Bartenstein:
Behindertengleichstellungsgesetz ist Gebot der Stunde
Derzeit in Vorbereitung - Länder sollen behindertengerechtes Bauen zwingend vorschreiben
Wien (övp-pd) - Bundeskanzler Wolfgang Schüssel habe das Behindertenthema zu einem ganz
wichtigen Schwerpunkt gemacht. "Und es ist der gerechtfertigte Wunsch behinderter Menschen, in allen Bereichen
des Lebens integriert zu werden. Ein Bundesbehindertengleich- behandlungsgesetz ist daher ein Gebot der Stunde",
sagte Arbeits- und Wirtschaftsminister Dr. Martin Bartenstein am Freitag (13. 12.) bei
einer gemeinsamen Pressekonferenz mit ÖVP- Generalsekretärin Abg.z.NR Maria Rauch-Kallat und dem künftigen
ÖVP- Behindertensprecher Dr. Franz-Joseph Huainigg. Derzeit werde ein solches Gesetz mit einer "Fülle
von Themen" vorbereitet.
"Im Bundeshochbau liegen die Dinge recht gut. Was der Bund hier tut, ist behindertengerecht." Es gehe
aber nicht an, dass die Bauordnungen, die in die Landeskompetenz fielen, derartige Vorgaben nicht zwingend formulieren
würden. "Das soll und muss sich ändern", sagte Bartenstein. Insgesamt bereite man eine Initiative
für eine Harmonisierung der Bauordnungen vor. Dies wolle man über eine Artikel 15a-Vereinbarung der Länder
untereinander erreichen. Die Länder sollten sich hier verpflichten, behindertengerechtes Bauen zwingend vorzugeben." |
Bartenstein
geht bei Behindertengesetz nicht weit genug
Haidlmayr: Bartenstein-Ankündigung ÖVP hoffentlich keine leeres Weihnachtsversprechen
Wien (Grüne) - „Behinderte Menschen wollen nicht gleich behandelt werden, sondern rechtlich
gleichgestellt“, kritisierte Theresia Haidlmayr, die Behindertensprecherin der Grünen, den Vorschlag Bartensteins
nach Schaffung eines Behindertengleichbehandlungsgesetz. Haidlmayr beharrte daher auf der Schaffung eines Behindertengleichstellungsgesetzes.
„Das ist ein wesentlicher Unterschied“, so Haidlmayr.
So sehr es zu begrüßen sei, nun wenigstens einen Schritt auf die Behinderten zu mache, so unverständlich
ist allerdings, warum nicht schon in der letzten Legislaturperiode, als es immerhin einen Initiativantrag der Grünen
gegeben hat, mit dem Vorhaben begonnen wurde. „Es bleibt abzuwarten, was die Ankündigungen der ÖVP wert
sind“, bleibt Haidlmayr vorsichtig.
Behindertengleichstellung darf sich nicht nur auf die Herstellung von Barrierefreiheit von Bauwerken beschränken,
sondern hat auch die Bereiche Verkehr, Beruf, Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen,
Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken sowie die barrierefreie Informationstechnik zu umfassen.
„Ganz wichtig ist uns, dass in einem Behindertengleichstellungsgesetz ein Verbandsklagerecht enthalten ist. Nur
dadurch kann eine Rechtsdurchsetzung erreicht werden“, so Haidlmayr.
So positiv die Schaffung der Möglichkeit einer Teillehre für Jugendliche mit Behinderung ist, so darf
nicht auf die weitere Ausgestaltung der schulischen Integration vergessen werden. „Jedes körper- und sinnesbehinderte
Kind, das die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt, muss in die betreffende Schule aufgenommen werden und entsprechende
Hilfen müssen zur Verfügung gestellt werden,“ fordert Haidlmayr.
Die Umsetzung eines Behindertengleichstellungsgesetzes sei ein Gebot der Stunde und das europäische Jahr der
Menschen mit Behinderung 2003 müsse dazu genützt werden, so Haidlmayr. |