Bregenz (vlk) - Die Vorarlberger Landesregierung hat am Dienstag (03. 12.) ein
Rechtsbereinigungspaket aus drei Regierungsvorlagen (Rechtsbereinigungsgesetz, Stiftungs- und Fondsgesetz, Wettengesetz)
beschlossen und dem Landtag zugeleitet. "Das Land ist ständig bemüht, einem echten Bürgeranliegen
zu entsprechen und das Landesrecht übersichtlicher zu gestalten", erklärten Landeshauptmann Herbert
Sausgruber und Gesetzgebungslandesrat Siegi Stemer anschließend im Pressefoyer.
Im Rechtsbereinigungsgesetz wird der Stichtag von 1960 auf 1970 verlegt. Das heißt, dass sämtliche Landesgesetze,
die vor dem Jänner 1970 in Kraft getreten sind, mit Ausnahme von Verfassungsgesetzen des Landes und nach 1970
erfolgten Neukundmachungen, am 1. Juni 2003 außer Kraft treten. In der Anlage zum Rechtsbereinigungsgesetz
sind nur noch 21 Rechtsvorschriften erfasst, die älter sind und weiter gelten müssen. "Vorarlberg
wird damit die modernste Rechtsordnung Österreichs aufweisen", betonte Sausgruber.
Im Rechtsbereinigungspaket enthalten ist auch die Neuregelung des Stiftungs- und Fondswesens, dessen geltende Rechtsgrundlagen
aus dem Jahr 1947 in wesentlichen Teilen veraltet sind. Ziel der Neuregelung ist es, im Geltungs- und Kompetenzbereich
des Landes eine moderne Regelung zu schaffen. Laut Stemer soll vermieden werden, dass wegen der unklaren Gesetzeslage
von derartigen, im öffentlichen Interesse gelegenen Stiftungen und Fonds Abstand genommen wird.
Der dritte Teil des Rechtsbereinigungspaketes ist ein neues Wettengesetz. Das bisherige Gesetz aus dem Jahr 1919
bedarf aus Gründen des Kundenschutzes sowie wegen Maßnahmen gegen den Missbrauch des Wettwesens dringend
einer Novellierung. Das neue Gesetz soll diese Erfordernisse erfüllen, ohne einen überzogenen Verwaltungsaufwand
zu erzeugen. Stemer hob hervor, dass bei der Arbeit am neuen Wettengesetz eine so genannte Gesetzesfolgenabschätzung
vorgenommen wurde, deren Ergebnisse in den Begutachtungsentwurf einflossen. |