Sozialpolitik: 2. Bericht Pensionsreformkommission

Übersicht über den 2. Bericht der Pensionsreformkommission
Botschaft 1: Wir müssen die Invalidität bekämpfen. Wir haben zu viele Menschen mit verminderter Arbeitsfähigkeit, Prävention ist unzureichend, Rehabilitationsmaßnahmen kommen oft zu spät. Ziele der Kommission: Entstehung von Invalidität möglichst verhindern, Beschäftigung Teilinvalider fördern, positive Anreize zum Verbleib im Erwerbsleben setzen und negative Anreize eliminieren. Invaliditätspensionen nur dann, wenn Bemühungen um Wiedereingliederung erfolglos erscheinen oder scheitern.

Vorschläge:

  • Abbau gesellschaftlicher Vorurteile gegen nicht voll arbeitsfähige Menschen, Förderung gesünderer Lebensführung, rechtzeitige Information und Beratung junger Menschen über gesundheitliche Probleme, die ihren Berufswünschen im Weg stehen.
  • Ausbau der betrieblichen Gesundheitsförderung, Vorrang medizinischer Rehabilitation vor bloßen Kuraufenthalten, Förderung regelmäßigen Trainings im Betrieb, Anreize für die Arbeitgeber Arbeitsplätze behindertengerecht auszugestalten. Alles unter Einbindung der Sozialpartner.
  • Bei längerer Krankheit Überprüfung, ob Rehabilitation möglich; im Betrieb befristeter Übergang auf leichtere Tätigkeit oder berufliche Rehabilitation, beides unter voller Lohnfortzahlung (Teilersatz durch die Sozialversicherung); Anspruch auf Wiedereingliederungshilfe nach erfolgreicher Rehabilitation.
  • Bei der Sozialversicherung können nur ganz allgemein Leistungen wegen Minderung der Arbeitsfähigkeit beantragt werden, die Sozialversicherung entscheidet, ob dies eine Rehabilitation oder eine Invaliditätspension ist.
  • Beseitigung des Alles-oder-Nichts-Prinzips bei der Invaliditätspension: Neben der Vollpension sollte es auch eine Teilpension geben. Die Vollpension darf bei gleichem Anfallsalter nicht höher als eine Alterspension sein. Die weiterhin vorhandene Arbeitsfähigkeit ist im zumutbaren Umfang einzusetzen; Ersetzung des zu Ungleichheiten führenden Berufsschutzes durch einen allgemeinen Verweisungsschutz für ältere Versicherte.
  • Die Invaliditätspension soll möglichst den als Folge der Invalidität drohenden Einkommensausfall ausgleichen. Entwickelt wurden dazu vier verschiedene Modelle, die zum Teil bereits erprobt wurden. Sie versuchen den Einkommensausfall entweder direkt zu messen oder indirekt über die aus gesundheitlichen Gründen erforderliche Verringerung der Arbeitszeit.
  • Bei Erreichung des Regelpensionsalters könnte entweder die Invaliditätspension weiter bezahlt oder durch eine nach den Regeln der Pensionsversicherung berechnete Alterspension ersetzt werden.
  • Wird ein Teilpensionist arbeitslos, erhält er ein speziell ermitteltes Arbeitslosengeld.
  • Die Verwirklichung würde zu Umschichtungen in der Finanzierung führen, es sind aber auch positive Effekte für die Finanzierung des Gesamtsystems (Krankenversicherung, Pensionsversicherung, Arbeitslosenversicherung, Arbeitsmarktförderung) zu erwarten.

Botschaft 2: Zur langfristigen Finanzierung der Alterspensionen genügt es nicht, wenn wir mehr und länger arbeiten. In den nächsten Jahrzehnten nimmt die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter deutlich ab und die Zahl der älteren Personen erheblich zu. Selbst wenn man mit den vorliegenden Vorausberechnungen annimmt, dass die Erwerbstätigkeit insbesondere unter den über 55-Jährigen nicht nur geringfügig zunehmen wird, was großer Anstrengungen bedürfte, würde dennoch bis zu den Jahren 2035 bis 2040 der Finanzbedarf der Pensionsversicherung erheblich steigen: von derzeit rund 10,5% des Bruttoinlands- produktes auf je nach Modellvariante 14,2% - 15,6%. Rechnet man auch den Staatszuschuss auf Beiträge um, dann müsste sich dieser sogenannte implizite Beitragssatz von derzeit 31,3% auf 40,7% - 44,4% erhöhen.

Botschaft 3: Gesetzliche Reformschritte zur Stabilisierung des Pensionssystems müssen so rasch wie möglich gesetzt werden.

Will man diese enorme Belastung der zukünftigen jüngeren Generation vermeiden und das Vertrauen auch in die zukünftige Leistungsfähigkeit des Systems stärken, ist eine weitere Pensionsreform unvermeidlich. Den besten Vertrauensschutz bietet ein System, das von Haus aus längerfristig ausgerichtet ist und so früh wie möglich auf erkennbare Entwicklungen antwortet. Der Gesetzgeber gibt den Bürgern nur dann eine Chance, sich rechtzeitig auf die Zukunft einstellen und selbst reagieren zu können¸ wenn er so rasch wie möglich auf Probleme reagiert, die die künftige Finanzierung des Systems bedrohen können. Je schneller er dies tut, um so schonender kann der Übergang erfolgen, je mehr er zaudert, umso dramatischer muss er sein.

Die Kommission zielt mit ihren Vorschlägen nicht nur auf die langfristige Finanzierbarkeit der Altersicherung ab, sie will auch mehr Gerechtigkeit zwischen den einbezogenen Personen und zwischen den Generationen herstellen, Armut vermeiden und den Pensionisten einen angemessenen Lebensstandard sichern:

  • Sie hat zunächst 7 Modelle der Pensionsberechnung entwickelt, die zu mehr Beitragsgerechtigkeit führen und Anreize zur frühzeitigen Pensionierung vermeiden. Alle Modelle bleiben im Rahmen des Umlagesystems, sehen also keine obligatorische Ergänzung durch kapitalgedeckte Pensionen vor. Diese Modelle sind bloße Berechnungsbeispiele, die der politischen Entscheidungsfindung dienen sollen.
  • Die Kommission peilt ein System der Lebensstandardsicherung an, bei dem der Versicherte, wenn er mit 65 Jahren (dieser Zeitpunkt wäre periodisch der Erhöhung der Lebenserwartung anzupassen) und 45 Versicherungsjahren in Pension geht, netto 80% des vor der Pensionierung erzielten Nettoeinkommens erhält. Bei früherem Pensionsantritt müsste die Pension entsprechend niedriger sein.

Hier stehen zwei Möglichkeiten zur Wahl. Bleibt man bei der bisherigen Berechnungsmethode und senkt nur den Steigerungssatz von derzeit 2% auf 1,6 - 1,7% pro Versicherungsjahr ab, wäre nach versicherungsmathematischen Gesichtspunkten ein Abzug von 3-4% pro Jahr gerechtfertigt.

Geht man jedoch auf ein Pensionskontomodell über, in dem die für jeden Versicherten einbezahlten Beiträge Jahr für Jahr wie bei einem echten Kapitalkonto individuell verbucht werden, dann erhielte jeder Versicherte stets das volle für ihn fiktiv angesparte Kapital ausbezahlt, wobei eine Verrentung unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Lebenserwartung erfolgen
würde.

  • Um dieses Ziel der Lebensstandardsicherung zu erreichen, müsste eine Auswahl unter den vorgestellten Modellen getroffen und diese entsprechend dieser Zielsetzung angepasst werden.
  • Um die Finanzierung transparent zu machen, müssten für alle Zeiten, die zwar bei der Pensionsberechnung berücksichtigt werden, für die aber weder der Dienstnehmer noch der Dienstgeber Beiträge entrichtet (sogenannte Ersatzzeiten), kostendeckende Beitragssätze ermittelt werden, die von den entsprechenden Beitragsgaranten (Familienausgleichsfonds, Bund, Arbeitslosenversicherung) zu bezahlen wären.
  • Im Sinne der Kostenwahrheit sollte auch klar festgelegt werden, welchen Zielen die der Pensionsversicherung zur Verfügung gestellten Bundesmittel zu dienen haben und welche Aufgaben durch Beiträge zu decken sind.
  • Als vertrauensbildende Maßnahme für die Zukunft und zur Entschärfung des Generationenkonflikts könnte an die Errichtung eines Reservefonds gedacht werden, dessen Mittel erst dann angegriffen werden dürfen, wenn dies die demografische Entwicklung erforderlich macht.
  • Durch eine Verfassungsbestimmung sollte festgelegt werden, dass das neue System periodisch auf seine Finanzierbarkeit überprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen werden müssen.
  • Die Pensionsanpassung sollte in Hinkunft im Ausmaß der tatsächlich festgestellten Inflationsrate erfolgen.
  • Die individuellen Beitragssätze sollten vereinheitlicht, die bestehenden Strukturunterschiede zwischen den Versichertengruppen durch den Bundeszuschuss ausgeglichen werden.

Botschaft 4: Die Vorschläge der Kommission würden den Generationenvertrag
stärken und eine Überforderung der jungen Generation vermeiden.

Botschaft 5: Eine eigenständige Alterssicherung für Frauen ist auch im Rahmen des bestehenden Systems möglich.

Zur Schließung von Versicherungslücken, wie sie vor allem bei Frauen vorkommen, stehen vor allem zwei Möglichkeiten zur Verfügung, die erforderlichenfalls auch miteinander kombiniert werden können:

  • Will man pensionsrechtliche Nachteile ausgleichen, die vor allem Frauen durch die Übernahme gesellschaftlich wichtiger Aufgaben (Kindererziehung, Pflege von Angehörigen) erleiden, kann man die
  • pensionsbegründenden Zeiten für diese Tätigkeiten verlängern,
  • die Anzahl der Ersatzzeiten erhöhen und
  • die Bemessungsgrundlage erhöhen.
  • Diese Maßnahmen kämen Frauen unabhängig vom Familienstand zu Gute. Die dadurch
  • entstehenden erheblichen Mehrkosten müssten der Familienlastenausgleichsfonds bzw. der Bund tragen. Erscheint dies nicht möglich, könnte in Erwägung gezogen werden, einen Teil dieser Kosten auf andere Weise aufzubringen: z.B. durch Beiträge des verdienenden Ehegatten, durch Entfall von Hinterbliebenenpensionen für jene Personen, bei denen durch diese Maßnahmen die Versicherungslücken geschlossen wurden, durch ein Vorziehen der Angleichung des Pensionsalters für Männer und Frauen oder durch erhöhte Beiträge Kinderloser.
  • Ein anderer Weg wäre das Pensionssplitting bei Ehescheidung.
  • Dabei würden die während der Ehe entstandenen Pensionsanwartschaften auf Mann und Frau aufgeteilt.
  • Versicherungstechnische Probleme ließen sich durch die Schaffung einer besonderen Bemessungsgrundlage und/oder Aufteilung der Versicherungszeiten lösen.

Diese Lösung wäre kostengünstig, kommt aber nur Verheirateten zu Gute. Sie führt allerdings zur Absenkung der Pensionsanwartschaften des verdienenden Ehegatten mit allen daraus resultierenden Konsequenzen.

Quelle: Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen


 
 Rauch-Kallat: Vernünftig über Pensionsreform-Bericht reden
ÖVP-Grundsätze: Pensionen langfristig sichern – kein Eingriff in bestehende Pensionen - Vertrauensschutz gewährleisten
Wien (övp-pk) - "Im Pensionsbereich verfolgt die Volkspartei zwei grundsätzliche Ziele: Erstens wollen wir die Pensionen langfristig sichern, also auch für die heute Jungen, und zweitens ist für uns klar, dass es keinen Eingriff in bestehende Pensionen geben darf. Reformschritte müssen so gesetzt werden, dass sich die Menschen darauf einstellen können und der Vertrauensschutz gewährleistet ist, und vor allem müssen Reformen die Sicherstellung eines möglichst hohen Lebensstandards im Alter bewirken", sagte am Donnerstag (12. 12.) ÖVP-Generalsekretärin Abg.z.NR Maria Rauch-Kallat. Die Volkspartei werde daher nun den Bericht der Pensionsreform-Kommission intensiv intern diskutieren und auf politisch umsetzbare Maßnahmen, die diesen Grundsätzen Rechnung tragen, prüfen.

"Wenn unabhängige Fachleute einen Vorschlag machen, sollte man sich an einen Tisch setzen und vernünftig darüber reden, anstatt eine Blockadepolitik fortzusetzen oder sich in parteipolitischem Hick-Hack zu ergehen", so Rauch-Kallat, die darauf hinwies, "dass in der Pensionsreform-Kommission auch Vertreter von Gewerkschaft und Arbeiterkammer mitgearbeitet haben". Gefordert sei daher jetzt "eine konstruktive Diskussion auf möglichst breiter Grundlage, damit wir die anstehenden großen Reformen auch möglichst gut und im Interesse der Allgemeinheit bewältigen können".

Die Volkspartei habe in ihrem Wahlprogramm für die Nationalratswahl am 24. November festgeschrieben, "dass wir eine nachhaltige Absicherung der Altersversorgung und die Sicherstellung eines möglichst hohen Lebensstandards im Alter mit dem Aufbau eines Drei-Säulen-Modells erreichen wollen. Dabei ist für uns klar, dass die zentrale Säule der staatlichen Pension so stark wie möglich sein muss".

"Da immer weniger Aktive auf immer mehr Pensionisten entfallen, hat die Regierung Schüssel I aber auch bereits wichtige Maßnahmen gesetzt, um die staatliche Säule zu sichern und durch eine betriebliche Altersvorsorge und ein attraktives Eigenvorsorgemodell zu ergänzen", so Rauch-Kallat, die klar stellte, "dass dieses Drei-Säulen-Modell für die Pensionistinnen und Pensionisten von übermorgen relevant sein wird, aber keinerlei Einfluss auf die Pensionsbezieher von heute hat".

 
 Bures: SPÖ für Pensionsreform - Erhöhung der Erwerbsbeteiligung notwendig
SPÖ will Arbeitsmarktchancen für Frauen und ältere Arbeitnehmer verbessern
Wien (sk) - "Die SPÖ sieht die großen Herausforderungen, vor denen das Pensionssystem steht", stellte SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures anlässlich des am Donnerstag (12. 12.) präsentierten Expertenberichts zum Pensionssystem grundsätzlich fest: "Die Reformnotwendigkeit ist unbestritten." Bures stellte zugleich klar, dass eine Reform aber nicht darin bestehen könne, pauschal alle zukünftigen Pensionsansprüche zu kürzen. "Für uns ist die Garantie der Pensionen, die den Menschen einen erworbenen Lebensstandard sichern, eine Grundaufgabe einer sozialen Gesellschaft." Außerdem hält Bures die Vermeidung von Armut im Alter für einen zentralen Aspekt jeder Diskussion über das Pensionssystem.

Man müsse auch den gesamten Pensionsaufwand in Betracht ziehen, setzte Bures fort. "Wir halten es für falsch, eine Diskussion der Pensionsreform auf das ASVG zu beschränken." Bures spricht sich für die Einbeziehung der Beamten-, Bauern- und Gewerbetreibendenpensionen aus. Sie erinnerte daran, dass eine Harmonisierung der Pensionssysteme von allen vier Parlamentsparteien gefordert wurde. Dass der Bericht der Pensionskommission darauf überhaupt nicht eingehe, hält Bures für ein entscheidendes Manko.

Eine Erhöhung der Erwerbsbeteiligung hält Bures für eine zentrale Aufgabe bei der Sicherung der Pensionen; dabei müsse ein besonderer Schwerpunkt auf Frauen und ältere ArbeitnehmerInnen gelegt werden.

Bures betonte, dass Verschlechterungen im Pensionsrecht (z. B. durch höhere Abschläge) keine steuernde Funktion haben können, wenn es keine Wahl für die Betroffenen gibt. Solange ältere Arbeitnehmer angesichts der schlechten Arbeitsmarktlage sich nicht für eine längere Erwerbstätigkeit entscheiden können. "Wenn es keine Chancen am Arbeitsmarkt gibt, führen höhere Abschläge nur zur Verarmung." Derzeit liefe die "Wahlmöglichkeit" für weit mehr als die Hälfte der älteren Arbeitnehmer doch nur auf Frühpension mit hohen Abschlägen oder Arbeitslosigkeit und Notstandshilfe hinaus.

Bures merkte an: Es wäre eine Illusion zu glauben, dass sich der Staat mit einer Erhöhung der Altersarbeitslosigkeit irgendetwas sparen kann. Außerdem hält Bures es unter menschlichen Gesichtspunkten für untragbar, wenn eine Gesellschaft für ältere Menschen kein anderes Angebot als Arbeitslosigkeit und Notstandshilfe hat".

Zum Thema Frauenpensionen: Die SPÖ lehnt das Pensionssplitting ab. Bures: "Es muss allen klar sein, dass Pensionssplitting zu einer drastischen Pensionskürzung für Mann und Frau führt." Die SPÖ will, wie Bures betonte, "eine eigenständige Pensionsabsicherung für Frauen". Bures spricht sich für eine bessere Bewertung der Ersatzzeiten aus - und für eine entsprechende Finanzierung. Außerdem müssen die Rahmenbedingungen für Frauenerwerbstätigkeit verbessert werden, betonte Bures. Sie erinnerte die ÖVP an ihr Wahlversprechen Recht auf Teilzeit bis zum Schuleintritt des Kindes; darüber hinaus brauche es eine wesentliche Erweiterung des Kinderbetreuungsangebots.

 
Tomandl-Vorschläge sind Kreuzzug gegen Frauen
Öllinger: Pensionsreformkommission arbeitet Schwarz-Blau in die Hände
Wien (grüne) - "Die Vorschläge der Pensionsreformkommission kommen einem Kreuzzug gegen die Frauen gleich", kritisierte Karl Öllinger, Sozialsprecher der Grünen. Bei allen Rechenbeispielen kommt nämlich eine deutlich höhere Pensionsreduktion für Frauen als für Männer heraus. Damit arbeitet die Pensionsreformkommission unter Professor Tomandl der blau-schwarzen Politik in die Hände. Denn ihre Vorschläge erinnern deutlich an entsprechende Aussagen der bisherigen Regierungsparteien.

Der Vorschlag Tomandls enthalte zwar einen Hinweis auf eine eigentständige Frauenpension. Doch eine einzige Nachfrage einer Journalisten hat genügt, um klarzustellen, dass damit keine Verbesserung der Situation für Frauen einhergeht. "Altersarmut für Frauen ist damit weiterhin vorprogrammiert", so Öllinger.
     
zurück