Finanzminister Karl Heinz Grasser: »In Zukunft schlank und schlagkräftig«
Wien (bmf) - Mit dem Beschluss des Nationalrates vom 13.11.2003 zur Neugestaltung der Finanzlandesdirektionen
wurde ein weiterer, wichtiger Schritt in der Reform der Finanzverwaltung gesetzt. Damit wird aus einer als 2. Instanz
organisierten Oberbehörde eine schlanke, schlagkräftige Organisation zur Unterstützung der Finanz-
und Zollämter.
Bislang sind die sieben Finanzlandesdirektionen - insgesamt derzeit rund 1.000 MitarbeiterInnen - den einzelnen
Finanz- und Zollämtern übergeordnete Dienst- und Abgabenbehörden sowie Kontrollinstitutionen in
einem. So übernahmen diese zentral die Personalauswahl und das Facility- bzw. Kostenmanagement für die
unterstellten Ämter - eine zeit- und kostenintensive Organisationsform ohne Garantie einer gleichförmigen
Umsetzung.
Eine bundesweite, moderne Finanzverwaltung erfordert jedoch eine einheitliche Vollziehung. Intelligente Reformmodelle
verbinden Wirtschaftlichkeit mit Bürger- und Mitarbeiterorientierung bzw. -nähe. Ziel der Reform der
Finanzverwaltung - die Neugestaltung der Finanzlandesdirektionen als ein wichtiger Schritt dorthin - ist damit
die Schaffung einer serviceorientierten, kostengünstigen, flexiblen und effizienten Organisation, die die
Aufgaben der Steuerverwaltung optimal erfüllt und den sich ändernden Anforderungen der Zukunft gewachsen
ist. Nebenbei ist mit Kosteneinsparungen und Mehrergebnissen in dreistelliger Millionenhöhe zu rechnen.
Im Einzelnen sieht die Neuorganisation folgendermaßen aus: Die Finanzlandesdirektionen geben ihre Funktion
als Abgaben- und Dienstbehörde an die Finanz- und Zollämter ab. Bei den Finanzlandesdirektionen verbleiben
die Steuerung und Unterstützung der Finanz- und Zollämter und der Großbetriebsprüfungen. In
Zukunft entscheiden die Finanzämter selbst über alle Personalfragen, die Beschaffung und führen
ihr eigenes Kostenmanagement durch. Karl Heinz Grasser: "Damit entstehen kleinere, schlagkräftigere,
regionale Managementeinheiten, die dezentral ohne großen, bürokratischen Aufwand agieren können."
Wichtig ist, dass die bisher 80 Standorte der Finanzämter erhalten bleiben. Diese werden aber aus Gründen
der Effizienz und Wirtschaftlichkeit in 43 Wirtschaftsräume (mit ca. 7.000 MitarbeiterInnen) organisatorisch
zusammengefasst. Dieser Schritt bringt mehr Kompetenzen und mehr Kundenorientierung durch die Errichtung von Infocentern
an jedem Finanzamt sowie die Einführung von Leistungs- und Qualitätsstandards.
Im Zuge der Reform der Finanzverwaltung wurde zur Beurteilung von Rechtsmitteln über Bescheide der Finanz-
und Zollämter in 1. Instanz eine eigene, weisungsfreie Behörde, der 'Unabhängige Finanzsenat', gegründet.
Dieser entscheidet in 2. Instanz und stärkt somit die Bürgerrechte aller SteuerzahlerInnen.
Auch die Buchhaltungen werden aus den 7 Finanzlandesdirektionen in eine eigene Buchhaltungsagentur ausgegliedert.
Finanzstaatssekretär Alfred Finz: "In dieser Buchhaltungsagentur werden die gesamten Buchhaltungsagenden
der öffentlichen Verwaltung gebündelt. Daraus ergeben sich wesentliche Synergien in punkto Zeit und Kosten." |