Wiener Vorzeigemodell bringt qualitative und sozial ausgewogene Weiterentwicklung
Wien (rk) - "Nachdem wir im Interesse Wiens eine schnelle und gemeinsame Lösung mit den
Sozialpartnern gefunden haben, war es uns äußerst wichtig, so rasch wie möglich die gesetzlichen
Grundlagen zu schaffen. Am Mittwoch geht die Verordnung raus, ab Donnerstag - rechtzeitig zum Weihnachtsgeschäft
- kann die Wiener Wirtschaft die erweiterten Öffnungszeiten mit zwei Abenden pro Woche nutzen", stellte
Wiens Stadträtin Mag. Renate Brauner am Dienstag (25. 11.) fest. Die Regelung gilt
unbefristet: So ist ab Donnerstag für UnternehmerInnen möglich, die Geschäfte unter der Woche an
einem zweiten Abend und am Samstag bis 18.00 Uhr offen zu halten.
Brauner dankte in diesem Zusammenhang einmal mehr den Sozialpartnern (Wirtschaftskammer, Gewerkschaft der Privatangestellten
und Arbeiterkammer Wien), mit denen die Stadt Wien in harten Verhandlungen eine gemeinsame Lösung gefunden
hat. "Unternehmen stärken, ArbeitnehmerInnen schützen - mit unserer Wiener Lösung haben wir
genau das erreicht", so Brauner, die einmal mehr darauf hinwies, dass durch die Einhaltung des Kollektivvertrages
die Rechte der ArbeitnehmerInnen gewährt bleiben.
Die Einigung im Detail
Zusätzlich zu den seit 1. August 2003 geltenden Öffnungszeiten wird ein zweiter langer Einkaufsabend
freier Wahl bis 21.00 Uhr ermöglicht. Damit soll die Attraktivität der Wiener Einkaufsstraßen und
deren Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Durch diesen Schritt werden unerwünschte Kaufkraftabflüsse
in das Wiener Umland und Nachteile für die Wiener HändlerInnen und Arbeitsplätze vermieden.
Für die ArbeitnehmerInnen im Wiener Handel wurden bei den letzten Kollektivvertragsverhandlungen, die Zuschläge
an die geänderte Situation angepasst: Die Zeitgutschriften gelten an Samstagen bis 18.00 Uhr und an den langen
Abenden auch für Abschlussarbeiten nach 21:00 Uhr. Probleme bei Verkehrsverbindungen oder Betreuungspflichten
sind bei der Arbeitszeiteinteilung zu berücksichtigen. Das gleiche gilt für die Einhaltung der gesetzlichen
Ruhezeiten.
Stadt Wien kontrolliert gewerbe- und arbeitszeitrechtliche Bestimmung
Die Gewerbebehörde wird in Zusammenarbeit mit dem Marktamt und dem Arbeitsinspektorat verstärkt
die Einhaltung der gewerbe- und arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen kontrollieren.
Die Sozialpartner werden ihre Mitglieder verstärkt über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren.
Unternehmerinnen erhalten unter 514 50 DW 1550 bei der Wirtschaftskammer Wien Informationen zu den neuen Regelungen.
ArbeitnehmerInnen erhalten unter der GPA-Hotline 313 08 DW 504, sowie unter 501 65 DW 201 bei der AK-Wien rechtliche
Hilfe und Beratung.
Zur weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen wird unter Leitung der Stadt Wien eine Arbeitsgruppe eingerichtet,
die sich vor allem mit der Entwicklung bedarfsgerechter Angebote im Bereich öffentlicher Verkehr, Kinderbetreuung
und Sicherheit für Handelsbetriebe beschäftigen wird. Es ist beabsichtigt im Jahre 2004 mit der Umsetzung
erster, konkreter Vorhaben zu beginnen. Weiters werden die Auswirkungen der geänderten Öffnungszeiten
auf die Einkaufsbedürfnisse und die Beschäftigung vor dem Hintergrund des Wiener Umfeldes evaluiert. |