Umfassender Maßnahmenkatalog zur Schwarzarbeit liegt am Tisch
Wien (wko) - "Die WKÖ bekennt sich dazu, Scheinfirmen zu treffen, um die korrekten Mitbewerber
nicht zu belasten. Wir dürfen uns durch ein paar schwarze Schafe nicht den ausgezeichneten Ruf des heimischen
Unternehmertums ruinieren lassen. Dazu müssen wir vorbeugende Lösungen entwickeln, um nicht zu einer
Wettbewerbsverzerrung zu kommen", betonten heute, Mittwoch, der Geschäftsführer der Bundessparte
Gewerbe und Handwerk, Helmut Heindl, sowie der Bundesinnungsmeister der BI Bau, Johannes Lahofer. Die Bundesregierung
habe in ihrem Regierungsprogramm dieses Thema an prominenter Stelle verankert. Deshalb müsse nun daran gegangen
werden nicht nur das Problem zu diagnostizieren, sondern auch mit der Therapie zu beginnen. Der von Justizminister
Dieter Böhmdorfer angekündigte Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des Sozialbetruges werde deshalb einer
genauen Begutachtung unterzogen werden.
In der WKÖ sei man hierzu jedenfalls nicht untätig gewesen. Ein ausformulierter Maßnahmenkatalog
zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft liege auf dem Tisch. Zudem habe es u.a. bereits erste konstruktive Gespräche
mit der für die Kontrolle zuständigen und im Finanzministerum angesiedelten KIAB und der Bundessparte
Gewerbe und Handwerk gegeben. Heindl und Lahofer wiesen aber auch darauf hin, dass in der heute von der Arbeiterkammer
abgehaltenen Pressekonferenz Präsident Tumpel eine klare Position zur privaten Schattenwirtschaft und dem
Pfuscherunwesen habe vermissen lassen. Gerade durch den privaten Pfusch gehen hunderte Millionen Euro an Steuern
und Sozialversicherungsabgaben verloren, und die Zahl der "nebenbeschäftigten" Schwarzarbeiter werde
inzwischen auf eine halbe Million geschätzt. In Anbetracht dieses Ausmaßes dürfe die Arbeiterkammer
nicht auf einem Auge blind sein, sondern müsse auch auf den privaten Pfusch schauen.
Die Maßnahmen im Detail: Verbesserungen ortet man in einer besseren Vernetzung von Gewerbebehörde, Sozialversicherung,
Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse sowie Finanz- und Kriminalbehörden. So sollte die Abmeldung eines
gewerberechtlichen Geschäftsführers von der Sozialversicherung eine automatische Abmeldung bei der Gewerbebehörde
nach sich ziehen. Zu einem von der AK geforderten Straftatbestand für organisierte Schwarzarbeit merken Lahofer
und Heindl an, dass eine entsprechende rechtliche Grundlage bereits vorhanden ist und nicht erst geschaffen werden
muss.
Im Bereich der Kontrolle muss es zu einer Ausweitung der Kontrollen der im Finanzministerium angesiedelten KIAB
kommen. Außerdem will das Gewerbe die Pfuscherbekämpfungsreferate der Landeskammern in die offizielle
Kontrolltätigkeit einbinden.
Im Hinblick auf unangemeldete Arbeitskräfte geht es Gewerbe und Handwerk und der Bundesinnung Bau um die Sicherstellung
der Möglichkeit der Anmeldung bei Arbeitsbeginn. Voraussetzung dafür ist die Einrichtung eines Call Centers
über die Gebietskrankenkassen bzw. den Hauptverband der Sozialversicherungsträger. Damit wird ein wichtiges
Instrumentarium geschaffen, das die Anmeldung zu jeder Zeit (24h) und von jedem Ort aus (via Handy) ermöglicht.
Zudem will die Bundessparte die Gewährung von Wohnbauförderung nur gegen Vorlage von Rechnungen über
tatsächlich geleistete Arbeitszeit. Außerdem pocht die BI Bau weiterhin auf der Forderung nach Ausgestaltung
der e-card zu einem Identifikationsausweis auf der Baustelle, unterstreicht der Bundesinnungsmeister.
Im Finanz- und Steuerbereich sollte die Wohnbauförderung nur mehr auf den Faktor Arbeit gewährt werden.
"Durch diese Maßnahme soll es gelingen, dass im Ausmaß der Förderung die Lohnnebenkosten
rückvergütet werden", so Lahofer. Dies hätte den Effekt, dass der Schwarzarbeiter dem Bauherrn
um diesen Betrag nicht mehr billiger käme und der Bauherr aufgrund der besseren Durchsetzbarkeit der Gewährleistungspflicht
eine offizielle Firma mit dieser Leistung beauftragen könne.
"Um im Rahmen der Standespolitik auf Schattenwirtschaft reagieren zu können, haben die Bauverbände
beim Wirtschaftsminister bereits seit längerem die Erlassung von Standesregeln für Bauunternehmen beantragt.
Damit bestünde eine zusätzliche Handhabe, um gegen unseriöse Firmen vorzugehen", schloss Lahofer. |