Salzburg: Am 7. März 2004 wird dreimal gewählt  

erstellt am
01. 12. 03

Landesregierung beschloss Verordnung zur Ausschreibung der Landtags-, Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl
Salzburg (lk) - Am 7. März 2004 ist Großwahltag! An diesem Sonntag finden im Land Salzburg die Landtags-, Gemeindevertretungs- bzw. Gemeinderatswahlen sowie die Bürgermeister-Direktwahlen statt. Die dafür erforderliche Verordnung zur Ausschreibung der Wahlen wurde kürzlich durch die Salzburger Landesregierung per Umlauf beschlossen. Alle wichtigen Informationen zur bevorstehenden „Dreifach-Wahl“ sind auf den Internet-Seiten des Landes Salzburg unter http://www.salzburg.gv.at/wahlen04.htm gesammelt.

Die Kundmachung der Wahlausschreibung erfolgt am Mittwoch, 17. Dezember. Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen und -bürger, die bis zum Ende des Tages der Wahl (bisherige Regelung lautete: bis zum 1. Jänner des Jahres der Wahl) das 18. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in einer Gemeinde des Landes Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben. Von 18. bis 26. Jänner 2004 liegen die Wählerverzeichnisse in den Gemeindeämtern zur Einsichtnahme auf, innerhalb dieser Einsichtsfrist können auch Einsprüche wegen Aufnahme vermeintlich Nichtwahlberechtigter oder Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter vorgenommen werden.

Diejenigen Wähler, die sich am Tag der Wahl außerhalb ihres Wahlsprengels befinden, können bis spätestens am dritten Tag vor dem Wahltag einen Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte bei ihrer Heimatgemeinde stellen.
 
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