Schausberger und »starke« EU-Regionen sprechen sich für
eine Europäische Rechtsgrundlage bei der Zusammenarbeit aus
Salzburg (lk) - „Für Regionen, die über Grenzen hinweg zusammenarbeiten wollen, soll es
in Zukunft weniger rechtliche Hürden geben. Nur so können sinnvolle grenzüberschreitende Projekte
wie etwa gemeinsame Gewerbeparks rasch verwirklicht werden.“ So begründete Landeshauptmann Dr. Franz Schausberger
am Montag (24. 11.) in Brüssel eine der Forderungen der Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen
für die Einführung einer Europäischen Rechtsgrundlage für grenzüberschreitende und interregionale
Zusammenarbeit. Schausberger berichtete bei einer Sitzung der Fachkommission für Konstitutionelle Fragen und
Regieren in Europa des Ausschusses der Regionen (AdR), deren Vorsitz er im Februar 2004 übernimmt, über
die wichtigsten noch offenen Forderungen der verfassungsmäßig ‚starken’ Regionen an die Regierungskonferenz.
Am 11. und 12. November haben sich mehr als 40 Regierungschefs und ihre Vertreter von EU-Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen
in Salzburg mit dem Entwurf der Verfassung für die Europäische Union beschäftigt. Einerseits ging
es darum, noch offene Wünsche für die Regierungskonferenz abzustimmen und Wege zu ihrer Durchsetzung
zu finden.
Neben einer Bilanz der bislang im Verfassungsentwurf erfolgreich durchgesetzten Forderungen (die EU-Kompetenzen
beruhen auf Einzelermächtigung, die Regionen und Gemeinden werden im Subsidiaritätsprinzip ausdrücklich
berücksichtigt, die finanziellen Auswirkungen der Vorschläge der Kommission und die Auswirkungen von
Rahmengesetzen auf die Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten und Regionen müssen vorher dargestellt werden) drängen
die ‚starken’ EU-Regionen weiterhin darauf, dass der Ausschuss der Regionen ein vollwertiges Organ werden soll,
die Kommission vor der Vorlage von Gesetzesvorschlägen die Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen direkt konsultieren
soll, die Daseinsvorsorge weiterhin in der Kompetenz der Mitgliedstaaten bzw. der Regionen und Gemeinden bleiben
sollen und dass die gesetzgebenden Regionen bei Verletzung des Subsidiaritätsprinzips bzw. bei Kompetenzüberschreitungen
durch EU-Organe ein eigenes Klagerecht bekommen sollen.
Das AdR-Präsidium genehmigte am 18. November die Ausarbeitung einer Initiativ-Stellungnahme des AdR zur neuen
europäischen Verfassung. Als Berichterstatter wurden der Präsident und der Erste Vizepräsident der
Fachkommission für Konstitutionelle Fragen und Regieren in Europa, der Brite Lord Graham Tope und Landeshauptmann
Dr. Schausberger, bestellt.
Salzburg kämpft für mehr Regionenrechte in der EU
REG LEG ist die Konferenz der Präsidenten europäischer Regionen mit Legislativkompetenzen und bildet
die Speerspitze von insgesamt 73 europäischen Regionen mit gesetzgeberischen Befugnissen in acht EU-Mitgliedstaaten.
Sie machen sich gemeinsam für mehr Rechte in der Europäischen Union und eine klarere Aufteilung der Zuständigkeiten
im regionalen Bereich stark. Schausberger hat den Vorsitz des REG LEG-Netzwerkes im November 2002 von Claudio Martini,
dem Präsidenten der Toskana, übernommen. Am Ende der Salzburger Konferenz hat der First Minister of Scottland,
Jack McConnell, die Führung von REG LEG für 2004 übernommen. „Unter seinem Vorsitz wird REG LEG
auch weiterhin mit dem Ausschuss der Regionen sowie den anderen Verbänden der Regionen und lokalen Gebietskörperschaften
zusammenarbeiten, wenn es gilt, gemeinsame Anliegen erfolgreich durchzusetzen“, ist Schausberger überzeugt. |