Obwohl nicht daran gedacht sei, würden damit moslemische und jüdische Mitbürger ausgeschlossen.

Positiv bewertete Kneucker hingegen die Formulierung, wie sie im Entwurf zur europäischen Verfassung auftaucht („schöpfend aus den kulturellen, religiösen und humanistischen Überlieferungen Europas“). Die Aufnahme von Grundwerten und Staatszielen in den Text, etwa das Eintreten für ethnische und religiöse Vielfalt oder die Verantwortung gegenüber der Schöpfung, hält Kneucker „für einen geeigneten Ansatzpunkt“, denn es sei „gerechtfertigt, Werte in Erinnerung zu rufen“.

Ein Gottesbezug dagegen habe eine Beleidigung und Diskriminierung von Minderheiten oder anderen gesellschaftlichen Gruppen „nie verhindert, sondern oft gedeckt“, meinte der Jurist und erinnerte an die „invocatio dei“ in der Präambel des austrofaschistischen Ständestaates von 1934.

Ausgehend vom Menschenbild der Aufklärung wies Kneucker darauf hin, dass sich der Mensch des Staates bediene, und der Staat den Menschen nicht vereinnahmen dürfe. Der Mensch gestalte als Rechtssubjekt den politischen Prozess „schöpfend aus dem eigenen Gottesbezug“.
 
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