Neues Jagdgesetz in Landtagsausschuss einstimmig beschlossen – Jägerschaft
erstmals selbstverwaltet
Klagenfurt (lpd) - Das neue Kärntner Jagdgesetz wurde am Dienstag (18. 11.) im
Landtagsausschuss für Gemeinden und Ländlichen Raum einstimmig beschlossen. Jagdreferent LR Georg Wurmitzer
bezeichnet es als „Jahrhundertjagdgesetz“, da die Jägerschaft erstmals selbstverwaltet sei. Eine Evaluierung
werde nach vier Jahren erfolgen.
Der einstimmige Beschluss wurde nach intensiven Beratungen unter Einbeziehung aller Interessensgruppen gefasst
und das neue Kärntner Jagdgesetz werde bereits am 1. Jänner 2005 in Kraft treten. Wurmitzer erklärte,
dass das kommende Jahr für Umstellungen und Informationen genutzt werde: „Bei in Kraft treten des Gesetzes
müssen allen Betroffenen die Neuerungen bekannt sein.“ Außerdem wurde festgelegt, dass nach vier Jahren
eine Evaluierung des neuen Kärntner Jagdgesetzes erfolgen werde.
Die Jagdgebietsfeststellung sowie das Strafwesen würden in Landeshochheit bleiben und die Gemeinden seien
in den Jagdbeiräten vertreten. „Unsere Gesetzesvorlage war so vernünftig, dass es keine Argumente mehr
dagegen gegeben hat“, so Wurmitzer. |