Generalversammlung der Kärntner Lebenshilfe - 250 Personen in Tagesbetreuung
Klagenfurt (lpd) - Die Lebenshilfe setzt sich für die Wahrung der Interessen und Rechte
geistig behinderter Menschen ein. „Menschen mit Behinderungen sollen die Chance erhalten, ihre Fähigkeiten
zu entwickeln, damit sie ein erfülltes, möglichst selbst bestimmtes Leben nach ihren Bedürfnissen
und Wünschen führen können“, betonte Soziallandesrätin Gabriele Schaunig-Kandut bei der Generalversammlung
der Kärntner Lebenshilfe am Dienstag (25. 11.) in der Kammer für Arbeiter
und Angestellte.
„Es muss immer wieder verdeutlicht werden, dass Behinderung ein Ausdruck der Vielgestaltigkeit des menschlichen
Lebens ist, die den Wert dieses Lebens in keiner Weise herabsetzt“, so Schaunig-Kandut. Heute wurde auch die Obfrau
der Lebenshilfe, Elisabeth Wenig, verabschiedet. Die Landesrätin dankte ihr für ihren jahrezehnte langen
Einsatz für Menschen mit Behinderungen und für die konstruktive Beratung und Zusammenarbeit mit der Landesregierung
und wünschte dem neuen Obmann Gerhard Wallner in seiner neuen Funktion alles Gute.
In Kärnten werden 250 Personen in der Tagesbetreuung betreut. Davon wohnen 170 Menschen auch in den Heimen.
Die vier Kärntner Standorte sind: Klagenfurt, Wolfsberg, Spittal und Ledenitzen. In der Tagesbetreuung werden
Aufträge von Firmen (wie zum Beispiel sortieren, kuvertieren oder verpacken) übernommen. „Neu ist, dass
zur Integration der Menschen mit Beeinträchtigung auch direkt in den Betrieben gearbeitet werden kann“, freut
sich die Soziallandesrätin.
In Kärntens Baumaxmärkten werden Regale geschlichtet und Parkplätze sauber gehalten.
Ein Problem der Kärntner Lebenshilfe ist es, dass es seit 1.1.2003 keine „Werkprämien“ mehr gibt. „Dadurch
ist der Anreiz für Firmen sich Dienstleistungen von der Lebenshilfe zuzukaufen auch weggefallen“, bedauert
Schaunig-Kandut. Die Firmenaufräge sind zurückgegangen.
Was konkret ist eine Werkprämie? Eine Firma muss ab einer bestimmten Größe eine bestimmte Anzahl
von Menschen mit Beeinträchtigung einstellen. Tut sie das nicht, muss gleichsam eine „Strafe“ gezahlt werden.
Firmen können sich aber auch teilweise „freikaufen“, in dem sie bestimmte Aufträge an Behinderteneinrichtungen
vergeben. Erst nach Vorliegen des Budgets könnten bestimmte Vorhaben, wie beispielsweise die persönliche
Assistenz umgesetzt werden, so die Landesrätin. |