Regionale Kooperation über Grenzen hinweg muss einfacher werden  

erstellt am
25. 11. 03

Schausberger und »starke« EU-Regionen sprechen sich für eine Europäische Rechtsgrundlage bei der Zusammenarbeit aus
Salzburg (lk) - „Für Regionen, die über Grenzen hinweg zusammenarbeiten wollen, soll es in Zukunft weniger rechtliche Hürden geben. Nur so können sinnvolle grenzüberschreitende Projekte wie etwa gemeinsame Gewerbeparks rasch verwirklicht werden.“ So begründete Landeshauptmann Dr. Franz Schausberger am Montag (24. 11.) in Brüssel eine der Forderungen der Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen für die Einführung einer Europäischen Rechtsgrundlage für grenzüberschreitende und interregionale Zusammenarbeit. Schausberger berichtete bei einer Sitzung der Fachkommission für Konstitutionelle Fragen und Regieren in Europa des Ausschusses der Regionen (AdR), deren Vorsitz er im Februar 2004 übernimmt, über die wichtigsten noch offenen Forderungen der verfassungsmäßig ‚starken’ Regionen an die Regierungskonferenz.

Am 11. und 12. November haben sich mehr als 40 Regierungschefs und ihre Vertreter von EU-Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen in Salzburg mit dem Entwurf der Verfassung für die Europäische Union beschäftigt. Einerseits ging es darum, noch offene Wünsche für die Regierungskonferenz abzustimmen und Wege zu ihrer Durchsetzung zu finden.

Neben einer Bilanz der bislang im Verfassungsentwurf erfolgreich durchgesetzten Forderungen (die EU-Kompetenzen beruhen auf Einzelermächtigung, die Regionen und Gemeinden werden im Subsidiaritätsprinzip ausdrücklich berücksichtigt, die finanziellen Auswirkungen der Vorschläge der Kommission und die Auswirkungen von Rahmengesetzen auf die Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten und Regionen müssen vorher dargestellt werden) drängen die ‚starken’ EU-Regionen weiterhin darauf, dass der Ausschuss der Regionen ein vollwertiges Organ werden soll, die Kommission vor der Vorlage von Gesetzesvorschlägen die Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen direkt konsultieren soll, die Daseinsvorsorge weiterhin in der Kompetenz der Mitgliedstaaten bzw. der Regionen und Gemeinden bleiben sollen und dass die gesetzgebenden Regionen bei Verletzung des Subsidiaritätsprinzips bzw. bei Kompetenzüberschreitungen durch EU-Organe ein eigenes Klagerecht bekommen sollen.

Das AdR-Präsidium genehmigte am 18. November die Ausarbeitung einer Initiativ-Stellungnahme des AdR zur neuen europäischen Verfassung. Als Berichterstatter wurden der Präsident und der Erste Vizepräsident der Fachkommission für Konstitutionelle Fragen und Regieren in Europa, der Brite Lord Graham Tope und Landeshauptmann Dr. Schausberger, bestellt.

Salzburg kämpft für mehr Regionenrechte in der EU
REG LEG ist die Konferenz der Präsidenten europäischer Regionen mit Legislativkompetenzen und bildet die Speerspitze von insgesamt 73 europäischen Regionen mit gesetzgeberischen Befugnissen in acht EU-Mitgliedstaaten. Sie machen sich gemeinsam für mehr Rechte in der Europäischen Union und eine klarere Aufteilung der Zuständigkeiten im regionalen Bereich stark. Schausberger hat den Vorsitz des REG LEG-Netzwerkes im November 2002 von Claudio Martini, dem Präsidenten der Toskana, übernommen. Am Ende der Salzburger Konferenz hat der First Minister of Scottland, Jack McConnell, die Führung von REG LEG für 2004 übernommen. „Unter seinem Vorsitz wird REG LEG auch weiterhin mit dem Ausschuss der Regionen sowie den anderen Verbänden der Regionen und lokalen Gebietskörperschaften zusammenarbeiten, wenn es gilt, gemeinsame Anliegen erfolgreich durchzusetzen“, ist Schausberger überzeugt.
 
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